Auch bei den Aufwendungen für die private Altersvorsorge können Steuerzahler unter Umständen noch den einen oder anderen Steuer-Euro sparen. Bis zu 20.000 Euro können Alleinstehende (entsprechend 40.000 für Paare) zum Beispiel die Sparbeiträge zu einer Basis-Rente – auch Rürup-Rente genannt - als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Davon werden für das Steuerjahr 2014 78 Prozent, also 15.600 Euro, als steuermindernd anerkannt.
Wer noch vor dem Jahresende einen Riester-Vertrag abschließt, erhält auf Antrag die staatliche Förderung (154 Euro Grundzulage pro Jahr plus Kinderzuschlag) für das gesamte Jahr. Voraussetzung: Mindestens ein Sparbeitrag von vier Prozent des Bruttoeinkommens, Untergrenze sind 60 Euro monatlich. Gleichzeitig kann er in der Anlage AV zur Steuererklärung maximal 2100 Euro an Sparbeiträgen inklusive der Zulagen als Sonderausgaben angeben. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob die Förderung oder der Sonderausgabenabzug für den Steuerzahler günstiger ist.
Auch eine Betriebsrente bietet Steuervorteile, weil die Beiträge direkt vom Bruttolohn abgezogen werden und dadurch das zu versteuernde Einkommen sinkt. 2014 kann ein Arbeitnehmer so 2.856 Euro in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einzuzahlen. Er kann diesen Betrag sogar um weitere 1800 Euro aufstocken, allerdings werden dafür Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Keine Schnellschüsse bei Vorsorgeverträgen
Ob und für wen sich die begünstigte Förderung lohnt, hängt von vielen Faktoren ab, wie dem Alter, dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Zudem sind viele Vorsorge-Verträge mit relativ hohen Gebühren versehen und um eine annehmbare Rendite zu erzielen, muss der Rentenbezug sehr lang sein. Es gibt aber auch günstige Varianten.
Aufgrund der langfristigen Entscheidung für eine zusätzliche Altersvorsorge sind die beschriebenen steuerlichen Begünstigung nur bedingt für die kurzfristige Steueroptimierung empfehlenswert. Außerdem gehen Steuervorteile in der Ansparphase mit einer höheren Versteuerung in der Auszahlphase einher. Vor dem Abschluss eines Sparvertrags ist daher eine intensive Beratung durch einen unabhängigen Experten sinnvoll.
Gesundheitskosten als außergewöhnliche Belastung ansetzen
Stehen Ausgaben für eine neue Brille, Zahnersatz, eine Kur oder Zuzahlungen zu Medikamenten oder für Klinikaufenthalte bevor, kann es sich steuerlich lohnen, die Ausgaben in einem Steuerjahr zu bündeln und in der Steuererklärung als Sonderausgaben zu erfassen. Grundsätzlich können hier alle Ausgaben zum Erhalt der Gesundheit der Familie angegeben werden, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.
Diese Ausgaben wirken sich aber nur dann positiv auf die Steuerlast aus, wenn die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wurde. Diese ist von der Höhe des Einkommens und Zahl der Kinder abhängig und liegt zwischen einem und sieben Prozent des zu versteuernden Einkommens.
Privat Krankenversicherte können darüber hinaus ihren Beiträge für das kommende Jahr oftmals im Voraus bezahlen und so ihre Steuerlast für 2014 senken.
Werbungskosten optimieren
Jeder Arbeitnehmer bekommt vom Finanzamt pauschal 1000 Euro als Werbungskosten anerkannt. Liegen die Ausgaben für die Ausübung seines Berufs und den Erhalt seiner Arbeitskraft höher, sinkt das zu versteuernde Einkommen zusätzlich. Es kann sich also lohnen, diese Ausgaben noch vor dem Jahresende zu tätigen, um möglichst weit über die Pauschale hinauszukommen. Zu den typischen Werbungskosten zählen etwa die Pendlerpauschale, der beruflich bedingte Umzug, Steuerberatungskosten, das häusliche Arbeitszimmer, die doppelte Haushaltsführung und Fortbildungskosten.