Steuerhinterziehung Wie Schäuble weltweit Steuersünder jagt

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Dicke Fische mit niedrigem Steuersatz

Wie Deutschland Abschleicher von der Schweiz nach Singapur aufspüren will

Auch deutsche Experten halten das für realistisch. Ausgerechnet die dicksten Fische könnten im deutschen Steuerrecht ganz legal durch die Maschen schlüpfen, erklärt Jochen Lüdicke, Steuerprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Partner der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer: "Hochvermögende haben ihre Vermögen mittels Nullkupon-Anleihen oder Versicherungen so strukturiert, dass bei ihnen nur ein niedriger einstelliger Steuersatz anfällt." Die 21 Prozent Pauschalsteuer aus dem Abkommen dagegen würden in solchen Fällen die individuelle Steuerschuld verzehnfachen, sagt Lüdicke.

Dass Fluchtgeld generell hohe Renditen abwirft, bezweifelt der Steuerexperte Sven Oberle von der Wirtschaftsprüfgesellschaft Deloitte. "Viele Schweizer Banken haben sehr gut an den deutschen Kunden verdient." Diese hätten ihre Institute oft mit der Verwaltung ihrer Vermögen beauftragen müssen, die wiederum bei jeder Umschichtung Provisionen kassierten.

Kampf mit allen Mitteln

Das wiederum hängt mit einem Problem zusammen, vor dem fast alle Steuerflüchtlinge gemeinsam stehen: Ihre Kommunikationsmöglichkeiten sind beschränkt. Telefonate können abgehört und E-Mails abgefangen werden. Vor allem die USA greifen in ihrem Kampf gegen Drogen- und Terrorgelder, inzwischen aber auch gegen Steuerhinterziehung, zu allen verfügbaren Mitteln.

Welche Promis schon verurteilt wurden
900.000 Euro hinterzogene Steuern: Der Sänger Freddy Quinn hatte seinen Hauptwohnsitz jahrelang in der Schweiz, lebte aber überwiegend bei seiner Hamburger Lebensgefährtin Lilly Blessmann. Die deshalb in Deutschland fälligen Steuern, zwischen 1998 und 2002 immerhin rund 900.000 Euro, hat der Österreicher nach eigenem Eingeständnis aber nie bezahlt. Er habe sich nie mit finanziellen Dingen beschäftigt, rechtfertigte sich der Musiker vor Gericht. Außerdem beglich er sofort seine Steuerschuld, so dass im Prozess 2004 die verhängte Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hinzu kam ein Bußgeld über 150.000 Euro. Quelle: ap
970.000 Euro hinterzogene Steuern: Klaus Zumwinkel verlor wegen einer Steueraffäre seinen Job als Vorstandschef der Deutschen Post. Ermittler der Bochumer Staatsanwaltschaft durchsuchten vor laufenden Fernsehkameras im Februar 2008 das Privathaus des Topmanagers. Die Staatsanwaltschaft warf Zumwinkel vor, über die LGT Bank Geld in eine Stiftung nach liechtensteinischem Recht geschleust und so den deutschen Fiskus um fast eine Million Euro betrogen zu haben. Mitte Februar 2008 trat der Post-Chef zurück und wurde knapp ein Jahr später zu zwei Jahren Haft auf Bewährung plus Zahlung einer Geldstrafe von einer Millionen Euro verurteilt. Quelle: dpa
1,96 Millionen DM hinterzogene Steuern: Der frühere Verfassungsschutzchef und Ex-Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls war eine Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre. Er räumte ein, vom Geschäftsmann Karlheinz Schreiber 3,8 Millionen Mark erhalten zu haben. Schreiber habe das Geld für ihn in der Schweiz verwaltet. Ausgehändigt worden seien ihm 873.000 Mark. Das Landgericht Augsburg erklärte ihn 2005 der Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung für schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren und drei Monaten Haft. Pfahls kam nach gut 13 Monaten frei, musste aber Ende 2011 erneut wegen Bankrotts und Betrugs in Haft. Quelle: dapd
1,7 Millionen Euro hinterzogene Steuern: Um weniger Steuern zu zahlen, verlegte Tennis-Star Boris Becker Anfang der 90er-Jahre seinen Wohnsitz von München nach Monaco. Tatsächlich aber lebte er weiter überwiegend in Bayerns Metropole und nicht im Fürstentum. Das Landgericht München verurteilte ihn deshalb 2002 wegen Steuerhinterziehung von 1,7 Millionen Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 500.000 Euro Geldstrafe. Becker räumte eigene Fehler ein – was das Gericht ebenso strafmildernd berücksichtigte wie die Tatsache, dass Becker vor Prozessbeginn rund 3,1 Millionen Euro Steuern nachgezahlt hatte. Quelle: dapd
22,6 Millionen DM hinterzogene Steuern: Der frühere Springreiter Paul Schockemöhle hatte große Summen über Stiftungen in Liechtenstein am deutschen Fiskus vorbeigeschleust. 1996 wurde er deshalb zu elf Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt und musste 22,6 Millionen Mark Steuern nachzahlen. Schockemöhle wurde zum Verhängnis, dass dem Liechtensteiner Treuhänder Herbert Batliner Teile seiner Kundendatei gestohlen und den deutschen Steuerbehörden zugespielt wurden. Der Ex-Sportler, dem für eine erfolgreiche Selbstanzeige keine Zeit mehr blieb, verklagte Batliner später wegen der Datenpanne – ohne Erfolg. Quelle: dpa
203 Millionen Euro hinterzogene Steuern: Das Landgericht München verurteilte den Geschäftsführer des VIP Medienfonds 3, Andreas Schmid, 2007 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Schmid hatte versucht, den Fiskus um 203 Millionen Euro zu prellen, indem er beim Finanzamt zu Unrecht „gewinnmindernde Aufwendungen“ geltend machte. Der Angeklagte wusste, dass nur 20 Prozent der Aufwendungen für die Filmproduktion verwendet, aber 80 Prozent zugunsten des Fonds angelegt wurden. Kurioserweise war nicht Schmid selbst Nutznießer der Steuerersparnis. Profitiert haben vielmehr zum größten Teil die Anleger des Medienfonds. Quelle: obs

