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Irreführendes MarketingBritische Aufsichtsbehörde verklagt Emma Matratzen

Schon vor zwei Jahren hat die Marktaufsichtsbehörde Ermittlungen gegen den Matratzenhersteller Emma eingeleitet. Nun liegt eine Klage am Gericht vor.Lisa Ksienrzyk 05.11.2024 - 07:35 Uhr

Dennis Schmoltzi (l.) und Manuel Müller haben die Matratzenfirma Emma 2013 gegründet, damals noch unter anderem Namen.

Foto: PR

Die Probleme beim Frankfurter Matratzenhersteller Emma reißen nicht ab. Nach einer Entlassungswelle im Sommer steckt die Firma nun auch noch in einem neuen Gerichtsverfahren. Die britische Behörde für Wettbewerb und Marktaufsicht CMA hat rechtliche Schritte gegen Emma eingeleitet, weil die Firma Verbraucherschutzrechte verletze.

„Verkaufstaktiken wie Rabatte und Countdowns können irreführend eingesetzt werden und Kunden unter Druck setzen. Das bereitet uns Sorgen. Denn es besteht die Gefahr, dass Kunden Einkäufe schneller abschließen und dadurch mehr ausgeben als sie es sonst tun würden – aus Angst, etwas zu verpassen“, begründet der bei der CMA geschäftsführende Direktor für Verbraucherschutz und Märkte George Lusty das Verfahren.

Die Behörde hat im November 2022 eine groß angelegte Untersuchung gestartet und Praktiken von Onlineshops ins Visier genommen. Dabei geht es vor allem um Countdowns, die die verbleibenden Minuten für eine Rabattaktion herunterzählen, wobei es nach Ablauf der Frist keine preisliche Änderung gibt. Und um falsche Angebote, die augenscheinlich etwa 50 Prozent Preisnachlass bewerben, aber in Wahrheit viel geringer ausfallen. Die Frankfurter Matratzenfirma Emma bildete den Anfang dieser CMA-Ermittlungen.

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Im Sommer 2023 hatte die Behörde genügend Beweise gesammelt und bat Emma darum, den Verkaufsprozess und das Marketing im Onlineshop entsprechend anzupassen. Weil das Unternehmen seitdem nicht alle Änderungen vorgenommen hat, beschäftigt sich nun das Obere Gericht damit. Die Wettbewerbsbehörde hat eigenen Aussagen zufolge am 17. Oktober 2024 rechtliche Schritte eingeleitet und möchte einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Einen Gerichtstermin gibt es noch nicht. Die CMA stelle Emma weiterhin offen, bis zur Anhörung sämtliche Forderungen umzusetzen.

„Während wir bereits 2023 umfassend Änderungen vorgenommen haben und auf fast alle Punkte der CMA eingegangen sind, halten wir die Forderungen in einem Punkt für falsch, nicht vom Gesetz gedeckt und sogar schädlich für Verbraucher in Großbritannien. Konkret möchte die CMA eine strikte Obergrenze für die Anzahl der Produkte einführen, die mit einem Rabatt verkauft werden darf. Dagegen werden wir uns nun gerichtlich wehren“, so Emma-CEO Dennis Schmoltzi.

Ermittlungen auch bei der Konkurrenz

Der britische Rivale Simba und das E-Commerce-Portal Wowcher wurden voriges Jahr ebenfalls von der CMA wegen irreführender Verkaufspraktiken gerügt. Die Firmen haben die kritisierten Punkte im Sommer schlussendlich aber angepasst, zu einem Gerichtsverfahren kam es nicht.

Aktuell ist die Behörde nicht dazu befugt, Geldstrafen von Unternehmen einzufordern. Daher wird der Fall Emma auch vor Gericht gebracht. Ein neues Gesetz erlaubt den Kartellwächtern ab 2025, bis zu zehn Prozent des Konzernumsatzes in Rechnung zu stellen. Im Fall des Frankfurter Unternehmens wären es maximal 9,6 Millionen Euro.

Neben dem Gerichtsverfahren in Großbritannien befindet sich Emma seit Februar auch in den USA in einem Prozess. Der Möbelhändler Emma Mason verklagte die Frankfurter vor dem New Yorker Bundesbezirksgericht wegen des Markennamens Emma. Laut der US-Firma würde das die Kunden verwirren. Ein Urteil steht in dem Fall noch aus.

Die Frankfurter Firma Emma produziert Matratzen, Kissen und anderes Schlafzubehör. Kunden bekommen die Matratze nach Hause geliefert und können sie nach 100 Tagen wieder abholen lassen, sollten sie nicht zufrieden sein. Dennis Schmoltzi und Manuel Müller gründeten die Firma 2013, damals noch unter dem Namen Bettzeit. Vor vier Jahren hat das Duisburger Familienunternehmen Haniel das Start-up übernommen.

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