Porsche-Prozess Millionenbuße für Wendelin Wiedeking gefordert

Im Strafprozess gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking wegen Marktmanipulation hat die Staatsanwaltschaft in einer von zwei Anklagen ein Bußgeld von einer Million Euro für den Ex-Manager gefordert.

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Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Porsche Automobil Holding, Wendelin Wiedeking im Oktober 2015 beim Auftakt des Prozesses im Landgericht in Stuttgart. Quelle: dpa

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft will den früheren Porschechef Wendelin Wiedeking und dessen Ex-Finanzvorstand Holger Härter kräftig zur Kasse bitten. Für die Verschleierung von VW-Übernahmeplänen im Jahr 2008 sollten die Angeklagten eine Geldbuße von jeweils einer Million Euro zahlen, forderte Staatsanwalt Aniello Ambrosio am Donnerstag in seinem Schlussplädoyer im Porscheprozess. Damit verzichtete der Ankläger darauf, die Tat als Straftat zu werten - es geht dem bisherigen Plädoyer zufolge nur noch um eine Ordnungswidrigkeit. Die beiden weisen die Vorwürfe von sich, die Verteidigung pocht auf einen Freispruch.

Das Verfahren ist eine Art Rückblick auf die heiße Phase der VW-Übernahmeschlacht 2008. Porsche wollte damals drei Viertel von Volkswagen übernehmen. Doch die Pläne gingen schief, die Porsche SE verschuldete sich stark und musste ihre Autoproduktion schließlich an VW verkaufen - 2009 räumten Wiedeking und Härter ihre Posten. Wegen Kursschwankungen der VW-Aktie verloren Hedgefonds damals Milliarden - und machen dafür Marktmanipulationen von Wiedeking und Härter verantwortlich.

Der Verteidiger von Wiedeking, Walther Graf, zeigte sich nach den dreistündigen Ausführungen der Staatsanwaltschaft verwundert. „Im Verfahren hat kein einziger Zeuge die Vorwürfe gestützt.“ Die Staatsanwälte beriefen sich nur auf Indizien, die sie bewusst missverstünden, betonte Graf. Unter Experten gilt eine Verurteilung als unwahrscheinlich.

Tatsächlich hatte Staatsanwalt Ambrosio eingeräumt, dass die Zeugen in dem seit Oktober laufenden Verfahren die Anklagepunkte nicht untermauern konnten. Er hält Wiedeking und Härter dennoch für schuldig und verweist dabei auf E-Mails, Präsentationen und Protokolle.

Knackpunkt ist die Frage, wann der Beschluss zur 75-Prozent-Übernahme von VW fiel - laut Staatsanwaltschaft schon Anfang März, laut Wiedeking und Härter erst Ende Oktober. Zwischen den beiden Zeitpunkten hatte Porsche in Pressemitteilungen und Statements mehrfach beteuert, VW nicht beherrschen zu wollen.

Das Urteil in dem Prozess soll am 4. März gefällt werden - eine Woche später als bisher geplant. Wegen des Umfangs und der Komplexität des Sachverhalts werde mehr Zeit benötigt, sagte Richter Frank Maurer.

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