Anlegerschutz So kämpfen Aktionäre gegen Konzerne

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Zu lang geschwiegen

Um eine kursrelevante Info geht es auch im Streit zwischen Daimler und seinen Aktionären. Jürgen Schrempp, damals Vorstandschef, hatte dem Aufsichtsrat im Mai 2005 signalisiert, dass er seinen Job aufgeben werde. Daimler informierte darüber jedoch erst Ende Juli, als die Personalie feststand.

Ehemalige Aktionäre fordern von Daimler deshalb Schadensersatz. Sie seien geschädigt, weil sie Aktien im Mai oder Juni verkauft hätten. Als Schrempps Abgang publik wurde, stieg der Aktienkurs kräftig: zwischen 26. Juli und 10. August um rund 16 Prozent.

Urteil zum Anlegerschutz

Im Mai wollten sich Daimler und die Aktionäre einigen. Noch sei ein Prozessende nicht abzusehen, sagt der Münchner Anwalt Klaus Rotter, der rund 90 Daimler-Aktionäre vertritt.

Während sich Daimler 2005 noch im gesetzlichen Graubereich bewegte, schließt das vom 3. Juli an geltende, neue EU-Recht das Zurückhalten von Informationen aus. Folgende Punkte ändern sich:

  • Auch Zwischenschritte bis zu einer kursrelevanten Entscheidung des Unternehmens müssen gemeldet werden.
  • Bei Verstößen gegen die Informationspflichten gilt eine Geldstrafe von bis zu einer Million Euro für einzelne Personen, etwa Vorstände. Bei Unternehmen kann die Strafe bis zu 15 Prozent des Umsatzes betragen.

Verschärfte Insiderregeln

Belege für illegale Insidergeschäfte im Fall Daimler hatte das Aufsichtsamt BaFin nicht gefunden. Die BaFin verhängte 2007 nur ein Bußgeld von 200 000 Euro wegen des zu spät gemeldeten Rücktritts von Schrempp.

Um illegale Insidergeschäfte einzudämmen, hat die EU die Regeln für Aktiendeals von Managern verschärft:

  • Manager dürfen in den 30 Tagen vor Bekanntgabe von Jahres- oder Quartalszahlen nicht mit Unternehmensaktien handeln.
  • Auch Unternehmen, die im Freiverkehr gehandelt werden, müssen künftig Aktiengeschäfte ihrer Manager melden und ein Insiderverzeichnis führen. Zu den Insidern zählen auch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater, die im Auftrag des Unternehmens arbeiten.
  • Ein unzulässiges Insidergeschäft besteht schon darin, wenn ein Insider eine Order wegen einer unveröffentlichten Information storniert oder ändert.
  • Künftig ist auch der Versuch der Marktmanipulation strafbar. Es ist nicht entscheidend, ob der Kurs durch Manipulation bewegt wurde und ein Schaden entstanden ist.
Diese Wirtschaftspromis standen 2015 vor Gericht
Deutsche Bank Das wohl spektakulärste Wirtschaftsstrafverfahren 2015 war wohl der Deutsche-Bank-Prozess. Co-Chef Jürgen Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weitere Ex-Manager des Branchenprimus stehen seit April vor dem Landgericht München. Sie sind wegen versuchten Prozessbetrugs angeklagt. Sie sollen Richter betrogen haben, um die Deutsche Bank vor Schadenersatzzahlungen an den Medienunternehmer Leo Kirch zu bewahren. Fitschen sieht sich zu Unrecht verfolgt. Er habe nie gelogen oder betrogen, versicherte er vor Gericht. Auch die anderen Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück. Der Prozess könnte bereits im Januar 2016 zu Ende gehen. Quelle: dpa
Sal. OppenheimDer Sal.-Oppenheim-Prozess ist ein Symbol für den tiefen Fall von Edelbankern. Zwei Jahren saßen die vier Ex-Chefs der Kölner Nobelbank auf der Anklagebank. Im Juli wurden sie verurteilt, einer von ihnen soll ins Gefängnis. Die beiden bekanntesten, der Ex-Sprecher Matthias Graf von Krockow und der Erbe Christopher von Oppenheim (Foto), kamen mit Bewährungsstrafen davon. Quelle: REUTERS
Sal. OppenheimWiederum ihr ehemaliger Geschäftspartner, der Immobilienmanager Josef Esch, den viele als den eigentlichen Strippenzieher sehen, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Spitze der einst größten Privatbank Europas hatte sich nach Überzeugung des Kölner Landgerichts der gemeinschaftlich begangenen Untreue in einem besonders schwerem Fall schuldig gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und zwei der Ex-Banker haben Revision eingelegt. Quelle: dpa
PorscheDie Übernahme von Volkswagen sollte in den Jahren 2008 und 2009 das Meisterstück des damaligen Porsche-Chefs Wendelin Wiedeking werden. Doch die Sache ging schief, der einstige Topmanager verlor seinen Posten. Seit November diesen Jahres muss sich der 63-Jährige vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Quelle: dpa
PorscheSowohl Wendelin Wiedeking als auch seinem Finanzvorstand Holger Härter (Foto) wird Marktmanipulation vorgeworfen. Sie sollen versucht haben, den Kurs der VW-Aktie zu beeinflussen. Quelle: REUTERS
Hanns W. FeigenUmringt von Star-Verteidigern, wie etwa Hanns W. Feigen, sitzt Wiedeking in stoischer Ruhe im Gerichtssaal. Er und Härter haben die Vorwürfe zurückgewiesen. Planmäßig dauert der Prozess bis Anfang 2016. Anwalt Hanns W. Feigen stand schon Steuersünder Uli Hoeneß juristisch bei, auch der Co-Chef der Deutschen Bank Jürgen Fitschen lässt sich von ihm vertreten. Quelle: dpa
ArcandorThomas Middelhoff, der frühere Chef des Handelskonzerns Arcandor (Karstadt, Quelle, Thomas Cook), und weiteren Ex-Vorständen droht wohl im kommenden Jahr ein weiterer Strafprozess. Ermittler halten Millionen-Boni aus den Jahren 2006 bis 2009 angesichts der Firmenpleite für nicht gerechtfertigt. Die Staatsanwaltschaft Bochum habe Klage gegen Middelhoff sowie fünf weitere Ex-Vorstände und neun frühere Aufsichtsräte beim Landgericht Essen eingereicht. Der Vorwurf: Untreue in besonders schwerem Fall und Beihilfe. Erst im vergangenen Jahr musste sich der frühere Top-Manager wegen Untreue und Steuerhinterziehung verantworten. Nach 35 Verhandlungstagen verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Gegen das Urteil hat Middelhoff Revision eingelegt. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht noch aus. Quelle: dpa

Das klingt anlegerfreundlich. In der Praxis ist es jedoch schwer, Marktmanipulation nachzuweisen. Erst kürzlich wurden der frühere Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und sein damaliger Finanzvorstand Holger Härter freigesprochen. Aktionäre meinten, die beiden Manager hätten ihre Absicht, Volkswagen zu übernehmen, früher melden müssen. Die Richter schmetterten die Klage jedoch wegen fehlender Beweise ab.

Auch nach neuer Rechtslage müssen Aktionäre Managern nachweisen, dass sie sich oder ihre Vertrauten durch einen Informationsvorsprung bereichert haben.

Im Fall Deutsche Bank geht es bisher um eine Ordnungswidrigkeit. Ob sich daraus Schadensersatz ableiten lässt, bleibt offen.

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