Sparkassen Sparkasse Düsseldorf darf nicht allein über Gewinn entscheiden

Im Düsseldorfer Streit um die Ausschüttungen der Sparkasse gibt die Aufsicht der Stadt recht - die Bank darf nur mit dem Verwaltungsrat über den Gewinn entscheiden. Die Entscheidung ist wegweisend für viele Kommunen.

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Logo einer Sparkassenfiliale (Leverkusen) Quelle: dpa

Noch nie hat ein Kommunalpolitiker gewagt, den Jahresabschluss seiner Sparkasse anzufechten. Doch in Düsseldorf ist genau das vor einem Jahr geschehen. Oberbürgermeister Thomas Geisel streitet seither mit Sparkassenchef Arndt Hallmann um die Ausschüttung des Gewinns aus dem Jahr 2014, der Fall landete beim NRW-Finanzministerium, das die Rechtsaufsicht über die Sparkassen des Bundeslands führt.

Bei einem letzten Gipfeltreffen mit den Streitparteien heute hat die Rechtsaufsicht ihre Entscheidung mitgeteilt. Sie gibt laut Verhandlungsteilnehmern der Stadt Düsseldorf Recht. Es sei unzulässig gewesen, dass die Sparkasse nahezu den gesamten Gewinn in einen Sonderposten gesteckt habe, ohne dem Verwaltungsrat ein Mitbestimmungsrecht zu geben.

Die Beamten haben sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht. Beobachter vermuten, dass die Politik Stadt und Sparkasse zu einer einvernehmlichen Lösung bewegen wollte, damit es nicht zum großen Knall kommt. Auch haben sie nicht darüber geurteilt, wie hoch die Ausschüttung sein muss, sondern wie über sie zu beschließen ist.

Sparkasse in Zeiten von Minizins und Digitalisierung

Die Entscheidung zu Gunsten der Stadt Düsseldorf könnte einen Erdrutsch in Deutschland auslösen, wenn andere Kommunen dem Beispiel folgen und mehr Mitsprache bei der Gewinnverwendung ihrer Sparkasse fordern.

Wer hat Mitsprache?

Denn der Streit dreht sich nicht nur um mehr Geld für die Düsseldorfer Rathauskasse, sondern auch um eine prinzipielle Frage: Darf der Vorstand einer Sparkasse vorbei an den Trägern hohe Reserven bilden, ohne die kommunalen Vertreter im Verwaltungsrat mitreden zu lassen? Diese Frage stellt sich in allen mehr als 400 deutschen Städten, Gemeinden und Kreisen, die Träger einer Sparkasse sind und diese im Sinne ihrer Bürger kontrollieren müssen.

Was genau passiert ist: Die Stadtsparkasse Düsseldorf hatte im Jahr 2014 ein Ergebnis von rund 104 Millionen Euro erzielt und dieses fast vollständig in einen Sonderposten zur Absicherung gegen allgemeine Bankrisiken gesteckt. Übrig blieb ein Überschuss von nur 3,3 Millionen Euro, über dessen Verwendung die Stadt hätte mitbestimmen können.

Dagegen protestierte der Düsseldorfer Oberbürgermeister in seiner Funktion als Vorsitzender des die Sparkasse kontrollierenden Verwaltungsrats. Sparkassenchef Arndt Hallmann hielt jedoch an der Entscheidung fest, wobei er auch andere Mitglieder des Verwaltungsrats auf seiner Seite hatte. Der OB erklärte den Jahresabschluss daher im Juni 2015 für rechtswidrig, entscheiden musste also die zuständige Aufsichtsabteilung im NRW-Finanzministerium.

Die hat nun laut Verhandlungsteilnehmern dem Oberbürgermeister Recht gegeben. Danach ist das Vorgehen der Sparkasse unzulässig, nahezu den gesamten Gewinn in einen Sonderposten zu stecken, ohne dem Verwaltungsrat ein Mitbestimmungsrecht zu geben.

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