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Antrag auf HaftbefehlDer Rechtsstaat ist anstrengend

Der beantragte Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu stellt die Bundesregierung vor ein Dilemma. Doch die deutsche Garantie für den Staat Israel beinhaltet keine carte blanche für einen Politiker. Ein Kommentar.KOMMENTAR von Daniel Goffart 23.05.2024 - 13:01 Uhr

Olaf Scholz und Benjamin Netanjahu.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Der brutale und beispiellose Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober vergangenen Jahres wurde durch Videoaufnahmen, Zeugenaussagen und unabhängige Untersuchungen ausreichend dokumentiert. Angesichts dieser erdrückenden Tatsachen ist ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gegen die Führung der Hamas wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit fast zwangsläufig – man könnte auch zu dem Schluss kommen, dass dieser Schritt schon viel früher hätte erfolgen müssen. Dass aber nun der Ankläger des IStGH parallel einen Haftbefehl gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und seinen Verteidigungsminister Yoav Gallant beantragt hat, ist Gegenstand lebhafter Debatten.

Sicherlich ist die Gleichzeitigkeit politisch problematisch, weil dadurch eine Gleichsetzung des Hamas-Terrors und des israelischen Vergeltungskriegs insinuiert werden könnte. Juristisch gesehen sind die Ermittlungen gegen die israelischen Verantwortlichen jedoch nachvollziehbar. Nach sieben Monaten Krieg mit zehntausenden Toten und zahllosen Opfern unter Frauen und Kindern sind offenkundig drängende Fragen unbeantwortet.

Einer der Gründe: Im Gegensatz zum Hamas-Überfall ist das Vorgehen des israelischen Militärs im Gazastreifen kaum dokumentiert. Weder lässt die israelische Armee unabhängige Beobachter zu, noch können sich die wenigen handverlesenen Journalisten im Kriegsgebiet ohne Aufsicht und strenger Zensur bewegen.



Schon allein die flächendeckende Zerstörung von Wohnhäusern und lebenswichtigen Infrastrukturen bis hin zu Krankenhäusern könnte – wenn nicht militärisch geboten – bereits ein Indiz für Kriegsverbrechen darstellen. Auch tausende tote Zivilisten, die völlig unzureichende Versorgung der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln und Medikamenten sowie das bewusste Verweigern einer Strategie für die Zeit nach dem Krieg werfen die Frage auf, ob Israel in seinem berechtigten Vergeltungskrieg gegen die Hamas nicht die Grenzen der Menschlichkeit überschreitet. Es beispielsweise zuzulassen, dass sich unter der Zivilbevölkerung des Kriegsgegners eine Hungerkatastrophe verbreitet, könnte ein Aspekt sein, der vom Internationalen Strafgerichtshof untersucht und auch rechtlich gewürdigt werden sollte.

Natürlich steckt die Bundesregierung im Dilemma. Einerseits ist die Garantie für das Existenzrecht Israels zu Recht deutsche Staatsräson. Anderseits gehört aber der Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz zum Grundpfeiler der deutschen Demokratie und Rechtsstaatsgarantie. Das gilt aus historischen Gründen insbesondere auch für die Anerkennung Internationaler Gerichte. Man mag sich zwar – vorausgesetzt dem Antrag auf Haftbefehl wird von den Richtern in Den Haag stattgegeben – kaum vorstellen, dass der israelische Regierungschef beim Betreten der Bundesrepublik verhaftet und an den IStGH überstellt würde.

Aber die deutsche Garantie für den Staat Israel beinhaltet keine carte blanche für einen Politiker wie Netanjahu, dessen Überleben im Amt nur so lange gesichert scheint, wie der Krieg andauert. Der Vorrang von Recht und Gesetz ist oft schwer durchzuhalten, aber das unterscheidet den Rechtsstaat eben von Autokratien oder Ländern wie den USA, die von Fall zu Fall das Recht des Stärkeren vor die Stärke des Rechts setzen.

Lesen Sie auch: „Ein militärischer Sieg gegen die Hamas wäre ein Scheinsieg“

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