Streit mit der Versicherung Versicherer drücken sich um Zahlungen

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Außerdem muss das Fehlen bestimmter Angaben auch relevant für den Leistungsfall sein. So wandte sich ein Mann an den Ombudsmann, der nach einem Verkehrsunfall keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhielt, weil diese ihm arglistige Täuschung vorwarf. Er hatte die Vorerkrankungen Gastritis und Bronchitis bei der Gesundheitsprüfung zum Vertragsabschluss nicht erwähnt. Der Beschwerde wurde stattgegeben, da diese Vorerkrankungen keine Rolle für die Berufsunfähigkeit spielten. Trotzdem ist es immer besser, vor Vertragsabschluss auch vermeintlich unwichtige Beschwerden anzugeben.

Gern verweisen Berufsunfähigkeitsversicherungen ihre Kunden auch darauf, sie könnten doch eine andere Tätigkeit aufnehmen, sodass der Versicherer nicht zahlen müsse. So wurde einem westfälischen Handwerker, der an Parkinson erkrankt war und dem der Arzt eine 80-prozentige Berufsunfähigkeit bescheinigte, gesagt, er könne doch als Pförtner arbeiten. Die Richter sahen das anders (OLG Hamm 20 U 17/07): Allein wegen der Gehaltseinbußen von 700 Euro pro Monat sei dieser Job unzumutbar. Die alternative Tätigkeit müsse immer der Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entsprechen. „Gehaltseinbußen von mehr als 20 Prozent muss niemand hinnehmen“, sagt Rudnik.

Prozess vermeidbar

Grundsätzlich gilt: „Nur weil es bereits eine richterliche Entscheidung zu einem Thema gab, heißt das nicht, dass alle Versicherungen sich auch daran halten“, sagt Rudnik. Wer mit dem Verhalten seiner Versicherung nicht einverstanden ist, sollte sich auf jeden Fall wehren. Häufig muss es gar nicht zu einem teuren Prozess kommen. Es gibt günstige Alternativen, Druck auszuüben. Einen Versuch ist das allemal wert.

Marion Bennecke etwa wandte sich an den Ombudsmann und bekam recht: Die Versicherung hätte sie über die Kosten des Neuabschlusses informieren müssen. Sie durfte die Verträge widerrufen.

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