Aktuelle Entscheidungen Steuern und Recht kompakt

Immobilienverkäufer im Saarland sollten bislang ihre Finanzen offenlegen. Das saarländische Finanzministerium hat diesen Frageeifer nun gestoppt. Außerdem gibt es Neues zur doppelten Haushaltsführung und Anlageberatung.

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All das ändert sich im September
Energieeffizienz-Label für LampenDas neue Energielabel für Lampen schließt nun auch Spots mit ein, die das bisherige Label nicht berücksichtigt hat. Es werden Energieeffizienzklassen bis A++ eingeführt, ähnlich wie bei Kühlschränken. LED-Lampen erreichen A+ bis A++, Energiesparlampen schaffen die Stufe A und Halogenlampen erreichen maximal die Klasse C. Lampen mit der Energieeffizienzklasse E werden nicht mehr verkauft. Modelle mit der Stufe D werden in den nächsten Jahren vom Markt verschwinden. Matte Lampen müssen dann mindestens A erreichen und klare Lampen mindestens C. Quelle: dpa
Einführung der Lumen-AngabeEgal, wie sparsam eine Lampe auch sein mag – wenn sie nur für eine geringe Helligkeit sorgt, hebt das die sparsamere Leistung auf. Wichtig ist nicht nur die reine Wattangabe, die den Stromverbrauch angibt, sondern auch wie viel Helligkeit die Lampe damit erreicht. Daher wurde nun die Lumen-Angabe auf Verpackungen eingeführt. Je höher die Lumen-Angabe, desto heller leuchtet die Lampe. Und je höher der Lumen-Wert im Vergleich zum Watt-Wert ist, desto effizienter ist die Lampe. Quelle: dpa
Natürlichkeit der FarbwiedergabeAls die Glühbirne abgeschafft wurde, schimpften Kritiker über das steril und künstlich wirkende Licht ihrer Alternativen, der Energiesparlampe und der LED. Deshalb ist auf Lampenverpackungen nun auch der „Color Rendering Index“ (CRI) zu finden, der angibt, wie natürlich das Licht ist. Der CRI-Wert kann maximal 100 erreichen und sollte nicht unter 80 liegen. Quelle: AP
Angabe zur FarbtemperaturKritiker bemängelten vor allem bei Energiesparlampen, dass ihr Licht zu kühl sei. Die Farbtemperatur wird auf der Packung nun über einen Wert in Kelvin (K) angegeben. Bei Farbtemperaturen von 2.500 bis 3.000 K gilt das Licht als „warmweiß“ und sorgen mit seinem hohen Rotlichtanteil für eine gemütliche Atmosphäre.  Licht mit über 5.300 K gilt als „tageslichtweiß“ und eignet sich für eine klare Arbeitsplatzatmosphäre. Quelle: dpa
MietpreisbremsenUm gegen die rasant steigenden Mietpreise vorzugehen, haben viele deutsche Großstädte eine Mietpreisbremse eingeführt. Dazu zählt etwa Hamburg, wo Hausbesitzer ihre Mieten ab dem 1. September nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren anheben dürfen. Quelle: dpa
Schärfere Verfolgung illegaler RüstungsexporteVerstöße gegen zentrale Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts sind zukünftig keine Ordnungswidrigkeiten mehr, sondern Straftaten. Damit soll vor allem die illegale Ausfuhr von Rüstungsgütern – etwa in Ländern, gegen die ein Waffenembargo verhängt wurde – stärker bestraft werden. Die maximale Freiheitsstrafe bei Verstößen gegen ein Waffenembargo wird von fünf auf zehn Jahre erhöht. Das richtet sich vor allem gegen die illegale Ausfuhr sogenannter Dual-Use-Güter, also Waren, die einerseits zivil, aber auch militärisch genutzt werden können. Quelle: dapd
Neue Regeln für BiozideUnternehmen, die mit Bioziden behandelte Produkte, wie etwa Möbel, importieren oder vertreiben, müssen neue Regeln beachten. Stoffe, die beispielsweise ein hohes Risiko für das Grundwasser aufweisen, müssen etwa ersetzt werden. Stoffe mit anderen gefährlichen Eigenschaften können nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Anträge für die Genehmigung eines Wirkstoffs müssen zukünftig bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht werden.  Im Einzelfall müssen die Firmen am Etikett oder in der Gebrauchsanweisung Angaben über den Wirkstoff machen. Quelle: Gemeinfrei

Finanzamt: Frageeifer wird gestoppt

Immobilienverkäufer im Saarland sollten bislang ihre Finanzen offenlegen.

Verkaufen Steuerpflichtige aus dem Saarland eine Immobilie, bekommen sie Post vom Finanzamt. Über einen Fragebogen will ihr Finanzamt herausbekommen, ob der Verkauf innerhalb von zehn Jahren erfolgt und ein möglicher Gewinn damit eventuell steuerpflichtig ist. Eine Frage sollten die Steuerzahler aber selbst dann beantworten, wenn sie die Immobilie mehr als zehn Jahre gehalten hatten und mögliche Gewinne damit steuerfrei sind. „Wie wurde (wird) der Veräußerungserlös verwendet? (bitte genaue Aufgliederung)“, hieß es da als 11. Frage. Viele Verkäufer waren über die pauschale Frage verwundert. Zu Recht, wie das saarländische Finanzministerium auf Anfrage der WirtschaftsWoche einräumte. Es stellte klar, dass die Frage „keine Berechtigung hat und somit nicht gestellt werden darf“. Das Ministerium habe die Finanzämter angewiesen, die Frage „umgehend ersatzlos zu streichen“. Ob der Fragebogen auch in anderen Bundesländern verwendet wird, blieb unklar. Generell nutzen die Ämter für solche Formulare einen Vorlagenpool, auf den alle Bundesländer Zugriff haben. Jörg Andres, Fachanwalt für Steuerrecht aus Düsseldorf, sieht hinter dem Fragebogen einen aktuellen Trend: „Deutschlandweit versuchen Finanzämter immer wieder, Daten vorsorglich abzufragen. Oft in der Hoffnung, so vielleicht später Steuerhinterzieher zu enttarnen.“ Doch die pauschale Abfrage ins Blaue sei gesetzlich nicht zulässig. Das mussten die Finanzbeamten im Saarland nun erst wieder lernen.

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Anlageberatung: Haftung für Totalverlust

Ein Anleger ließ sich von einem nebenberuflichen Anlagevermittler beraten. Er wollte Geld langfristig für seine Altersvorsorge anlegen. Der Vermittler schlug ihm vor, sich als atypisch stiller Gesellschafter an der Beteiligungs- und Immobiliengesellschaft Göttinger Gruppe zu beteiligen. Die Gesellschaft stellte ihm hohe Renditen in Aussicht. Als atypisch stiller Gesellschafter wurde der Anleger jedoch sowohl am Gewinn als auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt. Er investierte 13 000 Euro. Das Geschäftsmodell erwies sich als haltlos, die Göttinger Gruppe rutschte in die Insolvenz. Das Geld des Anlegers war verloren. Vor Gericht holte er es sich nun aber als Schadensersatz von seinem Berater zurück (Oberlandesgericht Hamm, 8 U 66/13). Wolle ein Sparer langfristig zur Altersvorsorge investieren, sei eine Geldanlage mit Totalverlustrisiko dafür ungeeignet, urteilten die Richter. Berater müssten genau feststellen, welche Bedürfnisse ihr Kunde habe, und ihm dann die passende Geldanlage unter Offenlegung von Chancen und Risiken empfehlen. Die Beratung des Vermittlers habe diese Anforderungen nicht ausreichend erfüllt.

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