Das durch die Euro-Hawk-Drohne wieder ins Gerede gekommene Verteidigungsressort ist schon auf den ersten Blick ein aufgeblähtes Gebilde. Allein beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr kümmern sich 9500 Mitarbeiter um die Ausschreibung der Entwicklungsaufträge, die Erprobung, Beschaffung, den Einsatz und schließlich die Verwertung des Rüstungsmaterials – vom Panzer bis zur Unterhose der Soldaten. "Einkaufsabteilungen deutscher Großunternehmen wickeln vergleichbare Volumina mit einem Zehntel der Belegschaft ab", sagt ein externer Berater, der die Bundeswehr im Kampf mit der internen Bürokratie unterstützt.
"Manche Fälle erinnern an Schilda", sagt die Bundestagsabgeordnete Claudia Winterstein, die im Rechnungsprüfungsausschuss sitzt. Die FDP-Politikerin kennt Hunderte von Kopfschütteln auslösenden Fällen: etwa eine 16 Millionen Euro teure Zielsimulationshalle für die Bundeswehr, die seit 2004 fertig steht, aber nicht funktioniert, weil die Projektionsfläche verschmiert ist. Auch eine Bürstenanlage mit Ohrenhaaren von südamerikanischen Rindern (Kosten: eine Million Euro) konnte das Problem nicht lösen, dafür aber genehmigte die Bundeswehr inzwischen weitere 2,4 Millionen Euro zur Erweiterung des Projekts.
Mal passen Tragen nicht in Rettungshubschrauber, mal sind Zugmaschinen zu leicht, um Flugzeuge an den Haken zu nehmen. Wintersteins Tipp an die Beschaffer: "Einfach mehr Gedanken machen und Sorgfalt walten lassen."
Grenze auch für Staaten
Die Fantasie der Politiker, die Begehrlichkeiten der Lobbyisten und die Empfänglichkeit der Bürger haben eines gemeinsam: Sie scheinen unerschöpflich. Ein klares Ausgabenlimit ist deshalb unverzichtbar. Früher sollte Artikel 115 Grundgesetz die Ausgaben begrenzen. Das ging nicht gut. Die Verschuldungsbremse – eine Nettokreditaufnahme war bis zur Höhe der staatlichen Nettoinvestitionen erlaubt – entpuppte sich als Lizenz zum Schuldenmachen, auch in guten Zeiten. Seit 2009 gibt es daher eine neue Schuldenbremse in der Verfassung. Bund und Länder müssen ihre Neuverschuldung binnen zehn Jahren kontinuierlich herunterfahren. Das funktioniert bislang erstaunlich gut.
Doch es gibt ein weiteres, noch effektiveres Instrument: das Top-down-Verfahren. Bei der Aufstellung eines Haushalts gibt der Finanzminister für jedes Ressort die maximale Etathöhe vor, unterhalb der jeder Fachminister werkeln kann. Beim klassischen Bottom-up-Verfahren stellt dagegen jeder Minister erst sein Wunschprogramm vor, der Kassenwart muss dann die Ausgaben nach unten verhandeln, wobei die Kompromisslinie in der Regel bei der zulässigen Schuldengrenze liegt.
Die Bundesregierung hat sich das Top-down-Verfahren von den nordischen Ländern abgeschaut, erklärt Finanzstaatssekretär Werner Gatzer. Die Wirkung ist verblüffend groß: Allein der Bund hätte jetzt 100 Milliarden Euro mehr Schulden, wenn er sich nach dem alten Verfahren auf dem Abbaupfad der Schuldenbremse bewegt hätte. Mit der Top-down-Methode konnte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble indes die Ausgaben im Griff behalten und die zusätzlichen Steuereinnahmen vollständig in den Defizitabbau stecken. Ein Modell für alle Länder und Kommunen!
Ohne die schwere Finanzkrise und den bedrohlichen Anstieg der Staatsverschuldung hätte der Kampf gegen die öffentliche Verschwendung weiterhin an Don Quichotte und die Windmühlen erinnert. So aber zeigt sich: Verschwendung ist kein gottgegebenes Schicksal. Aber auch kein Selbstläufer.