Der hohe Hebel ist eine wichtige Komponente im System: FXdirekt nimmt mit einem Prozent – also ein Euro bei einer Aktie zu 100 Euro – eine zu geringe Margin. Selbst Profi-Anleger gehen ein so hohes Risiko nicht ein. An der Terminbörse Eurex müssen Institutionelle aktuell mehr als 7,5 Prozent Margin pro Dax-Future-Kontrakt zahlen. Die niedrige Margin ist kein Akt der Menschenliebe, sondern soll Kunden in riskante Wetten treiben.
Geht ein Trade kurz in die falsche Richtung, übersteigen die Verluste bei so hohem Hebel schnell das Guthaben. Folge: Der Kunde bekommt einen Margincall und muss nachzahlen. „Bei Brokern, die auf die Nachschusspflicht verzichten, kann man nicht mehr verlieren, als man eingezahlt hat. Alle Broker haben das Recht und werden davon Gebrauch machen, Positionen manuell oder automatisch zu verkaufen, sobald die Sicherheitsleistung Margin nicht mehr ausreicht“, sagt Gellert von FXCM.
Die Bank behauptet, sie habe kein Interesse daran, dass Kunden Geld verlören. Der Redaktion liegt allerdings der Kontoauszug eines Kunden vor, der fast 8000 Euro nachschießen musste, weil die Bank ihn nicht automatisch ausstoppte.
Geld zurückholen
Anwalt Gerd Krämer von der Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Bonn hat das System der Bank durchschaut. Krämer hat für einen geprellten Anleger 2011 vor dem Landgericht Duisburg mit den FXdirekt-Anwälten der Großkanzlei Norton Rose den Vergleich über 40.000 Euro geschlossen.
Krämer hatte zuvor wochenlang Kursabweichungen für die Geschäfte seines Mandanten berechnet und konnte nachweisen, dass die Bank teilweise Kurse in die der Marktentwicklung entgegengesetzte Richtung zog. Die Kurssetzungen seien „fernab der realen Marktgeschehnisse“, stellte er fest. So seien am 16.01.2009 die Kurse des „Automobile Index“ zwischen 12 und 15.42 Uhr um 8,8 Prozentpunkte erhöht worden, während die Märkte eigentlich fielen.
Spektakuläre Urteile gegen Anlagebetrüger
Es ist ein Fall für die Geschichtsbücher: Dem Fondsmanager Bernie Madoff gelang es jahrzehntelang, ein höchst lukratives Schneeballsystem zu betreiben, bei dem die Einzahlungen der neuen Kunden für die Ausschüttungen anderer Kunden verwendet wurden. Mangel an Neukunden kannte Madoff offenbar nicht, denn es gelang im, seine oftmals prominenten und schwer reichen Kunden um insgesamt 65 Milliarden Dollar zu erleichtern. In der Finanzkrise flog der ganze Schwindel auf, weil einige Kunden große Summen abzogen. Im Jahr 2009 wurde Madoff zu 150 Jahren Haft verurteilt.
Im April 2011 sorgte das Urteil gegen den Börsen-Coach, Ex-N24-Moderator, Buchautor und Börsenjournalisten Markus Frick für Aufsehen. Er hatte ebenfalls Aktien öffentlich empfohlen, die er selbst besaß. Dadurch hat er dem Gericht zufolge 20.000 Anleger getäuscht und 42 Millionen Euro erlöst. Das Gericht brummte ihm ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung sowie 420.000 Euro Strafzahlung auf. 80 Millionen Euro wurden sichergestellt.
