Besteuerung Den Reichen geht es an den Kragen

Die OECD kritisiert den Umgang des deutschen Fiskus mit hohen Einkommen. Dabei prüft Deutschland seine Millionäre gründlich.

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Steuern: Den Reichen an den Kragen, Deutschland prüft seine Millionäre. Quelle: Getty Images, Montage

Sind Sie ein HNWI? Leben Sie zudem im Einzugsbereich der deutschen Finanzbehörden? Falls ja, haben Sie anscheinend das große Los gezogen. Sie haben aufgrund ihrer hohen Einkünfte ein Vermögen von mindestens einer Million Euro angehäuft, frei verfügbar natürlich, also sind selbst genutzte Immobilien oder kostbare Gemäldesammlungen nicht mal eingerechnet (so lautet die Definition eines HNWI, eines High Net Worth Individual).

Zugleich können Sie, sobald es an die Steuererklärung geht, auf einen ziemlich nachsichtigen Fiskus zählen. Diesen Eindruck vermittelt zumindest der Bericht „Tax Administration 2015“, den die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vor Kurzem veröffentlicht hat.

So hoch ist die Steuerquote in verschiedenen OECD-Ländern

Die in Paris beheimatete Organisation bemängelt nämlich, dass es beim deutschen Fiskus keinerlei Spezialeinheiten gebe, die ausschließlich den HNWI auf die Finger – oder besser: in die Konten – schauten. Damit stützt die (linker Umtriebe unverdächtige) OECD den Eindruck von im Zweifel linken Politikern hierzulande, Deutschland gehe mit seinen Reichen viel zu sanft und nachlässig um. Politiker wie der SPD-Abgeordnete Joachim Poß, seit 35 Jahren Vertreter des Wahlkreises Gelsenkirchen im Bundestag, griff besagte Studie dankbar auf. Für Wohlhabende „lohnt es sich besonders, durch Tricksereien die eigenen Steuerbeiträge künstlich zu senken“, posaunte Poß per Pressemitteilung. Bund und Länder müssten „durch eine Bündelung des Know-how in den Behörden eine effektive Besteuerung“ sicherstellen. „Bei den Großen ist noch viel Potenzial“, erklärte auch Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Zahlreiche Medien titelten über die scheinbar nicht ausreichend strenge Besteuerung von Reichen in Deutschland.

Nur: In den hiesigen Finanzbehörden, die von schärferen Vorschriften ja direkt profitieren würden, sieht man in Sachen Super-Verdiener – diese beginnen nach Definition des Bundesfinanzministeriums bei einem zu versteuernden jährlichen Privateinkommen von 500.000 Euro – keinen Handlungsbedarf. Ganz im Gegenteil: Die Behörden wehren sich ausdrücklich gegen den Eindruck, sie würden Reiche nicht gründlich genug überprüfen.

Hier schmeißt der Staat das Geld zum Fenster raus
Das Schwarzbuch 2017/18, herausgegeben vom Bund der Steuerzahler Deutschland. Quelle: dpa
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Ehrenbürg-Gymnasium in Forchheim Quelle: dpa

Auf Anfrage der WirtschaftsWoche betonen die Finanzministerien mehrerer Bundesländer „die besonders hohe Priorität der Betriebsprüfungen bei Einkommensmillionären“ und erläutern, wie sie „eine intensive Prüfung der bE-Fälle (Fälle mit bedeutenden Einkünften) sicherstellen“. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans – immerhin ein Sozialdemokrat, der in den vergangenen Jahren Schweizer CDs mit Daten möglicher Steuersünder ankaufte – erklärt gar pikiert: „Berichterstatter (der OECD), die ein Defizit behaupten, haben sich offenbar zumindest in NRW nicht umgesehen: Wir haben bei der Prüfung von Millionären keinen Nachholbedarf.“

Im Netz der Rasterfahnder

Tatsächlich verfügt der deutsche Fiskus über ein beachtliches Arsenal steuerlicher Folterinstrumente für Reiche: Außen- und Einzelprüfung, besondere Aufbewahrungsfristen für Dokumente, Kontrollmitteilungen an andere Finanzämter, Rasterfahndung, Sechs-Augen-Kontrolle der Behörden – alles in allem ein Bündel an Maßnahmen, das für Normalverdiener gar nicht vorgesehen ist. Eigentlich verstoße der Fiskus damit gegen den Gleichheitsgrundsatz zulasten der Reichen, sagt der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holzapfel. „Steuergesetze müssen gleichmäßig umgesetzt werden – unabhängig davon, wie hoch das Einkommen ist“, mahnt Holzapfel.

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