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VerbraucherMaskenpflicht und Energiepauschale: Das ändert sich im März

Der März bringt für Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Geld: Die Energiepreisbremsen treten in Kraft. Auch an anderer Stelle gibt es Erleichterungen. 27.02.2023 - 07:00 Uhr
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Energiepreisbremsen

Die Energiepreisbremsen für Millionen Bezieher von Gas, Strom und Fernwärme greifen ab dem 1. März und werden rückwirkend auch für Januar und Februar berechnet. Verbraucherinne und Verbraucher müssen nichts tun – Entlastungen kommen automatisch über die Abrechnung beziehungsweise über niedrigere Abschlagszahlungen. Der Branchenverband BDEW bittet wegen der komplexen Regeln allerdings um Geduld.

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Leitzinsen

Der Rat der Europäischen Zentralbank kommt am 16. März zu seiner turnusmäßigen Zinssitzung zusammen. Es gilt als ausgemacht, dass die Währungshüter angesichts der Inflation die Leitzinsen erneut erhöhen werden. Steigende Leitzinsen bedeuten für Verbraucher in der Regel teurere Kredite und höhere Zinsen auf Sparguthaben. Hier zu sehen: EZB-Chefin Christine Lagarde.

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Bahn-Lounges

Die Deutsche Bahn schränkt den Zugang zu ihren speziellen Wartebereichen an großen Bahnhöfen ein. Wer die Lounges ab 1. März nutzen will, braucht grundsätzlich eine Fernverkehrsfahrkarte. Bisher konnten auch Bahnbonus-Statuskunden die Bereiche nutzen.

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Anträge für 200-Euro-Pauschale

Studierende, Fachschülerinnen und -schüler sollen ab dem 15. März die lang erwartete Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen können. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Antragsteller ankommt, ist noch unklar.

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Poststreiks

Kunden der Deutschen Post müssen sich (Stand: 25. Februar) weiter auf Behinderungen einstellen: Bis zum 8. März können Gewerkschaftsmitglieder darüber entscheiden, ob es einen unbefristeten Arbeitskampf gibt. Das Ergebnis der Urabstimmung soll am 9. März bekanntgegeben werden. Der Versand von Briefen oder Paketen dürfte bei einer Zustimmung noch stärker beeinträchtigt werden.

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Versicherungskennzeichen

Vom 1. März an dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Sie sind bei den Versicherern erhältlich. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Grün und Blau, um schnell zu erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.

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Test- und Maskenpflichten enden

Die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen fällt zum 1. März – Ausnahmen gelten für Besucher, die bis zum 7. April Maske tragen müssen. Die verbliebenen Testpflichten etwa für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen fallen zum 1. März generell weg. Damit folgen die Vorgaben dem Zeitplan zur Finanzierung: Das bereits stark zurückgefahrene Angebot kostenloser „Bürgertests“ für alle auch ohne Symptome läuft nur noch bis einschließlich 28. Februar.

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Sommerzeit

In Deutschland wird wieder an den Uhren gedreht, und zwar am Sonntag, 26. März. Um 2.00 Uhr werden die Zeiger dann um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt. Der letzte März-Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es ab diesem Zeitpunkt abends spürbar länger hell. Die Sommerzeit endet wieder am letzten Sonntag im Oktober.

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