Er gilt als der deutsche Bernie Madoff: Helmut Kiener hat mit seinen Hedgefonds Anleger und Banken mit einem Schneeballsystem im Laufe der Jahre um mehr als 300 Millionen Euro betrogen. Das Urteil für Kiener im Juli 2011: zehn Jahre und acht Monate Gefängnis. Das Landgericht Würzburg verurteilte den 52-Jährigen wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung. Erst sehr spät im Gerichtsverfahren hatte Kiener ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Es waren die ersten Urteile in der sogenannten SdK-Affäre, bei der vor allem - inzwischen ehemalige - Funktionäre der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger wegen Kursmanipulation angeklagt waren. Der geständige Börsenbrief-Herausgeber Stefan Fiebach ist zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, weil er vor allem die Aktien bejubelt hat, die er selbst besaß. Zuvor hatte er die Anschuldigungen gestanden und Kursmanipulation in Mittäterschaft eingeräumt. Nach dem Geständnis von Fiebach räumte auch der ehemalige Sprecher der (SdK), Christoph Öfele, über seinen Anwalt Insiderhandel in 92 Fällen ein und bestätigte damit die Vorwürfe der Anklage in vollem Umfang. Der geständige Öfele war früher neben seinen Börsengeschäften auch Aufsichtsratschef des Fußballclubs 1860 München. Als seine Verwicklung in den Aktienskandal bekannt wurde, legte er den Posten bei den Löwen nieder. Im Gegenzug für das Geständnis verurteilte das Gericht Öfele zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Neben einer Geldstrafe soll Öfele eine Nebenstrafe von rund 220.000 Euro zahlen - was fast dem kompletten Vermögen entspricht, das der 43-Jährige im Verfahren angegeben hat.
Der US-Hedgefondsmanager wurde im Oktober in einem Strafverfahren zur Zahlung von insgesamt 63,8 Millionen Dollar sowie zu elf Jahren Haft verurteilt. In einem weiteren Verfahren wurde ihm eine Strafzahlung von 92 Millionen Dollar aufgebrummt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fuhr Rajaratnam bis zu 75 Millionen Dollar an illegalen Profiten durch Insiderhandel ein. Er soll auf Grundlage von geheimen Informationen gehandelt haben, die ihm von im Wertpapiergeschäft tätigen Freunden und Kollegen zugesteckt wurden. Rajaratnam galt bei seiner Verhaftung als Milliardär, sein Galleon-Fonds verwaltete zu Spitzenzeiten sieben Milliarden Dollar.
Dem Geschäftsmann aus Texas wird angelastet, tausende Anleger um ihre Ersparnisse im Gesamtwert von sieben Milliarden Dollar gebracht zu haben. Ein Geschworenengericht hat ihn bereits verurteilt, das Strafmaß wird im Juni verkündet. Stanford drohen bis zu 230 Jahre Haft. Die Geschworenen erklärten Stanford des Betruges, der Verschwörung, der Geldwäsche und der Behinderung der Justiz für schuldig. Auf jeden der Anklagepunkte stehen Höchststrafen von bis zu 20 Jahren Haft. Außerdem soll der US-Investor seinen Opfern 330 Millionen Dollar erstatten. Der Fall flog 2009 auf. Mit seiner auf der Karibikinsel Antigua angesiedelten Firma hat Stanford offenbar mehr als 30.000 Investoren aus über einhundert Ländern um ihr Geld gebracht hat. Vor Gericht plädierte er auf nicht schuldig. Wegen Fluchtgefahr verbrachte Stanford die vergangenen drei Jahre hinter Gittern.
Kurse
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von FXdirekt steht zwar, dass die „angezeigten Kurse“ bei sehr volatilen oder illiquiden Märkten „von den an den Referenzmärkten gehandelten Kursen abweichen“ könnten. Auf der Web-Seite der Bank wird jedoch versprochen, dass CFDs „die Kursentwicklung des Basiswertes nahezu 1:1“ widerspiegelten. Handelsgeschäfte zu nicht marktgerechten Bedingungen sind unzulässig. Die BaFin müsste das prüfen.
Hinter den Kulissen räumen die Anwälte der Bank Differenzen ein. Der Redaktion liegt ein Gerichtsschreiben der Norton-Rose-Anwälte vor: Für Gewinne und Verluste seien „allein die auf dem Online-Markt von der Beklagten gestellten Kurse maßgeblich, nicht die Kurse der Basiswerte“. Die gestellten Kurse seien „selbstverständlich nicht der Börsenkurs“, denn dann würde die Bank „keinen Gewinn machen“.