Immobilien und die EnEV 2016 Was Sie die neuen Dämmvorschriften kosten

Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) zündet 2016 ihre nächste Stufe: Bei Neubauten und maßgebliche Baumaßnahmen steigen die energetischen Anforderungen deutlich. Was auf Bauherren und Hausbesitzer zukommt.

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Quelle: Fotolia

Die Flüchtlingskrise beschäftigte auch die Bauministerkonferenz in Dresden. Denn um die dauerhaft hier Lebenden unterzubringen, muss – das war allen klar - zügig günstiger Wohnraum geschaffen werden. Auf dem seit Jahren boomenden Immobilien- und knappen Wohnungsmarkt in Deutschland keine leichte Aufgabe. Und deshalb kamen Interessenvertreter der Wohnungswirtschaft schon im Vorfeld der Konferenz auf die Idee, die Bauvorschriften zu lockern und insbesondere auch die Verschärfung der energetischen Standards im Wohnungsbau durch die Energie-Einsparverordnung (EnEV) auszusetzen – in der Hoffnung, das würde den Wohnungsneubau ankurbeln.

Die Bauminister der Länder erteilten diesen Forderungen zur Freude von Klimaschützern und Umweltverbänden jedoch ein klare Absage: Die nächste Stufe der EnEV soll wie geplant kommen – und damit eine weitere Senkung des Energiebedarfs neugebauter Wohnhäuser um 25 Prozent bei der Anlagentechnik und eine um 20 Prozent verbesserte Wärmedämmung des Gebäudes.

Kleiner Hoffnungsschimmer für Dämmgegner: Die Bauminister der Länder sind sich einig, dass eine Neukonzeption von EnEV und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz nötig seien. „Wir sehen an dieser Stelle wirklich Handlungsbedarf“, sagte Markus Ulbig, Bauminister von Sachsen auf der Konferenz. „Stückwerk“ solle es aber nicht gegen, weshalb eine Fachgruppe von Bund und Ländern Vorschläge erarbeiten und einer Sonderkonferenz der Bauminister Mitte nächsten Jahres vorlegen soll.

Alte Heizkessel raus und dickere Wärmedämmung
Dickere Dämmung, bessere HeiztechnikFür Neubauten gilt mit der nächsten Stufe der EnEV, die ab dem 1. Januar 2016 greift, eine erneute Erhöhung der energetischen Anforderungen. So muss der Primärenergiebedarf der Anlagentechnik in Neubauten gegenüber den Grenzwerten der EnEV 2015 nochmals um 25 Prozent sinken, die Wärmeverluste der Gebäudehülle sind nochmals um rund 20 Prozent zu senken. Grundsätzlich ist dabei egal, durch welche Materialien und Technologien die Einsparung erzielt wird. Konkret müssen Bauteile mit einem niedrigeren Wärmeleitkoeffizienten verbaut werden, die Heizungstechnik benötigt in der Regel die Unterstützung durch regenerative Energiequellen, etwa durch eine Solaranlage zur Warmwassererzeugung. Bestandgebäude sind von den strengeren Vorschriften ausgenommen. Quelle: dpa
Ein Mann bringt Dämmplatten an Quelle: dpa
Haus und Mann vor Heizkessel Quelle: dpa Picture-Alliance
Symbolbild zu Immobilienanzeigen Quelle: obs
Jemand stellt die Temperatur an einer Heizung ein Quelle: dpa
Wasserzähler Quelle: dpa
Eine Frau vor einem Kaminofen Quelle: dpa Picture-Alliance

Was die EnEV ab 2016 fordert

Bei der Verschärfung der EnEV handelt es sich nicht um eine Neufassung, sondern um die planmäßige Umsetzung der EnEV aus dem Jahr 2014, die eine höhere Energieersparnis in Wohnneubauten ab dem 1. Januar 2016 vorsieht. Betroffen sind lediglich Neubauten. Wer am 1. Januar 2016 oder danach eine Baugenehmigung beantragt oder einen Neubau anzeigt, muss diese Höchstgrenzen für den Energiebedarf einhalten. Bei Bestandsgebäuden sollen die höheren Auflagen auch bei umfassende Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben an bestehenden Gebäuden nicht gelten, sondern es bleibt bei den Auflagen der EnEV 2014 ohne die verschärften Auflagen.

Ist eine Baumaßnahme nicht genehmigungspflichtig, sind bei Baubeginn ab dem Neujahrstag 2016 ebenfalls die Vorschriften der EnEV zu beachten. Bei einem laufenden Genehmigungsverfahren über den Jahreswechsel gelten die strengeren Regeln nur, wenn der Bauherr dies explizit wünscht, etwa um zu dokumentieren, dass er die EnEV-Standards von 2016 eingehalten hat.

Staatlicher Zuschuss zur Energieberatung

Im Einzelnen sieht die EnEV ab dem kommenden Jahr folgendes vor:

1. Primärenergiebedarf um ein Viertel senken

Der Energiebedarf aus nicht-regenerativen Energiequellen für Heizung, Warmwasser und Lüftung eines Wohngebäudes errechnet sich seit der EnEV 2014 anhand eines Referenzhauses, für das die Wärmedurchgangkoeffizienten der Bauteile, Anlagentechnik für Heizung und Warmwasserbereitung, Luftdichtheit oder Sonnenschutz genauer spezifiziert sind. Anhand dieser Spezifikationen kalkuliert der Bauplaner den Primärenergiebedarf eines virtuellen Referenzhauses mit identischer Quadratmeterzahl, Gebäudeform, Außenmaßen und Ausrichtung wie vom Bauherren gewünscht. Vom Energiebedarf des Referenzhauses muss der Planer dann ab 2016 ein Viertel abziehen, das heißt, er rechnet mit dem Faktor 0,75. Diesen Maximalwert darf der Neubau dann nicht mehr überschreiten.

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