Fiskus kassiert ab Böse Überraschungen bei der Abgeltungsteuer

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Paragraphen Quelle: Illustration: Thomas Fuchs

Doch damit nicht genug. Zwar spricht vieles dafür, dass nur wenige Anleger das Schlupfloch genutzt haben, weil sie dafür eine Bankverbindung auf der Iberischen Halbinsel brauchen. „Deutsche Aktionäre können sich die spanische Quellensteuer nur komplett erstatten lassen, wenn sie ein Konto in Spanien besitzen“, erklärt der Bundesverband der Banken.

Trotzdem sollen jetzt auch Dividendenzahlungen für 2009 nachträglich korrigiert werden. Man stehe diesbezüglich in „Gesprächen mit dem Zentralen Kreditausschuss der Banken“, sagt Tobias Romeis, Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Anleger müssen sich deshalb darauf einstellen, dass Nachforderungen für 2009 auf sie zukommen werden. Das gilt vermutlich auch bei Dividenden von norwegischen Unternehmen wie dem Öl- und Gaskonzern Statoil, bei denen Banken die Quellensteuer derzeit ebenfalls nicht mehr verrechnen dürfen.

Doppelt besteuerte Dividenden

Betroffene zahlen also weiter überhöhte Steuersätze und müssen sich die Quellensteuer komplett aus Spanien oder Norwegen zurückholen. Solche Erstattungsanträge sind leider auch in vielen anderen Fällen erforderlich – nämlich bei Dividenden aus Ländern, deren Quellensteuer über dem Satz von 15 Prozent liegt, den deutsche Banken in aller Regel anrechnen. Teuer sind etwa die Schweiz mit 35 Prozent, die USA mit 30 Prozent und Finnland mit 28 Prozent. Links zu einer Quellensteuer-Übersicht und zum Download ausländischer Formulare finden Anleger auf wiwo.de/dividenden.

„Die Differenz zwischen der in Deutschland angerechneten und der tatsächlich gezahlten Quellensteuer können sich Anleger von der zuständigen ausländischen Behörde erstatten lassen“, erklärt Jochen Busch, Steuerberater bei RölfsPartner in München. Häufig sei das einfacher, als Betroffene glauben.

Zumindest bei Dividenden aus EU-Staaten könnten diese Erstattungsverfahren bald weiter vereinfacht werden. Die Europäische Kommission in Brüssel hat die Gefahr einer Doppelbesteuerung erkannt und Anleger- und Bankenverbände aufgefordert, bis Ende April die Probleme zu schildern. Danach dürften die Beamten eine europaweit einheitliche Neuregelung auf den Weg bringen, deren Inhalt jedoch noch völlig offen ist.

Sachdividende?

Bei Dividenden aus dem Ausland erhitzt derzeit ein weiteres Problem die Gemüter: Wenn sich ein ausländisches Unternehmen aufspaltet (Spin-off), müssen deutsche Anleger bisweilen Steuern zahlen, obwohl sie keinerlei Gewinn machen. Beispiel Altria: Als der US-Konzern seine Zigarettensparte Philipp Morris (Marlboro) abspaltete, erhielten Anleger im April 2008 zusätzlich zu ihren Altria-Aktien neue Philipp-Morris-Papiere. Diese notierten bei rund 33 Euro, während die alten Altria-Papiere von 47 auf 14 Euro absackten. Ein Nullsummenspiel also.

Trotzdem forderte der deutsche Fiskus Steuern auf den vollen Wert der neuen Philipp-Morris-Aktien. Es handele sich um eine steuerpflichtige „Sachdividende“, lautete das Argument. Steuerfreiheit komme nur bei Spin-offs nach deutschem Umwandlungssteuerrecht infrage. Dieses wenden ausländische Unternehmen jedoch naturgemäß nicht an.

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