Ist die richtige Krankenkasse gefunden, geht es an die Kündigung. Da bis auf zwei gesetzliche Krankenkassen alle einen Zusatzbeitrag einführen und ihre Versicherten vor dem Jahreswechsel darüber informieren mussten, kommen fast alle Versicherten in den Genuss eines Sonderkündigungsrechts.
Darauf müssen die Krankenkassen in ihrem Schreiben zum Zusatzbeitrag auch hinweisen. Betroffene können daher noch bis Ende Januar ihre alte Krankenversicherung kündigen und im gleichen Monat zu einer anderen GKV wechseln.
Die Beiträge der zehn größten Krankenkassen
TK – Techniker Krankenkasse
Beitragssatz: 15,40 Prozent
Öffnung: bundesweit
Versicherte: 8.934.549
Barmer GEK
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: bundesweit
Versicherte: 8.645.196
DAK-Gesundheit
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: bundesweit
Versicherte: 6.238.879
AOK Bayern
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: Bayern
Versicherte: 4.349.229
AOK Baden-Württemberg
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: Baden-Württemberg
Versicherte: 3.936.317
IKK Classic
Beitragssatz: 15,40 Prozent
Öffnung: bundesweit
Versicherte: 3.542.098
AOK Rheinland/Hamburg
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: Hamburg, Rheinland
Versicherte: 2.871.156
AOK Nordwest
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: Schleswig-Holstein, Westfalen
Versicherte: 2.724.168
AOK Plus
Beitragssatz: 14,90 Prozent
Öffnung: Sachsen, Thüringen
Versicherte: 2.720.956
AOK Niedersachsen
Beitragssatz: 15,40 Prozent
Öffnung: Niedersachsen
Versicherte: 2.400.752
Quelle: Kassensuche.de; Stand: Januar 2015
Wer das Schreiben seiner Kasse erst später erhalten hat, kann das Sonderkündigungsrecht noch einen Monat nach Zugang des Hinweises nutzen; offiziell gilt die Kündigung dann ab dem Monat, in dem der Zusatzbeitrag erstmals fällig wird. Ausgenommen vom Sonderkündigungsrecht sind allerdings alle, die einen Wahltarif mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen haben.
Selbst wer das Sonderkündigungsrecht ignoriert, kann jederzeit regulär kündigen. Bedingung ist jedoch, dass die bisherige Versicherung seit mindestens 18 Monaten besteht. Dann beträgt die Kündigungsfrist zwei volle Monate zum Monatsende. Bei Kündigung noch im Januar ist somit ein Kassenwechsel zum 1. April 2015 möglich. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung müssen Versicherte aber auch den Zusatzbeitrag an ihre bisherige Kasse zahlen.
Für gesetzlich Versicherte ist die Kündigung ohne Risiko, da es den gesetzlichen Kassen nicht erlaubt ist, Versicherungsanträge abzulehnen. Sollte es bei der Kündigung wider Erwarten Schwierigkeiten oder Verzögerungen geben, bleibt der Versicherungsschutz bei der bisherigen Kasse solange bestehen, bis der Versicherungswechsel geklappt hat. Die medizinische Versorgung ist so immer gewährleistet.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Musterschreiben dazu gibt bei Verbraucherschützern im Internet. Wer ganz sicher gehen will, schickt sie per Einschreiben mit Rückschein oder gibt sie persönlich ab.
Etwas aufwendiger ist das Ausfüllen des Mitgliedsantrags für die neue Krankenversicherung. Antragsformulare stellen die Krankenkassen auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Zum Ausfüllen sollten Wechselwillige ihre Sozialversicherungsnummer und die Adresse ihres Arbeitsgebers zur Hand haben.
Fünf Mythen der Krankenversicherung (Quelle: Bain)
Wahrheit: Prämienausschüttungen machen sich kaumbei der Kundengewinnung bemerkbar.Allerdings: In Zeiten desEinheitsbetrags hat der Zusatzbeitrageine extrem negative Wirkung.
Wahrheit: Die Versicherten achten aufService und Beratung – undhier fällt eine Differenzierungerheblich leichter.
Wahrheit: Die Nähe zurnächsten Geschäftsstelle hat nureine geringe Bedeutung für dieKundenzufriedenheit. Die regionaleVerankerung bleibt dagegen extremwichtig.
Wahrheit: Krankenkassen heben sich mitkompetentem Auftraten vom Wettbewerbab.
Wahrheit: Die Digitalisierung hat dieBranche längst erreicht.
Für die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern oder Kindern sowie für Selbstständige sind eigene Antragsformulare auszufüllen. Die Kündigungsbestätigung der alten Krankenversicherung können Antragsteller gleich mitschicken oder vor Vertragsbeginn nachreichen.
Gutverdiener profitieren am meisten
Ein Versicherungswechsel lohnt sich finanziell vor allem für Versicherte mit hohem Einkommen - etwa für freiwillig gesetzlich Versicherte. Bei ihnen wirkt sich ein um ein paar Zehntel Prozentpunkte niedrigerer Beitragssatz am deutlichsten aus.
Vergleichsportale wie etwa krankenkasseninfo.de oder gesetzlichekrankenkassen.de sind daher eine gute Möglichkeit, vor einer Kündigung die genaue Ersparnis zu berechnen und um sich über mögliche Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten zu informieren. Für Empfänger von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe ist ein Wechsel hingegen witzlos. Ihre Zusatzbeiträge übernehmen staatliche Behörden.
Zumindest haben die Reformen der vergangenen Jahre massiv dazu beigetragen, dass sich der Markt konsolidiert und die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen deutlich zurückgegangen ist. Noch vor zehn Jahren gab es 267 gesetzliche Kassen, vor 20 Jahren waren es sogar 960. Daran gemessen ist ein Kassenvergleich heute vergleichsweise einfach.
Fusionen und Übernahmen von Kassen sollten dabei helfen, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Davon ist bislang nicht viel erkennbar. Einige Experten erwarten daher, dass die Zahl der Krankenkassen in den kommenden Jahren noch bis auf 50 sinkt. Für die Versicherten dürfte so zumindest die Auswahl einer neuen Krankenkasse besser gelingen - wenn sie sich nicht durch einen Zusammenschluss von ganz alleine ergibt.