Markenrecht Wie ein Bayer Tirolern das „Griaß di“ verbietet

Wenn Tiroler sich begrüßen, sagen sie „Griaß di“. Auf ihre T-Shirts dürfen sie das aber in Zukunft nicht mehr drucken. Eine deutsche Firma hat sich die Grußformel patentieren lassen. Derart skurrile Schutzmarken sind in Europa immer häufiger.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Links: ein Shirt der Firma Mayr & Abel Druck aus dem Allgäu mit dem Aufdruck

Darf man eine Grußformel als Marke eintragen lassen? Die EU hat jetzt entschieden es geht – zumindest im Falle von „Griaß di“ („Grüß dich“), was vor allem in Tirol verwendet wird. Gesichert hat sich diese ungewöhnliche „Marke“ aber ein bayerisches Unternehmen und das sorgt nun für Streit.

Denn die Bayern drohten einem Mann aus Tirol mit dem Anwalt, weil der 30-jährige im Internet T-Shirts mit dem Aufdruck „Griaß di“ verkaufte. Genau solche Verwendungen – wie der Druck auf Kleidung oder Papierwaren - sind aber durch die Firma Mayr & Abel geschützt. Im Juli 2011 hatte das Unternehmen aus dem Allgäu das Grußwort beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) im spanischen Alicante europaweit als Marke registrieren lassen.

Postkarten, Briefpapier, T-Shirts, Jacken und Basecaps dürfen deshalb ohne Zustimmung der Allgäuer nicht mehr gedruckt und schon gar nicht verkauft werden.

Tirol reagiert mit Unmut

Die Reaktionen aus Tirol, wo die Grußformel ganz normal ist, sind eindeutig: Österreichische Zeitungen kritisierten etwa, der einheimische Gruß sei nun in deutscher Hand.

Kritik kommt auch aus Tirols Politik und Wirtschaft: "Das ‚Griaß di‘ gehört uns Tirolern und daran führt kein Weg vorbei", zitiert die österreichische Tageszeitung „Der Standard“  Tirols Wirtschaftskammer-Präsident Jürgen Bodenseer. Er habe auch schon einen Anwalt damit beauftragt, einen Antrag auf Löschung der Marke zu stellen, heißt es.

Die wichtigsten Fakten zur Markeneintragung

Die Tiroler Versicherung, die 2004 eine „Griaß di“-PR-Kampagne hatte, empörte sich ebenfalls: „Wenn es jetzt nach der EU gehe, dann werde man wohl in Zukunft nur noch gegen Entgelt grüßen dürfen.“

Solche lautstarken Beschwerden sieht Peter Mayr aus dem Allgäu, der seine „Griaß di“-Shirts unter dem Label „Die Allgäu Kollektion“ vertreibt, gelassen. Er ist schließlich auch der Sieger – derjenige mit den Markenrechten.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%