Schornsteinfeger jetzt absetzen
Bei den Handwerkerkosten gibt es darüber hinaus eine Neuerung. Im November 2015 stellten Bundesfinanzhof und das Bundesfinanzministerium klar, dass die Arbeitskosten des Schornsteinfegers in vollem Umfang steuermindernd anzuerkennen sind. Zuvor musste immer zwischen Kehr- und Wartungsarbeiten einerseits und den steuerlich nicht absetzbaren Kosten für Messung und Überprüfung der Heizung oder des Kamins unterschieden werden.
Übrigens können auch Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen geltend machen, selbst wenn Hauseigentümer oder Hausverwaltung die Auftraggeber waren. Dazu müssen diese Ausgaben in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters detailliert aufgeführt und für die einzelne Wohnung zuzuordnen sein. Vermieter sollten das bescheinigen können.
Private Krankenversicherung im Voraus bezahlen
Ein Spezialtipp, nämlich die Vorauszahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung, kann sich besonders lohnen. Hintergrund: Die Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar – in voller Höhe, wobei von PKV-Beiträgen nur der auf eine Basisabsicherung entfallende Anteil berücksichtigt wird (ohne Beiträge für Komfortleistungen). Allein damit überschreiten viele den Steuer-Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen von 1900 Euro im Jahr (Selbstständige: 2800 Euro). Alle übrigen, ansetzbaren Vorsorgeaufwendungen, etwa Versicherungsbeiträge, fallen dann unter den Tisch. Zahlen privat Krankenversicherte ihre Beiträge für bis zu zweieinhalb Jahre im Voraus, werden diese steuerlich dieses Jahr berücksichtigt.
In den Folgejahren bleibt dann Spielraum, um andere Versicherungsbeiträge abzusetzen. Die Vorauszahlung ist besonders attraktiv, wenn dieses Jahr viel versteuert werden muss. Denn das zu versteuernde Einkommen sinkt so deutlich. Damit erspart die Vorauszahlung den sonst fälligen Grenzsteuersatz (mit Soli und Kirchensteuer bis zu 48 Prozent). Der Versicherer DKV bestätigt auf Anfrage, dass Vorauszahlungen problemlos möglich seien. Sie müssten allerdings bis 21. Dezember verbucht werden.
Geförderte Altersvorsorge und Bausparen
Wer mit dem Gedanken spielt, in die private Altersvorsorge einzuzahlen, sollte sich rasch überlegen, ob das noch in diesem Jahr umsetzbar ist. Bei den staatlich geförderten Riester-Verträgen etwa gibt es die Förderung für das gesamte Jahr, wenn noch in diesem Jahr in den Vertrag eingezahlt wird. Die maximale Förderung von 154 Euro plus Kinderzulage von 300 Euro (Jahrgänge bis einschließlich 2007 bekommen 185 Euro) bekommt, wer mindestens vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens bis zum 31. Dezember einzahlt. Wer schon einen Riester-Vertrag hat, kann noch bis zum Silvesterabend die Zulagen für 2013 beantragen. Außerdem sollte er prüfen, ob sich durch eine Veränderung des Gehalts die Voraussetzungen für die Zulagen geändert haben und seine Einzahlungen entsprechend anpassen.
Wo Vorsorgebeiträge in der Steuererklärung einzutragen sind
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung behandelt das Finanzamt als Sonderausgaben. Hier wird der Arbeitnehmeranteil geltend gemacht, der auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist. Eingetragen werden sie in der Anlage Vorsorgeaufwand. Alleinstehende können für 2015 maximal 17.738 Euro geltend machen, Verheiratete höchstens 35.475 Euro.
