Als negative Spitzenreiter stachen hervor: Der Volvo V40 Momentum (DPF) mit 42 Prozent Mehrverbrauch, ein Peugeot 208 und ein Fiat Punto mit jeweils 34 Prozent und bei den deutschen Herstellern ein Mercedes GL und ein VW Polo mit jeweils 21 Prozent. Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof haben Autohaltern in der Vergangenheit bei Verbrauchsabweichungen von zehn und mehr Prozent ein Recht auf Schadensersatz bzw. Nachbesserung oder Wandlung des Fahrzeugs zugesprochen. Derartige Klagen sind jedoch kostenaufwändig und bis zur Entscheidung können Jahre vergehen, so dass nur eine kleine Minderheit der Betroffenen diesen Weg geht. Auch wiederholte Initiativen der DUH, Bundesregierungen unterschiedlicher Couleur zur behördlichen Überprüfung der Normverbräuche zu veranlassen, sind bisher am Widerstand und Einfluss der Autohersteller gescheitert.
Angesichts des weiter wachsenden Ausmaßes der Verbrauchertäuschung und Kfz-Steuerkürzung durch die Autobauer nimmt die DUH nun auf Basis der europäischen Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen einen neuen Anlauf. Dort heißt es: "Überprüfungen können erforderlich sein, um zu gewährleisten, dass die bei der Typgenehmigungsprüfung gemessenen Emissionen denen im praktischen Fahrbetrieb entsprechen." Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation schlägt vor, das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bei auffälligen Abweichungen zwischen Norm- und Realverbräuchen zu eigenen Nachprüfungen eines für Testzwecke aus dem Markt entnommenen Fahrzeugs zu verpflichten.
Die Untersuchung soll unter realistischen Fahrbedingungen und nicht auf einem Rollenprüfstand erfolgen. Aufgedeckte Verstöße sollen mit empfindlichen Strafzahlungen geahndet werden. Darüber hinaus regt die DUH eine internetbasierte Meldestelle für offensichtliche Falschangaben beim Spritverbrauch an (etwa analog zu der Seite "lebensmittelklarheit.de"). Die Meldestelle, in der Autohalter ihre Erfahrungen mit abweichenden Spritverbrauchsangaben dokumentieren können, sollte auch das Recht erhalten, bei offensichtlichen Verstößen behördliche Nachprüfungen auszulösen. Die Kosten für Meldestelle und behördliche Nachprüfungen würden nach Überzeugung der DUH über die Mehreinnahmen bei der Kfz-Steuer sowie Strafzahlungen aufgefangen.