Nebenjobs von Beamten Staatsdiener haben Nebenverdienste in großem Stil

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Richter sind gnädig

Aus 20 inhaltlichen Antworten lassen sich dennoch Schlüsse ziehen. In den Landesministerien gingen jeweils zwischen 5 und 20 Prozent aller Mitarbeiter Nebentätigkeiten nach. Dabei gibt es aber deutliche Unterschiede je nach hierarchischer Position. So übten im rheinland-pfälzischen Finanzministerium vergangenes Jahr 29 Prozent der Beamten der mittleren Besoldungsgruppe (A9 bis A13) Nebentätigkeiten aus, in der oberen Gruppe (A13 bis B6) waren es hingegen mehr als 68 Prozent.

Auch in den Ländern verdienen die Mitarbeiter der Finanzbehörden besonders gut nebenher.

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So kam der Topverdiener im hessischen Finanzministerium 2015 auf 67.000 Euro, auch der Spitzenverdiener im Düsseldorfer Finanzministerium sammelte gut 55.000 Euro zusätzlich ein. Pro Kopf nahmen nebentätige Beamte in Hessen im Schnitt 3050 und in NRW 3900 Euro zusätzlich ein, in Baden-Württemberg 4900 Euro – deutlich mehr als der Schnitt in den Bundesministerien.

Die Umfrage der WirtschaftsWoche zeigt auch, wie lax einige Bundesländer mit dem Thema umgehen. Das Finanzministerium in Brandenburg teilt etwa mit, dass „eine Nebentätigkeit weder bei Tarifbeschäftigten noch bei Beamtinnen und Beamten einer Genehmigung bedarf“. Gleiches gilt in Sachsen, wo die Genehmigungspflicht 2014 abgeschafft wurde und Beamte nicht angeben müssen, wie viel sie von Dritten kassieren. Besonders verschlossen gibt sich das Finanzministerium in Bayern. Genehmigungsfrei seien unter anderem schriftstellerische und künstlerische Nebentätigkeiten.

Im Übrigen existiere keine Gesamtstatistik zu dem Thema.

Doch auch dort, wo der Dienstherr allzu buntes Treiben der Beamten unterbinden will, ist dies kaum möglich. Öffentlich Bedienstete dürfen nach Rechtslage und Rechtsprechung beinahe ohne Begrenzung Nebentätigkeiten ausüben. Dass sich die Richterschaft auf die Seite klagender Beamter schlägt, ist ebenfalls pikant. Schließlich verdienen sich auch viele Richter durch Gutachten und andere Nebentätigkeiten etwas dazu (WirtschaftsWoche 14/2014).

So bilden Anwaltskanzleien, Professoren, Richter und hohe Beamte eine lukrative Zugewinngemeinschaft. Für den eingangs erwähnten Topverdiener im BMF setzt sich diese sogar nach seiner Pensionierung fort. Sein Standardwerk zum Umsatzsteuergesetz, das er mit herausgibt, ist nach wie vor im Handel erhältlich. Stückpreis: 318 Euro.

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