Einige Streitfälle hat der BGH schon rechtskräftig entschieden:
- So durfte ein Händler ein vier Jahre altes Mercedes-Cabrio neu lackieren, das Unbekannte vor der Abholung zerkratzt hatten. Solange nicht ausdrücklich vereinbart, gibt es bei einem Gebrauchten keinen Anspruch auf den Originallack, entschieden die Richter 2009.
- Einen gebrauchten Range Rover, in den trotz mehrerer Reparaturversuche immer wieder Wasser eindrang, wurde der Käufer 2008 hingegen wieder los. Beim Rücktritt blieb es - obwohl es im Prozess dann doch noch einem Sachverständigen gelang, das Auto abzudichten.
- Keine Chance zum Nachbessern bekam 2015 ein Händler, der einen 13 Jahre alten Opel mit frischer Tüv-Plakette verkaufte, dem nur einen Tag später der Motor versagte. In der Werkstatt flog auf, dass die Bremsleitungen stark verrostet waren. Dieses Auto hätte nie durch den Tüv kommen dürfen, sagte der BGH. Die Käuferin bekam ihr Geld zurück.
- Auch ein Blechschaden, der nachträglich bekannt wird, berechtigt zum Rücktritt. Denn der Käufer darf darauf vertrauen, dass er keinen „Unfallwagen“ kauft. Das lässt sich auch nicht wiedergutmachen. So konnte eine Frau nach einem Urteil von 2007 ihren Ford zurückgeben, obwohl der Händler anbot, die Reparatur fachgerecht nachzubessern.
- Als Mangel zählt auch, wenn der Gebrauchte trotz Zusage keine Hersteller-Garantie mehr hat - so passiert dem neuen Besitzer eines Sportcoupés, der unerwartet auf Reparaturkosten sitzenblieb. Keine Lappalie, entschied der BGH Mitte Juni. Die Garantie habe „beim Autokauf regelmäßig sogar ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht“.
Die Checkliste für den Rundgang
Gummidichtungen an Türen und Scheiben müssen biegsam und geschmeidig sein. Sind sie bereits porös oder rissig, ist Vorsicht geboten.
Farbunterschiede, Wellen oder matte Stellen deuten auf schlecht reparierte Schäden hin. Bei alten Autos kann zusätzlich mit einem Magneten kontrolliert werden, ob Rostschäden unter dem Lack gespachtelt wurden oder nicht: Hält der Magnet, ist noch Metall unter dem Lack. Fällt er runter, hat man es mit großen Mengen Spachtelmasse zu tun.
Lichtcheck: Funktionieren alle Scheinwerfer und Leuchten? Sind alle Scheiben und Gehäuse intakt?
Ist irgendwo Öl zu sehen? Sichtbare Tropfen oben oder unten am Motor und Getriebe deuten auf kaputte Dichtungen oder Schlimmeres hin – es wird auf jeden Fall teuer.
Wie alt sind die Reifen? Die sogenannte DOT-Markierung an der Seite gibt an, in welcher Kalenderwoche der Reifen produziert wurde (0513 stammt zum Beispiel aus der 5. Kalenderwoche des Jahres 2013). Sind die Reifen alt oder das Profil abgefahren(vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter, Experten empfehlen mindestens zwei bis drei Millimeter), müssen sie ersetzt werden. Sind die Reifen ungleichmäßig abgefahren, hat das Fahrwerk eine Macke.
Auch über den Umgang des Fahrers mit dem Auto können die Reifen einiges aussagen: Wurden zum Beispiel bei einem Sportwagen mit Heckantrieb nur die beiden Reifen an der Hinterachse durch neuere ersetzt, deutet das darauf hin, dass der Vorbesitzer öfters die Leistung seines Autos ausgenutzt hat – mit weiteren Folgen für Fahrwerk und Motor.
Die Auspuffrohre unter dem Auto und der Schalldämpfer am Heck sind der Witterung und dem Straßendreck die ganze Zeit ausgesetzt: Auf Rost achten!
Sind die Spalte an Türen, Motorhaube, Kofferraumdeckel oder Stoßstangen überall gleichmäßig breit? Passt etwa ein Finger am einen Ende der Motorhaube in den Spalt, am anderen aber nicht mehr, ist irgendetwas verzogen. Der Wagen hatte vermutlich einen Unfall.
- Verkauft ein Händler stillschweigend ein Auto mit abgefahrenen Reifen, muss er bei einem Unfall geradestehen. Ein Ferrari mit Totalschaden musste nach einem Urteil von 2004 ersetzt werden. Auf der Autobahn war der in die Jahre gekommene Hinterreifen geplatzt.
- Gute Chancen hat ein Käufer auch, wenn der Händler frühere Stationen des Autos verschweigt. Der BGH sprach 2009 einem Mann mehrere Tausend Euro zu, der einen zehn Jahre alten Audi mit offiziell zwei Vorbesitzern gekauft hatte. Später kam heraus, dass der Kilometerstand manipuliert war und der Wagen über einen Zwischenhändler kam, der dem Verkäufer nur als „Ali“ bekannt war.