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WohnungsbauRegierung reaktiviert Neubauförderung mit 800 Millionen Euro

Für bestimmte Neubauprojekte gibt es nun wieder Fördergeld. Welche Bedingungen Bauherren erfüllen müssen – und warum viele genehmigte Wohnungen bisher nicht gebaut wurden. 06.11.2025 - 07:21 Uhr
Die Koalition will den Wohnungsbau mit einer Förderung ankurbeln. Foto: IMAGO/Sven Simon

Die Bundesregierung will den Wohnungsbau ankurbeln und reaktiviert dafür eine vor Jahren abgeschaffte, sehr beliebte Neubauförderung. 800 Millionen Euro sollen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur zur Verfügung stehen, um ab Mitte Dezember wieder Effizienzhäuser mit dem Standard EH55 zu fördern. Das sind Gebäude, die 55 Prozent der Energie verbrauchen, die ein Standardhaus benötigt.

Die Ampel-Regierung hatte diese Förderung 2022 eingestampft, mit dem Argument, dieser Energiestandard habe sich längst auf dem Markt durchgesetzt. Daher sollte fortan der strengere und teurere Energieeffizienzhaus-40-Standard gefördert werden. In der Folge legten viele Investoren ihre Planungen für EH55-Häuser auf Eis und bauten überhaupt nicht.

Schwarz-Rot wolle nun, dass diese bereits geplanten Häuser auch gebaut würden, sagte Bauministerin Verena Hubertz (SPD). „Dafür investieren wir 800 Millionen Euro, um den Bauüberhang abzuschmelzen.“ Die Mittel müssen im Haushaltsausschuss und vom Bundestag noch gebilligt werden.

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Dann könnten Bauherren, die ein genehmigtes Bauprojekt in der Schublade hätten, mit Förderzusage direkt loslegen, sagte Hubertz. Der Baupolitiker der Union, Jan-Marco Luczak betonte: „Wir senden damit ein klares und wuchtiges Signal in die Bauwirtschaft.“ So könnten Zehntausende neue Wohnungen entstehen. Nach Zahlen des Bauministeriums sind rund 760.000 Wohnungen bundesweit genehmigt, aber noch nicht fertiggestellt.

Voraussetzung: klimafreundliche Wärme

Gefördert wird über zinsverbilligte Kredite der staatlichen Förderbank KfW, und zwar so lange das Geld reicht. Voraussetzung ist neben dem Standard EH 55 allerdings, dass die Wärme zu hundert Prozent mit erneuerbaren Energien erzeugt wird. Häuser mit Öl- oder Gasheizungen wären damit ausgeschlossen. Wenn der Antrag gestellt wird, muss bereits eine Baugenehmigung vorliegen.

dpa
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