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GerichtsverfahrenShowdown für den Stadtplan-Erben Alexander Falk

Der BGH prüft jetzt die Haftstrafe gegen den Stadtplan-Erben Alexander Falk. Verliert Falk, geht es um sein komplettes Vermögen und 763 Millionen Euro Schadensersatz.Harald Schumacher 28.06.2010 - 10:23 Uhr

Internetunternehmer Falk

Foto: AP

Für den Ex-Internet-Aufsteiger und wegen versuchten Betrugs verurteilten Stadtplan-Erben Alexander Falk beginnen die Wochen der Wahrheit. Der Bundesgerichtshof verhandelt vom Dienstag an über die Rechtmäßigkeit der im Mai 2008 verhängten vierjährigen Freiheitsstrafe gegen Falk. Revision beantragt hatten Falk, der eine neue Hauptverhandlung und dabei einen Freispruch anstrebt, aber auch die Staatsanwaltschaft, die neben der Haftstrafe einen Verfall von Falks Vermögen fordert. Auch der Fortgang des bis jetzt auf Eis liegenden Schadenersatzprozesses gegen Falk hängt vom Karlsruher Urteil ab.

Falk hatte vor zehn Jahren den Wert seiner Internet-Firma Ision mit Scheingeschäften aufgebläht und Ision im Dezember 2000 zum überhöhten Preis von 763 Millionen Euro an das britische Unternehmen Energis verkauft. Den fordert der Insolvenzverwalter des inzwischen insolventen Unternehmens von Falk und vier seiner damaligen Geschäftspartner zurück.

Umstrittene Ansprüche

Die Frankfurter Kanzlei Clifford Chance, die Energis gemeinsam mit der Kanzlei DLA Piper vertritt, ließ deshalb 2004 Vermögenswerte Falks in Höhe von rund 40 Millionen Euro arrestieren. Die Staatsanwaltschaft stellte zudem Falk-Vermögen im Wert von gut 30 Millionen Euro sicher. Falk kann seitdem weder über ein millionenschweres Konto und sein Weingut Canetsfontein in Südafrika verfügen noch über seine historische Segelyacht Flicka.

Die Energis-Ansprüche sind juristisch vehement umstritten. Ein Vorstoß Falks, sich das Vermögen noch im Vorfeld des BGH-Verfahrens zurückzuholen, ist allerdings gescheitert. Im Herbst 2009 hatte seine Anwältin beantragt, die Energis-Arreste aufzuheben. Bevor das Landgericht Hamburg vergangene Woche darüber entscheiden konnte, zog die Falk-Juristin den Antrag aber unerwartet wieder zurück. Nun hängt alles vom BGH ab. Hat das Falk-Urteil Bestand, muss Falk, der bereits 22 Monate in Untersuchunghaft war, den Rest seiner Strafe oder einen Teil davon auch noch absitzen. Auch die Chance, an das arrestierte Vermögen wieder heranzukommen und den Schadenersatz abzuwenden, ist dann gering. Zur Zeit, heißt es aus Falks Umfeld, macht Falk „wegen der Energis-Ansprüche wirtschaftlich nichts", weil auch neu erworbenes Vermögen arrestiert würde: „Er kümmert sich um seine Kinder."

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