Außerdem muss das Fehlen bestimmter Angaben auch relevant für den Leistungsfall sein. So wandte sich ein Mann an den Ombudsmann, der nach einem Verkehrsunfall keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhielt, weil diese ihm arglistige Täuschung vorwarf. Er hatte die Vorerkrankungen Gastritis und Bronchitis bei der Gesundheitsprüfung zum Vertragsabschluss nicht erwähnt. Der Beschwerde wurde stattgegeben, da diese Vorerkrankungen keine Rolle für die Berufsunfähigkeit spielten. Trotzdem ist es immer besser, vor Vertragsabschluss auch vermeintlich unwichtige Beschwerden anzugeben.
Gern verweisen Berufsunfähigkeitsversicherungen ihre Kunden auch darauf, sie könnten doch eine andere Tätigkeit aufnehmen, sodass der Versicherer nicht zahlen müsse. So wurde einem westfälischen Handwerker, der an Parkinson erkrankt war und dem der Arzt eine 80-prozentige Berufsunfähigkeit bescheinigte, gesagt, er könne doch als Pförtner arbeiten. Die Richter sahen das anders (OLG Hamm 20 U 17/07): Allein wegen der Gehaltseinbußen von 700 Euro pro Monat sei dieser Job unzumutbar. Die alternative Tätigkeit müsse immer der Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entsprechen. „Gehaltseinbußen von mehr als 20 Prozent muss niemand hinnehmen“, sagt Rudnik.
Prozess vermeidbar
Grundsätzlich gilt: „Nur weil es bereits eine richterliche Entscheidung zu einem Thema gab, heißt das nicht, dass alle Versicherungen sich auch daran halten“, sagt Rudnik. Wer mit dem Verhalten seiner Versicherung nicht einverstanden ist, sollte sich auf jeden Fall wehren. Häufig muss es gar nicht zu einem teuren Prozess kommen. Es gibt günstige Alternativen, Druck auszuüben. Einen Versuch ist das allemal wert.
Marion Bennecke etwa wandte sich an den Ombudsmann und bekam recht: Die Versicherung hätte sie über die Kosten des Neuabschlusses informieren müssen. Sie durfte die Verträge widerrufen.















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Alle Kommentare lesen24.09.2009, 23:07 UhrAnonymer Benutzer: vandale
bei einer Versicherung tauscht man gutes bares Geld gegen ein Leistungsversprechen. Das Leistungsversprechen wird in der Regel auch nicht die Höhe der beiträge erreichen, da das System einen Wirkungsgrad (Provision, Verwaltung) hat.
Der schlimmste Versicherer ist der Staat. Dieser ist in der Lage die bedingungen (Gesetze) auch nachträglich ggf. zu seinen Gunsten anzupassen.
ich habe das Glück in einem arabischen Land zu leben. Versicherungen werden hier als unislamisch betrachtet. So muss ich hierzulande weder Krankenversicherung noch dergleichen abschliessen.
Vandale
Vandale
22.09.2009, 18:20 UhrAnonymer Benutzer: Der Finanzschrauber
Versicherungen wollen vor allem eines: Geld verdienen! Es geht nicht um das beste für den Kunden, sondern sein bestes: Sein Geld! im Leistungsfall erfüllt die Versicherungen ihre vertragliche Pflicht. Wenn Sie will und/oder nicht anders kann! Und da die Erträge aus der Kapitalanlage dahin geschmolzen sind wie Eis in der Sonne will man eben möglichst selten. Der Kunde ist dann aufgerufen, sich das nicht gefallen zu lassen. Und mit den Füßen abzustimmen.
21.09.2009, 17:52 UhrAnonymer Benutzer: @Kurt
Leider wird bei der berufsunfähigkeitsversicherung, ebenso wie bei den Frühpensionierungen/-verrentungen massiv betrogen. Und 'grosszügige' Mediziner spielen das 'Spiel' leider mit. Also 'betrug' auf beiden Seiten - Versicherungsnehmer und Versicher!