Das optimale Testament Leichtes Erbe - Mein letzter Wille geschehe

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Berliner Testament

Fordert nun ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils diesen Pflichtteil ein, könnte die Absicht der Eltern durchkreuzt werden. Plötzlich müsste der länger lebende Elternteil das Kind auszahlen – denn der Anspruch auf den Pflichtteil beschränkt sich auf den entsprechenden Geldbetrag, der dann sofort fällig ist. Immerhin darf die Zahlung gestundet werden, wenn sonst eine „unbillige Härte“ auftritt, also zum Beispiel das Familienheim verkauft werden muss. Oft versuchen Eltern mit einer Strafklausel im Testament vorzubeugen: Sollte ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil verlangen, würde es dann auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil bekommen.

Ein weiteres Problem ist, dass ein Berliner Testament nicht mehr geändert werden kann, sobald der erste Todesfall eingetreten ist. „Selbst wenn sich ein Kind dann intensiv um die Pflege des länger Lebenden kümmert, kann dieser das später nicht mehr so einfach honorieren“, sagt Anwalt Horn. Er kann dann kein neues Testament machen. Macht er dem pflegenden Kind größere Geschenke, hätten die übrigen Erben später Anspruch auf Ausgleich. Ausnahme: Das Erbrecht sieht keinen Ausgleich vor, wenn der länger Lebende ein „lebzeitiges Eigeninteresse“ an der Schenkung hat und sich damit etwa die weitere Pflege sichert. „Der Schenker sollte seine Motivation in solchen Fällen genau dokumentieren“, sagt Horn.

Geschenke zählen mit

Generell werden Schenkungen zu Lebzeiten auch bei der Berechnung möglicher Pflichtteile berücksichtigt. Eltern könnten sonst zum Beispiel zu Lebzeiten einem Kind Vermögen übertragen, die spätere Erbmasse reduzieren und damit den Pflichtteilsanspruch eines ungeliebten Kindes senken. Damit dessen Anspruch so nicht ausgehöhlt werden kann, werden Schenkungen in den zehn Jahren vor dem Erbfall teilweise der Erbmasse zugerechnet. Wenn Eltern einem Kind im Jahr vor dem Erbfall etwas geschenkt haben, haben die anderen Kinder trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil aus dieser Schenkung. Sind etwas mehr als fünf Jahre verstrichen, wird das Geschenk nur noch zur Hälfte zur Erbmasse hinzugerechnet. Erst nach mehr als zehn Jahren zählt es gar nicht mehr.

Geschenke an den Ehepartner zählen später bei der Berechnung möglicher Pflichtteile in jedem Fall voll. Auch wenn Eltern eine Immobilie übertragen, sich aber gleichzeitig ein umfassendes lebenslanges Nutzungsrecht einräumen, den Nießbrauch, beginnt die Zehnjahresfrist nicht. Eine solche Immobilie würde aber nicht mit dem vollen Wert berücksichtigt, da der Nießbrauch wertmindernd wirkt.

Den Kindern schon zu Lebzeiten einen Teil des Vermögens zu übertragen, etwa eine Immobilie, ist aber trotzdem oft sinnvoll, schon aus steuerlichen Gründen. Denn bei größeren Erbschaften oder Schenkungen hält der Staat die Hand auf und verlangt Steuer; ob Erbschaft- oder Schenkungsteuer macht keinen Unterschied, die Regeln sind identisch. Da nahe Verwandte von relativ hohen Freibeträgen profitieren (siehe Tabelle Seite 80) und ihnen diese bei Schenkungen alle zehn Jahre zustehen, können sie viel Geld sparen, wenn die späteren Erblasser ihnen einzelne Vermögenswerte schon vor dem Tod übertragen.

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