
WirtschaftsWoche: Herr Dreier, gestern Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM), heute Fiskalpakt, morgen vielleicht Schuldenunion. Wie viel Europa ist mit dem Grundgesetz überhaupt zu machen?
Dreier: Die entscheidende Frage ist, wann wir den Punkt des Identitätswechsels der Bundesrepublik Deutschland und unseres Grundgesetzes erreichen. Wenn Deutschland vom souveränen Staat zu einem Gliedstaat der Europäischen Union herabgestuft werden soll, dann brauchen wir eine neue Verfassung.
Ist dieser Punkt mit dem jetzt verabschiedeten ESM bereits erreicht?
Im Kern liegt der Frage nach der noch zulässigen Kompetenzverlagerung auf die Europäische Union das Sorites-Paradoxon zugrunde: Wenn ich drei Sandkörner auf den Boden lege, dann würde niemand sagen, das sei ein Sandhaufen. Auch bei den nächsten drei käme keiner auf die Idee. Wenn ich den Vorgang aber viele Tausend Mal wiederhole, dann liegt da ohne Zweifel ein Sandhaufen. Nur kann niemand sagen, mit welchem Sandkorn es ein Sandhaufen geworden ist. Ähnlich wissen wir: Wenn der Staatenbund Stück für Stück seine Kompetenzen auf die höhere Ebene abgibt, wird er irgendwann ein Bundesstaat sein. Aber welche Kompetenzübertragung hat aus dem Staatenbund einen Bundesstaat werden lassen?
Sind wir nicht gerade an einem Punkt, an dem die politische Entscheidung einer ganzen Handvoll Sand gleicht?
Dafür spricht einiges: der Sprung von der Quantität zur Qualität. In seiner Entscheidung zum Lissabon-Vertrag hat das Bundesverfassungsgericht ja versucht, Kompetenzen zu definieren, die Deutschland nicht aufgeben darf, solange das Grundgesetz gilt. Auch wenn dieser Katalog vielleicht ein bisschen lang und bunt geraten ist: Die Budgethoheit spielt darin eine zentrale Rolle.
Wieder so ein vager Begriff. Wenn Deutschland für Summen haftet, die den Umfang des Staatshaushalts überschreiten, kann man dann noch von Budgethoheit sprechen?
Budgethoheit ist eigentlich kein vager Begriff. Es ist nur die Frage, wie weit selbst mit Zustimmung des Parlaments dieses Hoheitsrecht auf die supranationale Ebene übertragen werden darf. Der ESM sieht Eingriffsrechte in die Haushalte der Euro-Staaten vor.
Bild: dapdLinksfraktion
Die Fraktion der Linken im Bundestag klagt zweigleisig: Zum einen im Organstreitverfahren wegen Verletzung ihrer Rechte als Fraktion; zum anderen haben die 75 Abgeordneten eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie die meisten Kläger haben auch die Linken einen Eilantrag gestellt: Sie beantragen, dass das Gericht dem Bundespräsidenten mit einer einstweiligen Anordnung untersagt, die Zustimmungsgesetze zu unterzeichnen und auszufertigen, bis die Richter in der Hauptsache über die Klagen entschieden haben. Damit könnte die Ratifizierung von ESM und Fiskalpakt zunächst nicht wirksam werden.
Linke-Fraktionschef Gregor Gysi warf Kanzlerin Angela Merkel einen Verfassungsbruch vor. „Der Weg, der gegenwärtig beschritten wird, ist der eines Sozial- und Demokratieabbaus", sagte Gysi am Samstag bei der Vorstellung der Linke-Klagen in Berlin. Der Bundestag werde durch die Milliardenrisiken des ESM und Sparvorgaben des Fiskalpaktes seiner Haushaltsrechte beraubt. Auch in Deutschland könnten damit Renten, Löhne und Sozialleistungen gekürzt werden. Wenn die Regierung beides durchsetzen wolle, müsse sie eine Volksabstimmung zur Änderung des Grundgesetzes machen.
Bild: dpaVerein „Mehr Demokratie“
Der Verein „Mehr Demokratie“ hat eine Verfassungsbeschwerde - verbunden mit einem Eilantrag - eingereicht, der sich nach Angaben der Organisatoren rund 12.000 Bürger angeschlossen haben. Diese Klage wird von der früheren Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) (siehe Bild) und dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart vertreten. Däubler-Gmelin und der Verein bemängeln, dass EU-Institutionen durch die neuen Gesetze weitreichende Eingriffsrechte gegenüber den Mitgliedsstaaten erhielten - allerdings ohne Legitimation durch das EU-Parlament. Dies sei zudem ein massiver Eingriff in das Budgetrecht des Bundestags. Beim ESM lautet die Kritik ähnlich. „Wenn Parlamentarier selbst nicht mehr um ihre Rechte kämpfen wollen oder können, dann ist es umso wichtiger, dass Tausende von Bürgerinnen und Bürgern vor das Verfassungsgericht ziehen, um den Demokratieabbau zu stoppen“, so Däubler-Gmelin.
