Kirche Lohnt sich Kirche?

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Kostenblöcke sind vor allem Personal und Kirchen. Das reiche Erzbistum Köln etwa rechnet 2011 mit 509 Millionen Euro Kirchensteuer. 75 Prozent davon nutzt es für Seelsorge, Priesterseminare und Kirchen sowie die Altersversorgung des Kirchenpersonals. Elf Prozent fließen in Bildungseinrichtungen, Schulen und Internate. Mit den restlichen 14 Prozent unterstützt die Kirche Menschen in Not sowie Gemeinden in ärmeren Ländern. Kirchenkritiker halten den Anteil für soziale Zwecke für zu gering. „Die Seelsorge der Pfarrer vor Ort ist aber auch soziale Arbeit“, kontert Begrich.

Die allerdings auch wieder vom Staat mit bezahlt wird: Außer Hamburg und Bremen zahlen alle Länder Staatsleistungen, ein Überbleibsel aus der Säkularisierung vor mehr als 200 Jahren, als der Staat kirchliche Ländereien enteignete. „Im Prinzip sind das Pachtersatzleistungen“, sagt Begrich.

Für 2011 sehen die Haushaltspläne der Bundesländer rund 475 Millionen Euro solcher Zahlungen an die Kirchen vor. In Bayern etwa fließen 2,4 Millionen Euro für die Renten von 42 Domvikaren und 39,7 Millionen als „Zuschuss zur Besoldung der Seelsorgegeistlichen“.

Begrich will, dass die Staatsleistungen irgendwann durch eine Einmalzahlung abgelöst werden. „Wenn ich Finanzminister wäre, hätte ich das längst gemacht“, sagt er. Damit die Kirchen der Ablösung zustimmen, müssten die Zinserträge aber wohl wenigstens das Niveau der aktuellen Staatsleistungen erreichen: Bei vier Prozent Zinsen wären auf einen Schlag rund zwölf Milliarden Euro fällig. Das ist politisch kaum durchsetzbar.

Während der Staat weiter zahlt, ziehen viele Kirchenmitglieder einen Schlussstrich. „Die Kirchensteuer ist meist nicht der Grund für einen Austritt, aber oft der Anlass“, sagt Begrich. Meist sei sie der letzte Schritt, weil Mitglieder merkten, dass die Kirche für sie keine Bedeutung mehr habe. „Wenn die sich fragen, was ihnen die Kirche bringt, müssen wir uns fragen, ob wir einen guten Job gemacht haben.“

Der Steuer-Rebell

Hartmut Zapp sagt, die Kirche sei ihm wichtig, und er habe auch nicht den Glauben verloren. Trotzdem ging der emeritierte Kirchenrechtler aus Freiburg im Juli 2007, „an einem wunderschönen Sommertag“, auf das Standesamt im badischen Staufen und erklärte seinen Austritt aus der katholischen Kirche. Auf sein Drängen ergänzte die Standesbeamtin auf dem Formular „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Das ist ihm wichtig: Raus aus der Körperschaft Kirche wolle er, aber nicht, wie von der Kirche unterstellt, vom Glauben abfallen. Dass die „einen gleich vom Empfang der Sakramente ausschließen“, teils „als Höllenandrohung“ empfunden, sei unmöglich, sagt Zapp. Vorrang müsse das Seelenheil haben.

System "die Zwangsabgabe"

Er wähnt Papst Benedikt auf seiner Seite. So stellte der „Päpstliche Rat für die Gesetzestexte“ 2006 fest, dass ein Abfall von der Kirche nur vorliege, wenn ein Mitglied den Willen zum Verbleiben in der Glaubensgemeinschaft verloren habe und eine kirchliche Autorität die Entscheidung annehme. Doch die deutschen Bischöfe änderten nichts an ihrer Praxis, wonach der vorm Standesamt erklärte Austritt aus der katholischen Kirche automatisch auch als Bruch mit der Kirche gewertet wird.

Zapp wollte eine endgültige Klärung, er bekam einen Rechtsstreit. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg urteilte im Mai 2010 in zweiter Instanz, dass seine „modifizierte Kirchenaustrittserklärung“ ungültig sei. Es könnten nur Austrittserklärungen anerkannt werden, mit denen „sich der Erklärende bedingungslos, vollständig und ernsthaft von seiner Religionsgemeinschaft trennen will“. Zapp vermutet, dass die Bischofskonferenz Einfluss genommen hat. Er legte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. „Scheitere ich, erkläre ich noch einmal den Austritt, diesmal ohne angeblichen Zusatz“, sagt Zapp. „Dann würde ich exkommuniziert, und die Angelegenheit wird innerkirchlich geklärt.“

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