Markenrecht Wie ein Bayer Tirolern das „Griaß di“ verbietet

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Kinder, Herzen und das Problem mit der Marke

Die verrücktesten Markentricks
Die Granini FlascheDass der Schriftzug “Granini” als zweidimensionale Wortmarke geschützt ist, erscheint einleuchtend. Doch kaum jemand weiß, dass auch die Noppenflasche als dreidimesionale Marke geschützt ist. Die Form der Flasche soll eine Ananas darstellen und lässt Granini-Säfte schon vom weiten erkennen. Diese, allerdings nicht einzige 3D-Marke Graninis, ist seit April 2000 eingetragen. Das Foto zeigt Granini-Chef Heribert Gathof. Quelle: picture-alliance
Die Coca-Cola FlascheLange vor der Granini Flasche hatte bereits Coca-Cola die Idee seine Getränke vom Weiten an der Form der Flasche erkennen zu lassen, da es um 1900 unzählige Coca-Cola-Nachahmungen gab. Die Rundungen der Flasche sollen die weiblichen Rundungen einer Frau darstellen, inspiriert durch die damalige Schauspielerin Mae West. Quelle:
Der GoldhaseLindt und Sprüngli Chef Ernst Tanner mit „seinem“ Goldhasen: Der Schokobestseller sieht süß und niedlich aus. Allerdings macht er einigen Schokoladenhasen-Herstellern das Leben schwer. Der Goldhase ist nämlich als dreidimensionale Marke eingetragen, einschließlich des roten Halsbandes mit Glöckchen, weshalb Lindt gegen alle Konkurrenten klagt, deren Hase eine Verwechslungsgefahr darstellen könnte. Quelle: ap
Der GoldhaseIn Österreich hat Lindt bereits einen Sieg errungen, in Deutschland streitet Lindt noch mit dem Konkurrenten Riegelein. Einen weiteren Rechtsstreit führt Lindt um EU-weiten Markenschutz zu erhalten, um nicht in jedem Land einzeln klagen zu müssen. Zusätzlich hat Lindt noch ein Rentier und eine Glocke (für die Weihnachtszeit) als 3D-Marken eintragen lassen. Quelle: dpa
Das Nutella-GlasDer Schriftzug “Nutella”, mit all seinen Besonderheiten, ist als Marke geschützt. Was einige jedoch nicht wissen: das Glas auch. Bereits seit 1965 hat das nutella-Glas seine einzigartige Form. Damit das auch so bleibt wurde die Form des Glases geschützt. Konkurrenten hatten der Eintragung entgegengehalten, dass das Glas eine bloße technische Wirkung habe, nämlich die Funktion eines Behältnisses für eine Creme. Im Grunde ist dies richtig, rein technisch bedingte Formen können nicht eingetragen werden. Quelle: Reuters
Das Nutella-GlasAllerdings hat das Nutella-Glas eine Besonderheit: die abstehenden oberen Ränder, aus denen man nutella immer “herauskratzen” muss. Dieses Merkmal macht das Glas zu einem Kennzeichen im Warenverkehr und nicht bloß zu einer technisch bedingten Verpackung. Übrigens wird in Deutschland oft über den Artikel von nutella gestritten. Ferrero erklärte daraufhin, dass nutella ein Fantasiewort sei und jeder sich selbst aussuchen könnte welchen Artikel er benutze. Quelle: PR
Das Odol MundwasserglasDer Name Odol ist aus zwei griechischen Bestandteilen zusammengesetzt: einmal ODOUS = Zahn und dem lateinischen OLEUM = Öl. Bereits 1893 kam Odol in Dresden auf den Markt. Die Form der Flasche, die das Mundwasser schon vom weiten erkennen lässt, ist natürlich als dreidimensionale Marke eingetragen. Quelle: dpa/picture alliance

Trotz klar geregelter Vorschriften, kommt es immer wieder zu kuriosen Markenstreits. Was kann man wirklich schützen und was nicht? Wie aktuell die Diskussion über „Griaß di“ die Markenrechtler beschäftigt, so entbrannte vor einiger Zeit die Diskussion darüber, ob sich der Hersteller der bekannten „Kinder Schokolade“, der Süßwarenkonzern Ferrero, den Namensbestandteil „Kinder“ als Marke sichern kann.

Auslöser damals: Die Lebensmittelkonzerne Haribo und Zott hatten beide Produkte auf dem Markt, die ihren Namen ähnlich zusammensetzten: Zum einen fand sich in deutschen Supermarktregalen „Kinder Kram“ von Haribo und ein Zott-Milchdesserts namens „Kinderzeit“. Beide wollte Ferrero untersagen und zog vor den Bundesgerichtshof (BGH). Die Entscheidung fiel schließlich gegen den „Kinder“-Produktführer aus: Der Wortbestandteil "Kinder" beschreibe nur die Zielgruppe, so der BGH und könne deshalb nicht unter markenrechtlichen Schutz gestellt werden.

Anders erging es dem Leipziger Modeversender Spreadshirt. Der sorgte sich darum, genau wegen einer geschützten Marke einen großen Teil seiner Einnahmen zu verlieren. Dabei ging es um T-Shirts mit dem Aufdruck „I LOVE“, wobei das „LOVE“ durch ein Herz dargestellt wird. Bisher war diese Marke nicht geschützt, Spreadshirt fürchtete, jemand anders könnte das tun und dem Leipziger Unternehmen den Aufdruck verbieten.

Es gibt noch Alternativen ohne Schutz

Auf die Idee sich sein „Griaß di“ für seine T-Shirts zu sichern, kam der Tiroler Philipp Reindl nicht. Er will sich jetzt aber gegen das Verwendungsverbot wehren und sucht einen Anwalt, wie er der österreichischen Tageszeitung „Die Presse“ sagte.

In der Zwischenzeit hilft er sich vorerst mit einer anderen Grußformel aus und bietet „Grieß enk“ („Grüß euch“) an, "dafür gibt es derzeit keinen Wortmarkenschutz", sagte T-Shirt-Erfinder. Die Marke „Pfiat di“ ist übrigens ebenfalls noch zu haben.

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