Fast 28 Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber zahlen zurzeit in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Doch angesichts des demografischen Wandels mit immer mehr Rentenbeziehern wird die Lücke zwischen Nettoeinkommen und Rente tendenziell größer. So konnte ein Standardrentner, der durchschnittlich verdient und 45 Jahre lang in die Staatskasse eingezahlt hat, bei Rentenbeginn ab 2005 noch mit fast 70 Prozent seines letzten Lohns rechnen – für die meisten eine hinreichende Versorgung. Doch bis 2030 soll die Rente auf 59 Prozent des früheren Nettoeinkommens sinken, so das Institut für Altersvorsorge in Berlin. Damit bleibt die gesetzliche Rente wichtigster Teil der Altersvorsorge, erfordert aber mehr Planung und ergänzende Maßnahmen. „Um die Rentenlücke zu schließen, müssen die vorhandenen Möglichkeiten der privaten und betrieblichen Altersvorsorge genutzt werden“, so auch Benedikt Dederichs vom Sozialverband Deutschland in Berlin.
System verstehen
Wer sich etwas genauer mit dem System der gesetzlichen Rente befasst, kann besser planen. Denn am Ende des Berufslebens zahlt der Staat nicht irgendeinen Betrag aus, den Computer nach mirakulöser Formel berechnen. Die Voraussetzungen, wer später wie viel erwarten kann, sollte jeder Versicherte kennen.
Hauptsächlich zählen für die spätere Rente die Pflichtbeiträge. Doch mit Anrechnungszeiten berücksichtigt die Rentenversicherung auch beitragsfreie Zeiten. Hierzu gehören etwa Schulbesuch und Studium: Den Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der Fachhochschule oder Universität registriert die Rentenversicherung ab dem 17. Lebensjahr als Anrechnungszeit. Maximal acht Jahre kommen so aufs Rentenkonto. Ob die Schule erfolgreich absolviert wurde, spielt dabei keine Rolle.
Beispiel: Kevin Meier hat im Juli 1987 seinen 17. Geburtstag gefeiert. Von Juli 1987 bis Juni 1990 ging er aufs Gymnasium. Danach studierte er bis 1996 Medizin. Von den insgesamt neun Jahren schreibt ihm die Rentenversicherung wegen der Obergrenze von acht Jahren diese als Anrechnungszeit gut.