Quelle: MLP, eigene Recherche; Stand: Februar 2016
Auch die Beiträge zur staatlich geförderten Rürup-Rente gehören zu den Sonderausgaben und sind in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 7 einzutragen. Es gilt weiterhin der Maximalbetrag von 17.738 Euro für Singles und 35.475 Euro für Verheiratete. Ist die Basis-Rente an eine Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt – ein beliebtes Kombimodell der Versicherer, um Steuervorteile auch für diese Vorsorgeart zu nutzen -, sind die Beiträge dafür ebenfalls bei der Basisrente in Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand zu erfassen. Werden sie in Zeile 49 eingetragen (wo der Berufsunfähigkeitsschutz eigentlich hingehört), geht der Steuervorteil je nach Einkommenshöhe unter Umständen verloren. Das Finanzamt informiert den Steuerzahler nicht über diesen Irrtum.
Beiträge bis zu 2100 Euro können Riester-Sparer seit 2008 steuersenkend ansetzen. Nur so kommen sie in den vollen Genuss der staatlichen Förderung für die private Vorsorge. Die Beiträge zum Riester-Vertrag gehören in die Anlage AV zur Steuererklärung, die speziell für Riester-Verträge angeboten wird. Da im Rahmen der Riester-Förderung entweder Steuervorteile oder staatliche Zuschüsse gewährt werden, prüft das Finanzamt automatisch, was für den Steuerzahler günstiger ist – weshalb dieser Vorgang auch „Günstigerprüfung“ genannt wird. Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des Bruttolohns des Vorjahres in den Riester-Vertrag eingezahlt werden.
Wer zusätzliche Altersvorsorge über seinen Arbeitgeber betreibt, muss in der Steuererklärung nichts eintragen. Da die Beiträge direkt vom Bruttolohn abgezogen werden, haben Arbeitnehmer schon einen Vorteil, da das zu versteuernde Einkommen in Höhe der Beiträge sinkt und auch keine Sozialversicherungsbeiträge darauf anfallen. Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind sozialabgaben- und steuerfrei, sofern Höchstbeträge nicht überschritten werden. Bei einer Direktversicherung liegt das Maximum bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung. 2015 entsprach das 2.976 Euro. Andere Durchführungswege können den steuer- und sozialabgabenfreien Förderbetrag noch erhöhen.
Was Steuerpflichtige in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, sollten sie in der Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen 12 bis 45 eintragen. Bis zur Höhe der Basisabsicherung – dem Mindeststandard für gesetzlichen und private Versicherungen können die Beiträge steuermindernd wirken. Dabei können unverheiratete Angestellte und Beamte bis zu 1900 Euro, Verheiratete oder Lebenspartner (gemeinsame Veranlagung) und Selbstständige bis zu 2800 Euro geltend machen. Wer mehr zahlt, kann auch den Gesamtbetrag ansetzen. Auch die Versicherungsbeiträge für Ehepartner und Kinder sollten in der Steuererklärung erfasst sein.
Sind die steuerlichen Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft, sollten auch Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall oder eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherungen in den Zeilen 49 und 50 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. Bis zum Erreichen von 17.738 Euro (Singles) bzw. 35.475 Euro für Verheiratete hilft das, die Steuerlast zu minimieren.
Steuervorteile gibt es auch für sogenannte Rürup-Renten oder die betriebliche Altersvorsorge. Auch gibt es die Vorteile für das gesamte Jahr, wenn noch bis Jahresende eingezahlt wird. Bei Rürup-Renten können bis zu 22.172 Euro pro Jahr eingezahlt werden, davon bleiben dann 80 Prozent steuerfrei. Bei Verheirateten gelten die doppelten Beträge. In eine betriebliche Altersvorsorge können per Gehaltsumwandlung bis zu 2904 Euro jährlich eingezahlt werden. Wer das noch bis Jahresende macht, senkt sein steuerpflichtiges Einkommen im laufenden Jahr, muss allerdings in der späteren Rentenphase sein Einkommen weitgehend versteuern.
Auch Bausparer haben Anspruch auf die volle Wohnungsbauprämie für 2015, wenn sie bis Jahresende maximal 512 Euro einzahlen. Die Prämie beträgt dann 8,8 Prozent vom eingezahlten Betrag, sofern der Sparer nicht mehr als 25.600 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielt hat. Für Paare gelten wieder die doppelten Beträge. Die Antragsformulare für die Wohnungsbauprämie haben die Bausparkassen.