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BundesverfassungsgerichtKarlsruher Urteil zum Rundfunkbeitrag kommt am 18. Juli

Das Bundesverfassungsgericht will verkünden, ob auch Privatleute, die keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen, trotzdem dafür zahlen müssen.dpa 29.06.2018 - 13:56 Uhr aktualisiert Quelle: Handelsblatt

Die Kritikpunkte am Rundfunkbeitrag liegen vor allem in der Benachteiligung für Einpersonenhaushalte und der Beitragspflicht für Miet- und Dienstautos.

Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 18. Juli sein Urteil zum Rundfunkbeitrag. Das teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Er wird seit 2013 pro Wohnung erhoben und liegt derzeit bei 17,50 Euro im Monat. Zuvor hing die Gebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von der Zahl der Radio- und Fernsehgeräte ab. Die Einnahmen belaufen sich auf rund acht Milliarden Euro im Jahr. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)

Die Kläger finden das neue System ungerecht für Privatleute, die keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen. Kritik am neuen Modell gibt es außerdem, weil der Beitrag für jede Wohnung unabhängig von der Anzahl der dort wohnenden Personen erhoben wird, was Einpersonenhaushalte benachteilige. Außerdem wehrt sich der Autovermieter Sixt dagegen, dass auch für Miet- und Dienstautos ein Drittel des Rundfunkbeitrags fällig wird.

Beobachter erwarten nicht, dass die Verfassungsrichter den beitragsfinanzierten Rundfunk generell infrage stellen werden. Denkbar wäre aber, dass der Erste Senat unter Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof Veränderungen im Detail einfordert.

Für die Verhandlung Mitte Mai hatte den Richtern einer von ursprünglich zwei angesetzten Verhandlungstagen ausgereicht. Nun ist vergleichsweise kurz nach dem Verhandlungstermin auch die Urteilsverkündung angesetzt.

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