Krankenversicherung So zahlen Selbstständige weniger Beitrag

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Künftig rückwirkende Anpassung der Beiträge

Nun ändert sich das grundlegend. Beiträge werden künftig rückwirkend angepasst. "Das bedeutet, dass die Krankenversicherungsbeiträge nur noch vorläufig festgesetzt werden", sagt Steuerberater Radke. "Die definitive Beitragshöhe ergibt sich später rückwirkend anhand der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Einkommensteuerbescheid für dieses Jahr." Die Beiträge im Jahr 2018 würden also erst einmal vorläufig festgesetzt und stünden erst definitiv fest, wenn der Steuerbescheid für 2018 vorliegt.

Das klingt fairer, bringt aber Nachteile mit sich. So haben Selbstständige deutlich weniger Planungssicherheit. Läuft eine im Aufbau befindliche Erwerbstätigkeit gut, so dass die Einnahmen steigen, aber noch unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, sind künftig dann Nachzahlungen fällig. Viele Selbstständige dürften das nicht auf dem Schirm haben. "Es sollten hier unbedingt Rücklagen gebildet werden", rät Radke. Bei rückläufigen Einnahmen dürfen Selbstständige vom kommenden Jahr an dafür wenigstens auf Beitragserstattungen hoffen.

Gleichzeitig bietet der Wechsel der Berechnungsregeln eine Chance. Denn wenn Selbstständige ihre Einnahmen in diesem Jahr zu Lasten der Einnahmen im kommenden Jahr steigern, bringt ihnen das einen Vorteil. Weil die Kassen bislang ja keine Beiträge nachfordern, wenn die 2017 gezahlten Beiträge eigentlich zu niedrig waren, entsteht dieses Jahr kein Nachteil. Im kommenden Jahr würden die Beiträge aber letztlich sinken, weil die Kassen dann zu viel gezahlte Beiträge nachträglich erstatten, sobald der Steuerbescheid vorliegt.

"All diejenigen, die ihren Gewinn in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, können ihre Einnahmen und Ausgaben noch entsprechend verschieben", beschreibt Radke die Strategie. Ausgangsrechnungen sollten möglichst noch dieses Jahr gestellt und vom Rechnungsempfänger bezahlt werden. Eingangsrechnungen sollten Selbstständige möglichst erst im kommenden Jahr begleichen. Auch mit einem Investitionsabzugsbetrag ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten. Dahinter verbirgt sich ein steuerlicher Abzugsposten, der für geplante Anschaffungen im Voraus angesetzt werden darf. Hier wäre es sinnvoll, einen solchen dann eher im kommenden Jahr und nicht noch 2017 zu nutzen.

Moralische Bedenken dürften die wenigsten Selbstständigen dabei haben. Jahrelang war das System nicht gerecht. Da erscheint es nachvollziehbar, nun einmalige Optimierungschancen auch tatsächlich zu ergreifen. Denn klar ist auch: Nach dem Jahresübergang ist die Chance verstrichen. In Zukunft würden Einkommensverschiebungen zwischen Jahren nur noch selten Vorteile bringen. Allenfalls die Verschiebung von Einnahmen in Jahre, in denen ohnehin der Höchstbeitrag anfällt, kann dann noch sinnvoll sein, um über mehrere Jahre betrachtet weniger an die Kasse zahlen zu müssen.

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