Bild: dpaBundestagsabgeordneter Peter Gauweiler
Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hat zwei Klagen eingereicht, die von dem Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek vertreten werden: Zum einen klagt er im Organstreitverfahren wegen Verletzung seiner Rechte als Bundestagsabgeordneter; zum anderen als Bürger im Wege der Verfassungsbeschwerde. Auch er hat einen Eilantrag gestellt.
Gauweiler klagt aber nur gegen den ESM. Er argumentiert, mit den Regelungen zum ESM werde das Verbot von Finanzhilfen an kriselnde Eurostaaten („Bail-out-Verbot“) faktisch aufgehoben. Der ESM-Vertrag übertrage die Verfügung über deutsche Steuergelder in dreistelliger Milliardenhöhe auf eine demokratisch nicht legitimierte Organisation. „Der ESM-Vertrag begründet einen mit dem Demokratieprinzip unvereinbaren Haftungs- und Leistungsautomatismus.“ Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) werde als unkündbarer völkerrechtlicher Vertrag geschlossen, Deutschland hafte mit 190 Milliarden Euro.
Bild: dpaFreie Wähler und die Gruppe um Karl Albrecht Schachtschneider
Eine Gruppe von Klägern um den emeritierten Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider (siehe Bild) hat eine Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag gestellt. Schachtschneider ist in Karlsruhe kein Unbekannter: Er hatte unter anderem bereits 1998 gegen die Einführung des Euro geklagt.
Auch die Freien Wähler wollen nun den neuen Euro-Rettungsschirm ESM wegen unkalkulierbarer Milliardenrisiken vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen und schließen sich der Klage des Staatsrechtlers an. „Wir Freien Wähler sagen eindeutig, dieser ESM ist ein Putsch gegen das Grundgesetz“, sagte der Bundesvorsitzende Hubert Aiwanger. Das Prinzip, jeder hafte für seine Schulden, werde außer Kraft gesetzt. Die Politik begebe sich in einen Strudel, aus dem sie nicht mehr entrinnen könne, sagte Aiwanger.
Bild: dpaBürgerklagen
Darüber hinaus liegen in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden von nicht namentlich genannten Bürgern vor.
Die Bundesregierung hat bereits vor Verabschiedung der Zustimmungsgesetze in Karlsruhe eine sogenannte Schutzschrift eingereicht, in der sie ihre Argumente für die Zulässigkeit der Rettungsmaßnahmen aufführt. Schutzschriften sind allgemein in Gerichtsverfahren üblich, wenn die Einreichung von Eilanträgen erwartet wird. Damit soll verhindert werden, dass ein Gericht im Eilverfahren entscheidet, ohne die Argumente der anderen Seite zu berücksichtigen.
Linksfraktion
Die Fraktion der Linken im Bundestag klagt zweigleisig: Zum einen im Organstreitverfahren wegen Verletzung ihrer Rechte als Fraktion; zum anderen haben die 75 Abgeordneten eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie die meisten Kläger haben auch die Linken einen Eilantrag gestellt: Sie beantragen, dass das Gericht dem Bundespräsidenten mit einer einstweiligen Anordnung untersagt, die Zustimmungsgesetze zu unterzeichnen und auszufertigen, bis die Richter in der Hauptsache über die Klagen entschieden haben. Damit könnte die Ratifizierung von ESM und Fiskalpakt zunächst nicht wirksam werden.
Linke-Fraktionschef Gregor Gysi warf Kanzlerin Angela Merkel einen Verfassungsbruch vor. „Der Weg, der gegenwärtig beschritten wird, ist der eines Sozial- und Demokratieabbaus", sagte Gysi am Samstag bei der Vorstellung der Linke-Klagen in Berlin. Der Bundestag werde durch die Milliardenrisiken des ESM und Sparvorgaben des Fiskalpaktes seiner Haushaltsrechte beraubt. Auch in Deutschland könnten damit Renten, Löhne und Sozialleistungen gekürzt werden. Wenn die Regierung beides durchsetzen wolle, müsse sie eine Volksabstimmung zur Änderung des Grundgesetzes machen.
Aber ist das nicht notwendig, um sicherzustellen, dass aufseiten der Krisenländer auch Reformanstrengungen unternommen werden?
Das mag ja sein. Aber schon der Begriff „Gouverneursrat“ klingt doch befremdlich. Da weht ein Hauch von Besatzungsmacht mit, zwar nicht militärisch, wohl aber ökonomisch.
Das Verfassungsgericht muss den ESM also stoppen?
Das muss das Gericht entscheiden. Sicher ließe sich ein Weg finden, auch diesen Vertrag noch einmal passieren zu lassen, vielleicht mit Auflagen. Schon kurz nach dem Lissabon-Urteil gab es ja einen Fall, da ging es um die Altersdiskriminierung von Arbeitnehmern. Viele Verfassungsrechtler sind davon ausgegangen, das Gericht würde hier sozusagen die Reißleine ziehen. Hat es nicht getan. Allerdings scheinen die Signale in jüngerer Zeit klar: Viel Spielraum bleibt nicht mehr.
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