Beim Fliegen ist das aggressive Rotorgeräusch nicht zu überhören. Wer das Bild von der sanft schwebenden Drohne mit einem ebenso sanften Surren verbindet, muss umdenken. Die Parrot ist ganz schön laut. Beim beschaulichen Spazierflug durch den Park kann das ganz schön nerven. Wer Ruhe will, muss die Drohne immer auf Abstand halten.
Ausgezeichnet funktionieren die Stabilisierungsmechanismen. Schubst man das schwebende Fluggerät an, dann kehrt es wie am Gummiband zum ursprünglichen Punkt zurück. Auch Windböen werden innerhalb gewisser Grenzen ausgeglichen. Zuständig hierfür ist eine ganze Armada von Messgeräten: Ultraschallsensoren, Beschleunigungsmesser, Gyroskop, Magnetometer und eine Bodenkamera für die Geschwindigkeit. Diese liefern ihre Daten an den Flight-Controller, der dann die vier Motoren individuell ansteuert, um die Flugbewegungen zu koordinieren und bei Bedarf zu stabilisieren.
Der Controller hat also eine Menge zu tun und das trägt neben den schnelldrehenden Propellern zur kurzen Akkulaufzeit bei. Im Test musste die Parrot spätestens nach zwölf Minuten zur Landung ansetzen. Bei häufiger Nutzung ist es daher ratsam, einen zweiten Akku anzuschaffen.
Rechtliche Fragen zum Drohnen-Flug
Drohnenflüge sind im Falle einer privaten Nutzung nur genehmigungspflichtig, wenn das Gerät ein Gewicht von fünf Kilo überschreitet. Bei leichten Modellen wird keine Erlaubnis benötigt. Anders bei kommerziellen Einsätzen: Eine Aufstiegsgenehmigung durch die jeweils zuständige Landesbehörde ist dann erforderlich, wenn eine Drohne beispielsweise Luftbilder durch professionelle Fotografen aufnehmen soll. Quelle: Spiegel Online.
Bei Drohnen handelt es sich um unbemannte Luftfahrtsysteme. Sofern diese Fluggeräte für gewerbliche Zwecke genutzt werden, ist die Nutzung im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Die Ausnahme: Drohnen gelten als Flugmodelle, wenn diese ausschließlich zur Sport- und Freizeitgestaltung genutzt werden. Dann ist deren Nutzung weniger streng reglementiert.
Eine Aufstiegsgenehmigung wird vom jeweiligen Bundesland erteilt und hängt daher von den unterschiedlichen Vorgaben der Bezirksregierungen ab. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise Düsseldorf und Münster zuständig. Die Aufstiegserlaubnis wird hier für zwei Jahre angeboten, gilt allerdings nicht für alle Modelle und Nutzungsarten gleich. Benötigt wird: ein Versicherungsnachweis, Angaben über Schulungen oder Erfahrungen des Steuerers sowie technische Angaben zum eingesetzten Fluggerät.
Die Kosten für eine Aufstiegsgenehmigung liegen in NRW bei 250 Euro für zwei Jahre. Eine Einzelerlaubnis kostet hingegen 80 Euro.
Zu Flugplätzen ist ein Mindestabstand von 1, 5 Kilometern einzuhalten. Zu grundsätzlichen Flugverbotszonen gehört beispielsweise das Regierungsvierte in Berlin. Bei Flügen über Atomkraftwerken, Unfallstellen oder Menschenansammlungen sollte man ebenso vorsichtig sein.
Eine privat genutzte Drohne muss sich immer in der Sichtweite der steuernden Person befinden. Dies entspricht einer Maximalentfernung von 200 bis 300 Metern. Die Flughöhe wird von vielen Bundesländern auf ein Maximum von 30 bis 100 Meter beschränkt.
Die Urheberrechte von Gebäuden liegen beim Architekten. Öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen die Aufnahmen der privaten Drohne deshalb nicht. Im privaten Umfeld könne sie jedoch gezeigt werden. Generell unterliegen Aufnahmen von Drohnen nicht der sogenannten Panoramafreiheit. Diese erlaubt das Ablichten von Gebäuden, die von der Straße oder von einem öffentlichen Platz aus zu sehen sind und die Veröffentlichung der Bilder im Netz. Bei Luftaufnahmen werden jedoch auch Rückseiten und Innenhöfe von Häusern gezeigt. Die Panoramafreiheit greift somit nicht.
Für Drohnen, die tief über dem Grundstück des Nachbarn kreisen und zudem auch noch eine Kamera an Bord haben, dürfte von einer Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre ausgegangen werden. Konkrete Urteile gibt es zu dieser Thematik allerdings noch nicht. Aus Rücksicht vor Anwohnern und Nachbarn, sollte also von Drohnenflügen in Wohngebieten Abstand genommen werden.
Der Drohnenführer haftet. Personenschäden oder verursachte Unfälle werden von den meisten Haftpflichtversicherungen vertraglich ausgeschlossen. Ein Zusatzversicherung, zum Beispiel bei Modellflugverbänden erhältlich, kann hohe Kosten vermeiden.
Die AR.Drone 2.0 filmt in HD (1280 × 720 Pixel) mit 30 Bildern pro Sekunde. Für die Ansprüche von Hobbyfilmern ist das Kameramodul damit nicht mehr auf dem neuesten Stand. Auf Wunsch schießt sie natürlich auch Fotos. Die Videos und Fotos lassen sich auch auf einem USB-Stick gespeichert, der an den Flugkörper angesteckt wird.
Funktionen für Profipiloten
Hat man sich erst mal eingearbeitet, dann kann man sich mit zahlreichen Features für Fortgeschrittene vergnügen. So lassen sich beispielsweise die Werte für maximale Flughöhe, Geschwindigkeit oder auch die Rotationsgeschwindigkeit des Fluggeräts regeln. Im Director-Modus legt der Nutzer bestimmte Flugbewegungen fest. Das ist sinnvoll, wenn man beim Videodreh bestimmte Kamerabewegungen definieren will.
Interessante Features gibt es auch in der GPS-Edition der Drohne. Hier legt der Nutzer die Flugroute vorab auf einer Landkarte fest und sieht sich den Flug später auf der Landkarte an. Mithilfe der GPS-Daten landet der Quadrokopter dann auch wieder automatisch am Startpunkt. Deutlich eingeschränkt wird das Flugvergnügen hier allerdings durch die bereits erwähnte kurze Akkulaufzeit und die Auflage, dass man solche Fluggeräte nur mit einer ständigen Sichtverbindung nutzen darf.
Die Parrot AR.Drone 2.0 ist kompatibel mit Geräten wie Nvidia Shield Console, die als Steuereinheit und zugleich als Monitor für die Flugaufnahmen dient. FPV-Brillen (FPV, First Person View) von Zeiss oder Epson arbeiten ebenfalls mit der Parrot zusammen. Durch das Display in der Brille erlebt man das Flugerlebnis als säße man direkt auf den Pilotensitz.