Unternehmensnachfolge "Laientestamente sind der größte Horror"

Ein unzureichendes Testament ist oft ein Stolperstein bei einer geregelten Unternehmensnachfolge. Welche Fehler Sie vermeiden sollten und was Sie bei der Nachfolgeregelung beachten sollten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Wolfgang Galonska Quelle: PR

Wenn ein Unternehmer seine Nachfolge innerhalb der Familie regeln will, kommt es oft zu Konflikten. Ein neutraler Mediator kann helfen, wenn Abstand und Feinfühligkeit gefragt sind. Wolfgang Galonska ist Anwalt und Mediator. Im Gespräch mit der WirtschaftsWoche erklärt er, worauf Unternehmer bei der Nachfolge achten sollten.

WirtschaftsWoche: Welches sind die drei größten menschlichen Probleme im Nachfolgefall?
Wolfgang Galonska: Laientestamente ohne fachliche Beratung sind der größte Horror für einen Nachfolgeanwalt. Es ist der Irrglaube, ohne Beratung eine letztwillige Verfügung verfassen zu können. Falsche Termini, unklare und häufig kaum auslegbare Regelungen, unwirksamen Vorgaben für den Einzelfall können bis zur völligen Untauglichkeit eines solchen Testamentes führen.

Neulich wurde mir das Testament eines Patentanwalts vorgelegt. Man konnte nur ungefähr erahnen, was er sich vorgestellt haben könnte. Dazu muss man wissen, dass jede Unklarheit in einem Testament ein hervorragender Ansatzpunkt für langjährigen Streit in der Nachfolgegeneration sein kann. Höchste Priorität hat ein terminologisch klares und unmissverständliches Testament. Warum ist das so wichtig? Man kann den Autor ja nicht mehr fragen.

Und was ist, wenn es keine Erben gibt?
Das sind sehr traurige  Fälle. Ein großes Vermögen, das häufig unter großen Mühen aufgebaut und zusammengehalten wurde, kann dann nicht zielgerichtet als Zukunftsvermögensmasse an geliebte Menschen weitergegeben werden. Das macht Menschen richtig unglücklich. Häufig kommen dann Stiftungsüberlegungen hoch, die aber im Sande verlaufen, weil ein Stiftungsvermögen eben weggeben und dessen Verwaltung auf fremde Organe übertragen wird.

Zur Person

Und auf Seiten der Erben?
Die holen gerne bei der Gelegenheit alte Rechnungen heraus. Da reicht es schon, wenn ein Geschwisterteil von den Eltern vorgezogen oder benachteiligt wurde. Erblasser vererben gerne an ihre Kinder in Erbengemeinschaft. Eine Erbengemeinschaft ist aber ein sehr unflexibles Gefüge, in dem in allen wichtigen Fragen ein Einstimmigkeitserfordernis herrscht. Wer hier noch alte Rechnungen begleichen möchte, dem ist es ein Leichtes, diese Einstimmigkeit zu verhindern. Wenn immer ich kann, vermeide ich Erbengemeinschaften. Warum soll ich Kinder erst in Erbengemeinschaft erben lassen, damit sie sich anschließend selbst auseinandersetzen? Viel sinnvoller ist es, wenn der Erblasser das vorher komplett erledigt.

Gibt es objektive Kriterien für eine Eignung als Nachfolger?
Sicherlich und in erster Linie im unternehmerischen Bereich. Liquides Vermögen kann man notfalls durch einen externen Vermögensverwalter professionell betreuen lassen. In Unternehmerfamilien schaffen wir regelmäßig eine sogenannte Family Governance, also eine juristisch verbindliche Familiensatzung, in der sich sämtliche Mitglieder zu bestimmten Regeln innerhalb der Familie und dem Unternehmen verpflichten. Sehr wichtig dabei sind die festgelegten Qualifikationen eines Familienmitgliedes für Aufgaben im Unternehmen.

Notlagen, Todesfälle und wirtschaftliche Entwicklungen können zum Verkauf der Firma führen. Worauf Unternehmer und ihre Familien achten müssen.

Was klärt das?
Darin steht ganz klar definiert, welchen Ausbildungsstand und welche berufliche Expertise für verschiedene Stufen in der Hierarchie im Unternehmen zwingend vorhanden sein müssen. Ergänzend dazu werden Gremien bestellt, die die Erfüllung dieser Anforderungen überprüfen und bestätigen sollen. Im Grunde handhaben wir das wie bei einem Anforderungsprofil in Stellenausschreibungen.

In einer solchen Satzungsregelung finden sich natürlich auch noch ergänzende Bestimmungen zu den weichen Faktoren. Nachgewiesene Verschwendungssucht wäre zum Beispiel in gleicher Weise ein Hinderungsgrund, Führungspositionen zu übernehmen. Je nach persönlicher Erfahrung fließen häufig auch noch andere Zulassungsbeschränkungen in eine solche Regelung ein.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%