Markenrecht Wie ein Bayer Tirolern das „Griaß di“ verbietet

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Die eigene Marke sichern

Generell ist es jedermann möglich eine Marke anzumelden. Dabei ist vieles möglich: Wörter, aber auch Buchstaben, Zahlen und Abbildungen sind ebenso möglich wie Farben oder akustische Signale als Marke anzumelden. Das Wichtige dabei: Unverwechselbarkeit.

Genau das, ist heute häufig das Problem. Immer wieder kommt es vor, dass Markenstreits um bestimmte Patente losbrechen. Etwa weil zwei ähnliche Produkte auf dem Markt sind – wie zum Beispiel der Streit des Kinderpuddings „Paula“ und der Aldi-Version „Flecki“, oder – wie auch im Fall des Tiroler Grußworts – etwas geschützt wird, was in dieser Form bisher von vielen Unternehmen genutzt worden ist und vielleicht auch gar nicht geschützt werden darf – oder sollte.

Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Wer eine solche Eintragung machen möchte, muss zuvor die „intensive Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr“ nachweisen.
National, Europaweit oder international

Hat man mit der Eintragung Erfolg, so hat der Inhaber das alleinige Recht, die Marke zu nutzen. Es sei denn man verkauft die Nutzungsrechte an der Marke – durch eine sogenannte Markenlizenz – oder gleich die ganze Marke.

Ist die Marke einmal gesichert, so kann sie quasi ewig genutzt werden. Dafür ist lediglich eine regelmäßige Verlängerung notwendig. Die Eintragung hält zunächst für zehn Jahre vor. Nach dieser Zeit kann sie aber um ein weiteres Jahrzehnt verlängert werden, so oft man möchte, solange die Verlängerungsgebühr gezahlt wird. Zahlt der Inhaber nicht, wird die Marke gelöscht und ist wieder rechtefrei verfügbar.

Je nach Schutz müssen sich die Inhaber einer Marke an das Deutsche Patent- und Markenamt wenden, wenn es um einen Schutz auf dem Gebiet der Bundesrepublik geht. Soll der Schuss darüber hinaus gültig sein, ist ein Antrag beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) für die Europäische Union oder ein Antrag bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) für eine weltweite Markensicherung nötig.

Wichtig dabei: Nationales und internationales Markenrecht werden voneinander getrennt behandelt. Jeder kann seine Marke entweder auf nationaler oder auf Gemeinschaftsebene sichern lassen – oder beides. Nationale Marken behalten immer ihre Gültigkeit und die älteren Markenschutzrechte haben immer Vorrang – ob sie nationale oder internationale Gültigkeit haben.

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