Kindergeld - Anspruch am Wohnort
Ein Ehepaar, das vier Kinder hatte, lebte getrennt. Der Vater wohnte mit zwei Kindern in Deutschland, die Mutter mit den beiden anderen in Spanien. Der Vater wollte für die beiden in Spanien lebenden Kinder die Differenz zwischen dem deutschen und dem niedrigeren spanischen Kindergeld ausgezahlt bekommen. Der Bundesfinanzhof lehnte dies ab (III R 68/13). Laut EU-Recht hätte nur die in Spanien lebende Mutter Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland. Diese hatte jedoch bei der deutschen Familienkasse keinen Antrag gestellt.
Werbungskosten - Anzug ist Privatsache
Ausgaben für Berufskleidung lassen sich unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten vom Einkommen abziehen. Eine dieser Bedingungen ist, dass sich die Bekleidung nicht im normalen Alltag nutzen lässt. Genau an dieser Hürde ist ein Orchestermusiker gescheitert. Laut Dienstvertrag war er dazu verpflichtet, bei Konzerten ein schwarzes Sakko und eine schwarze Hose zu tragen. Die Kosten für den Anzug wollte er in der Einkommenserklärung absetzen. Damit kam er beim Finanzgericht Münster aber nicht durch (8 K 3646/15 E). Beim Anzug handele es sich schließlich nicht um eine typische Berufskleidung, er lasse sich auch im Alltag nutzen.
Recht einfach: Immobilienkauf
Kurz nach dem Einzug stellte ein Ehepaar fest, dass im Garten Bambustriebe wucherten. Wenig später stellte sich heraus: Der Vorbesitzer hatte die Pflanzen nie entfernt, sondern kurz über der Grasnarbe gekappt. Die Wurzeln wucherten somit weiter, drückten Terrassensteine weg und drangen in die Hausisolierung ein. Das Paar forderte Schadensersatz: Der Verkäufer habe die „Durchwucherung“ arglistig verschwiegen. Stimmt, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf und sprach ihnen 7368 Euro zu. Es deute alles darauf hin, dass der Verkäufer von dem „dichten und teilweise sehr dicken Wurzelwerk“ wusste und mehrfach Triebe gekappt habe (I-21 U 82/13).
Nach wenigen Tagen im neuen Haus bemerkte ein Saarländer, dass sich mehrere Schimmelflecken bildeten. Er focht den Kauf wegen arglistiger Täuschung an, doch der Verkäufer hielt dagegen: Er habe das Haus kurz zuvor sanieren lassen und sei deshalb davon ausgegangen, dass die Feuchtigkeitsschäden behoben seien. Das Oberlandesgericht Saarbrücken gab dem Käufer recht: Der Verkäufer habe mit der Sanierung nur einen Mieter beauftragt – und dessen Arbeit nicht mal überprüft. Das reiche nicht, um eine Aufklärungspflicht zu vermeiden (1 U 132/12).
Ein Paar verschwieg den Käufern die Asbestplatten in der Fassade ihres Hauses: Sie seien davon ausgegangen, dass der Makler oder die vorherige Bewohnerin dies thematisiert hätten. Der Bundesgerichtshof entschied: Wer die Käufer nicht selbst informiert, muss „darlegen“, wie, wann und in welcher Form sie aufgeklärt wurden. Der vage Verweis auf andere reiche nicht. Die Käufer erhielten 38 455 Euro Schadensersatz (V ZR 181/09).
Kunstfehler - Klinik haftet
Ein Patient ließ sich an der Hand operieren. Zuvor hatte er mit der Klinik eine Chefarztbehandlung vereinbart. Operiert hat jedoch ein stellvertretender Oberarzt – ohne Zustimmung des Patienten. Wegen Komplikationen nach der Operation verklagte er die Klinik auf Schmerzensgeld. Zu Recht, entschied der Bundesgerichtshof (VI ZR 75/15). Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Koblenz, muss erneut entscheiden.