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Nach StreikTarifverhandlungen gehen in zweite Runde

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sitzt wieder am Verhandlungstisch – allerdings vorerst nicht mit der Deutschen Bahn. Welche Forderungen hat die Gewerkschaft? 29.03.2023 - 17:08 Uhr Quelle: dpa

Nach dem Streik am Montag verhandelt die Gewerkschaft wieder.

Foto: imago images

Bei den Eisenbahnen ist die zweite Runde im laufenden Tarifkonflikt für insgesamt rund 230.000 Beschäftigte in 50 Unternehmen angelaufen. Den Auftakt machte die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) am Dienstag mit der Schieneninfrastrukturgesellschaft Ostniedersachsen (Sinon) aus Celle, wie beide Seiten mitteilten. In den kommenden Wochen will die EVG wie schon in der ersten Runde nach und nach mit allen weiteren Eisenbahn-Unternehmen verhandeln.

Im Fokus der Verhandlungen steht die Deutsche Bahn als größter Arbeitgeber. Mit ihr will die EVG im Rahmen der zweiten Runde allerdings erst Ende April wieder zusammenkommen.

Die Ende Februar begonnene und nach kurzen Auftaktgesprächen im März fortgesetzte erste Tarifrunde bei der Bahn AG hatte keine Annäherung gebracht. Es folgte am Montag ein bundesweiter Warnstreik, mit dem die EVG gemeinsam mit Verdi weite Teile des öffentlichen Verkehrs lahmlegte. Die EVG fordert mindestens 650 Euro mehr pro Monat für alle Beschäftigten oder 12 Prozent für die höheren Einkommen.

Die Bahn hatte unter anderem angeboten, die Löhne der rund 180 000 betroffenen Beschäftigten in zwei Schritten um insgesamt 5 Prozent anzuheben: In einem ersten Schritt um 3 Prozent ab Dezember dieses Jahres, in einem zweiten um 2 Prozent ab August 2024. Darüber hinaus stellte der Konzern zwei steuerfreie Einmalzahlungen von 1500 Euro im Mai und von 1000 Euro im Januar des kommenden Jahres in Aussicht.

Die EVG kritisierte das Angebot als nicht verhandlungsfähig und lehnte ab. Ungeklärt ist aus ihrer Sicht zudem die Mindestlohnthematik bei manchen Bahn-Beschäftigten. Diese erhalten den gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro derzeit nur über eine Zulage. Die Gewerkschaft will, dass der Mindestlohn in den Tariftabellen festgelegt wird, bevor inhaltlich über alles andere verhandelt werden kann.

Lesen Sie auch: Sind die Forderungen der Gewerkschaften noch zu stemmen?

dpa
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