Ende 2008, Anfang 2009 spitzte sich für Inhaber schwarzer Aktiendepots die Lage ganz besonders zu. Wer seine Order vorsorglich nur per Briefpost erteilen wollte, den erwischte die Finanzkrise eiskalt. Aktien konnten gar nicht so schnell verkauft werden, wie deren Kurse in die Tiefe rauschten. "Da blieb oft keine Rendite übrig", resümiert Oberle.

Schleichwillige kommen nicht aus der Schweiz heraus

Ein weiterer Vorwurf von SPD und Grünen lautet, das deutsch-schweizerische Abkommen ermögliche Flüchtlingen "freies Geleit in andere Steueroasen" (Walter-Borjans). Tatsächlich trifft genau das Gegenteil zu. Nur wenn das Abkommen in Kraft tritt, werden die Schweizer eine Liste der zehn Länder an Deutschland übermitteln, in die das meiste Vermögen deutscher Kunden verlagert wird. Mit dieser Schweizer Liste können die hiesigen Behörden anschließend "die Abschleicher in die Zange nehmen", erläutert Koschyk. Zum einen könnten die Fahnder daraufhin eine gezielte Gruppenanfrage an die Eidgenossen richten und um konkrete Namen und Vermögenswerte bitten. Zum anderen könnten sie ähnliche Anfragen an die Zielländer der Abschleicher richten.

Im Übrigen müssen laut Abkommen auch diejenigen Bundesbürger Steuern nachzahlen, die ihre Konten inzwischen geplündert haben. Denn maßgeblich für die Besteuerung ist im Abkommen der Kontostand am 31. Dezember 2010. Allerdings kommen abschleichwillige Deutsche inzwischen ohnehin kaum noch aus der Schweiz heraus, weil sich viele Institute weigern, Konten von Deutschen aufzulösen.

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