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Interview Staatsrechtler Dreier: "Das Grundgesetz ist nicht perfekt"

von Konrad Fischer

Der Verfassungsrechtler Horst Dreier skizziert die Rolle des Volkes auf dem Weg zu einem europäischen Bundesstaat. Er bezweifelt zugleich, dass die Deutschen dabei mitspielen werden.

Horst Dreier Quelle: Anna Mutter für WirtschaftsWoche
Verfassungsrechtler Horst Dreier Quelle: Anna Mutter für WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche: Herr Dreier, gestern Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM), heute Fiskalpakt, morgen vielleicht Schuldenunion. Wie viel Europa ist mit dem Grundgesetz überhaupt zu machen?

Dreier: Die entscheidende Frage ist, wann wir den Punkt des Identitätswechsels der Bundesrepublik Deutschland und unseres Grundgesetzes erreichen. Wenn Deutschland vom souveränen Staat zu einem Gliedstaat der Europäischen Union herabgestuft werden soll, dann brauchen wir eine neue Verfassung.

Ist dieser Punkt mit dem jetzt verabschiedeten ESM bereits erreicht?

Im Kern liegt der Frage nach der noch zulässigen Kompetenzverlagerung auf die Europäische Union das Sorites-Paradoxon zugrunde: Wenn ich drei Sandkörner auf den Boden lege, dann würde niemand sagen, das sei ein Sandhaufen. Auch bei den nächsten drei käme keiner auf die Idee. Wenn ich den Vorgang aber viele Tausend Mal wiederhole, dann liegt da ohne Zweifel ein Sandhaufen. Nur kann niemand sagen, mit welchem Sandkorn es ein Sandhaufen geworden ist. Ähnlich wissen wir: Wenn der Staatenbund Stück für Stück seine Kompetenzen auf die höhere Ebene abgibt, wird er irgendwann ein Bundesstaat sein. Aber welche Kompetenzübertragung hat aus dem Staatenbund einen Bundesstaat werden lassen?

Sind wir nicht gerade an einem Punkt, an dem die politische Entscheidung einer ganzen Handvoll Sand gleicht?

Dafür spricht einiges: der Sprung von der Quantität zur Qualität. In seiner Entscheidung zum Lissabon-Vertrag hat das Bundesverfassungsgericht ja versucht, Kompetenzen zu definieren, die Deutschland nicht aufgeben darf, solange das Grundgesetz gilt. Auch wenn dieser Katalog vielleicht ein bisschen lang und bunt geraten ist: Die Budgethoheit spielt darin eine zentrale Rolle.

Wieder so ein vager Begriff. Wenn Deutschland für Summen haftet, die den Umfang des Staatshaushalts überschreiten, kann man dann noch von Budgethoheit sprechen?

Budgethoheit ist eigentlich kein vager Begriff. Es ist nur die Frage, wie weit selbst mit Zustimmung des Parlaments dieses Hoheitsrecht auf die supranationale Ebene übertragen werden darf. Der ESM sieht Eingriffsrechte in die Haushalte der Euro-Staaten vor.

Linksfraktion

Die Fraktion der Linken im Bundestag klagt zweigleisig: Zum einen im Organstreitverfahren wegen Verletzung ihrer Rechte als Fraktion; zum anderen haben die 75 Abgeordneten eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie die meisten Kläger haben auch die Linken einen Eilantrag gestellt: Sie beantragen, dass das Gericht dem Bundespräsidenten mit einer einstweiligen Anordnung untersagt, die Zustimmungsgesetze zu unterzeichnen und auszufertigen, bis die Richter in der Hauptsache über die Klagen entschieden haben. Damit könnte die Ratifizierung von ESM und Fiskalpakt zunächst nicht wirksam werden.

Linke-Fraktionschef Gregor Gysi warf Kanzlerin Angela Merkel einen Verfassungsbruch vor. „Der Weg, der gegenwärtig beschritten wird, ist der eines Sozial- und Demokratieabbaus", sagte Gysi am Samstag bei der Vorstellung der Linke-Klagen in Berlin. Der Bundestag werde durch die Milliardenrisiken des ESM und Sparvorgaben des Fiskalpaktes seiner Haushaltsrechte beraubt. Auch in Deutschland könnten damit Renten, Löhne und Sozialleistungen gekürzt werden. Wenn die Regierung beides durchsetzen wolle, müsse sie eine Volksabstimmung zur Änderung des Grundgesetzes machen.

Bild: dapd

Aber ist das nicht notwendig, um sicherzustellen, dass aufseiten der Krisenländer auch Reformanstrengungen unternommen werden?

Das mag ja sein. Aber schon der Begriff „Gouverneursrat“ klingt doch befremdlich. Da weht ein Hauch von Besatzungsmacht mit, zwar nicht militärisch, wohl aber ökonomisch.

Das Verfassungsgericht muss den ESM also stoppen?

Das muss das Gericht entscheiden. Sicher ließe sich ein Weg finden, auch diesen Vertrag noch einmal passieren zu lassen, vielleicht mit Auflagen. Schon kurz nach dem Lissabon-Urteil gab es ja einen Fall, da ging es um die Altersdiskriminierung von Arbeitnehmern. Viele Verfassungsrechtler sind davon ausgegangen, das Gericht würde hier sozusagen die Reißleine ziehen. Hat es nicht getan. Allerdings scheinen die Signale in jüngerer Zeit klar: Viel Spielraum bleibt nicht mehr.

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5 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 16.07.2012, 13:56 UhrWegweiser

    Wenn man sich das heutige GG einmal näher anschaut, so kann man feststellen, dass seit 1990 zahlreiche und vielfältige Änderungen und Neuausrichtungen vorgenommen worden sind. Diese wurden immer ohne jegliche öffentliche Diskussion oder öffentliche Beteiligung der Bevölkerung vorgenommen.

    Dies betrifft in besonderer Art das Einfügung von europäischem Recht in das GG. Dabei waren und dabei sind jedoch von vorneherein Konflikte und Dissenzen mit den Kernbereichen des GG vorprogrammiert.

    Beispiele: Die Verfassungspräambel vor 1990 und nach 1990 sowie der Art. 23, der Kompetenzübertragung auf die EU vorsieht. Weitere Beispiele sind das Lissabon-Urteil des BVerfG und die Umgestaltung von der EG zu EU.

    Mit diesen Rechtsangleichungen und einer gemeinsamen nicht funktionieren Gemeinschaftswährung jedoch werden die nationalen Parlamenten, die bürgerlichen Mitbestimmungsrechte und das Recht auf demokratische Teilhabe unterminiert. Von der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie ganz zu schweigen.

  • 10.07.2012, 13:57 UhrOmarius

    Zudem weißt das Gg nicht nur eigen arten auf es ist eine.....

    und auch der §146 ist nicht zufällig da drin....

    da Haben sich größen wie Carlo Schmidt ja was bei gedacht und im unterschied zu den heutigen "Eliten" hatten die noch den Bürger und dAS Wohl des Landes im Blick.....

    Dies Eu idologie ist ja grausm blind

  • 10.07.2012, 12:21 Uhrmathias

    Herr Dreier ist ein Staatsrechtler- ohne Bürgerbezug.

    Die Kernfrage sollte auch lauten: Wann handeln die Abgeordneten zum
    Schaden der Bürger.

    Und da sind wir beim Kernproblem:
    WER IST DEUTSCHLAND ????

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