Zudem schwebt nach wie vor das Beihilfeverfahren der EU-Kommission wie ein Damoklesschwert über dem Nürburgring-Deal. Die EU-Kommission muss den Verkauf an Capricorn wegen des laufenden Beihilfeverfahrens erst noch absegnen. Kommt die Kommission zu dem Schluss, dass beim Verkaufsprozess gegen Europarecht verstoßen wurde, drohen Capricorn Rückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe, für diesen Fall hat Capricorn ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag vereinbart. Bei der Kommission sind mittlerweile vier Beschwerden eingegangen, die exakt solche Verstöße kritisieren.
Der ADAC und der gemeinnützige Verein Ja zum Nürburgring e.V. um ADAC-Ehrenpräsident Otto Flimm halten das Verfahren von Grund auf für europarechtswidrig und fordern, dass der Verkaufsprozess komplett neu aufgesetzt wird. Den Zuschlag für Capricorn greifen zwei Mitbieter an, die in der Endauswahl unterlegen waren: Das US-Unternehmen Nexovation sowie der Brite Meyrick Cox, der über ein Konsortium mit US-Finanzinvestor HIG Capital sowie Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff (Chef der Strecke „Bilster Berg“ im Teutoburger Wald) für den Nürburgring geboten hatte. Gerade Nexovation macht nun mächtig Druck – und nimmt Dreyer persönlich in die Verantwortung.
Deutliches Schreiben an Dreyer
Am Tag ihres Besuchs am Nürburgring hat Nexovation die Ministerpräsidentin über seine Anwaltskanzlei angeschrieben. Das Unternehmen rügt diverse Rechtsverstöße, die aus Sicht des Bieters beim Verkauf begangenen wurden. Informationen in den Verkaufsunterlagen seien zum Teil falsch gewesen oder erst sehr spät vorgelegt worden, auch der Kaufvertrag habe zum Fristende für die Abgabe der verbindlichen Angebote noch nicht in der finalen Version vorgelegen. Zudem sei das Angebot von Nexovation mit 150 Millionen Euro das höchste gewesen und hätte daher aus europarechtlichen Gründen den Zuschlag bekommen müssen, der Kaufvertrag mit Capricorn sei entsprechend nichtig. Es drohe nicht nur die Übertragung bisheriger Beihilfen auf Capricorn, vielmehr stelle sogar der vereinbarte Deal selbst eine neue Beihilfe dar.