Versicherungs-Insolvenz: Das müssen Versicherte der Element Insurance jetzt wissen
Wer eine Hausratversicherung bei Element Insurance abgeschlossen hat, könnte im Schadensfall leer ausgehen, der Versicherer steht bereits mit einem Bein in der Insolvenz.
Foto: dpaVielen Versicherungskunden könnte in den kommenden Wochen eine unerwartete Kündigung ins Haus flattern. Grund ist die Insolvenz des Berliner Versicherungs-Start-ups Element Insurance. Dahinter stecken Angebote von Versicherern wie Auto Protect, Asspario, die Bayerische, Direkt-As, Friday, Hepster, Manufaktur Augsburg, Panda und Schutzgarant.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet, nachdem das Unternehmen durch die Kündigung eines Rückversicherungsvertrages in Zahlungsschwierigkeiten geraten war.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen:
Kann ich Element-Kunde sein, ohne es zu wissen?
Dies ist auf eine Besonderheit der Versicherungswirtschaft zurückzuführen. Element ist ein so genannter White-Label-Versicherer, der seine Leistungen über Kooperationen mit anderen Versicherern anbietet. Die Versicherten können laut Bafin in ihren Vertragsunterlagen nachlesen, wer letztlich als Risikoträger fungiert.
Die Liste der Versicherungen, die Element anbietet, ist lang. Sie umfasst unter anderem
- Unfall-,
- Haftpflicht-,
- Hausrat-,
- Wohngebäude-,
- Rechtsschutz-,
- Fahrrad-,
- Tierkranken- und
- Immobiliengarantieversicherungen.
Aufgrund der Vielzahl der Leistungen empfiehlt es sich, alle Versicherungen zu überprüfen. Der Bund der Versicherten (BdV) schätzt die Zahl der betroffenen Versicherten auf rund 400.000.
Sind Element-Kunden aktuell noch versichert?
Das vom Amtsgericht Charlottenburg eröffnete Verfahren ist nach Angaben der Aufsichtsbehörde zunächst vorläufig, das heißt, alle Versicherungen laufen zunächst weiter. „Das vorläufige Insolvenzverfahren dient insbesondere dazu, das Vermögen des Versicherers zugunsten der Gläubiger zu sichern“, so die Bafin.
Doch hat ein Element-Kunde einen Schaden gemeldet, kann er nicht mit einer zeitnahen Auszahlung rechnen. Jeder Schadensfall wird den Angaben zufolge weiterhin geprüft und nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als Forderung aufgenommen, die nach Maßgabe der verfügbaren Mittel aus der Insolvenzmasse bedient wird. Eine Garantie, dass nach einer Insolvenz alle Ansprüche der Versicherten befriedigt werden können, gibt es aber nicht.
Noch schwieriger wird es, wenn der Schaden erst aktuell eingetreten ist. Zwar wird auch dann weiter geprüft – ob die Forderung aber auch anerkannt wird, ist laut Bafin zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt Element-Kunden, sich um einen neuen Vertrag bei einem anderen Unternehmen zu kümmern. Ein Sonderkündigungsrecht wegen der Insolvenz bestehe allerdings nicht.
Gibt es für Element-Policen noch eine Rettung?
Die vorläufige Insolvenz muss noch nicht das Ende für die mit dem Unternehmen abgeschlossenen Versicherungen sein. In einer Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters Friedemann Schade heißt es, dass aktuell geprüft werde, ob die Portfolios auf eine zahlungsfähige Versicherungsgesellschaft übertragen werden können.
Schade hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben: "Es gibt nach wie vor Bemühungen zur Übertragung einzelner Portfolien auf solvente Risikoträger, die über die dazu erforderlichen regulativen Zulassungen verfügen. Dazu werden auch konkrete Gespräche und Verhandlungen geführt."
Sollte dieser Rettungsversuch fehlschlagen, werden die Versicherungen demnach nach Beginn des ordentlichen Insolvenzverfahrens binnen Monatsfrist gekündigt. Dies könnte noch im Februar geschehen. Auch für diesen Fall werden dem Insolvenzverwalter zufolge gerade alle Vorbereitungen getroffen.
Können Kunden ihre Prämien zurückfordern?
Trotz der Zwangskündigung im Falle einer Insolvenz haben Kunden die Chance, einen Teil ihrer gezahlten Prämien zurückzuerhalten. Hierfür kommt aber nur der Teil der Prämie infrage, der auf die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses entfällt. Die Verbraucherschützer machen hierfür eine Beispielrechnung auf: „Kostet eine private Haftpflichtversicherung 100 Euro pro Jahr, bestand der Vertrag aber nur sechs Monate, so können Sie 50 Euro zurückverlangen.“ Wie bei Schadensfällen auch muss diese Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet werden und wird je nach verfügbaren Mitteln bedient.
Der BdV weist dabei auf ein aus Sicht der Betroffenen ärgerliches Detail hin: „Auch wenn der Versicherungsschutz der Element-Verträge faktisch wertlos sein dürfte, sind die Versicherungsnehmer grundsätzlich zur Prämienzahlung verpflichtet.“ Sollten zum Jahresbeginn also noch Zahlungen ausstehen, können diese nicht einfach einbehalten werden.
Sowohl BdV als auch die Verbraucherschützer raten dazu, nicht zu lange abzuwarten, sondern sich zügig um eine Alternative zur Element-Versicherung zu bemühen. Da Element Insurance ein Start-up ist, dürfte die Insolvenzmasse nicht sonderlich groß sein. Viele Forderungen dürften demnach unerfüllt bleiben.
Auch das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin, das Medienberichten zufolge Hauptinvestor war, dürfte einen ordentlichen Verlust einfahren. Es ist nicht die erste Fehlinvestition des Versorgungswerkes, in der Vergangenheit hatten sich die Verantwortlichen vor allem im Immobilienbereich verspekuliert.
Lesen Sie auch: Wieso die Preise bei Tierversicherungen aktuell durch die Decke gehen