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Vorteile im Überblick So können E-Autofahrer sparen
E-Autos sind sauber, leise und effizient – und schonen in vielen Fällen die Brieftasche. Wie sich mit einem Elektrofahrzeug Geld sparen lässt und welche Vorteile E-Autofahrer darüber hinaus genießen.
Elektrisch unterwegs zu sein bedeutet, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten: Ein Elektromotor stößt während der Fahrt kein CO2, keinen Feinstaub oder giftige Stickoxide aus. Doch solch ein Fahrzeug ist im Betrieb mit Ökostrom nicht nur gut für die Umwelt – es ist auch gut für den Geldbeutel.
Das beginnt bereits bei der Anschaffung: Stromer sind zwar teurer im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, doch ihr Kauf kann vom Staat und der Automobilindustrie finanziell gefördert werden. Mit dem sogenannten Umweltbonus schießt die Bundesrepublik derzeit 2.000 Euro zum Netto-Kaufpreis zu.
Denselben Betrag ziehen die Autobauer nochmals vom Kaufpreis ab. Da beim Herstelleranteil noch die Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird, winkt insgesamt also eine Prämie von 4.380 Euro. Sie wird sich aller Voraussicht nach in 2020 nochmals erhöhen. Dann sollen im Rahmen des Klimapakets neue Förderrichtlinien in Kraft treten und der Kauf eines E-Autos wie zum Beispiel eines SEAT Mii electric (Stromverbrauch kombiniert: 12,9–12,7 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Effizienzklasse: A+*) stärker als bisher bezuschusst werden.
Wissenswertes zur Förderung von Elektroautos
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) von reinen Batterieelektrofahrzeugen, von Hybridelektrofahrzeugen (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeugen sowie Fahrzeugen, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen. Die Fahrzeuge müssen auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) geführt sein. Der Nettolistenpreis des jeweiligen Basismodells darf dabei 60.000 Euro nicht überschreiten und gilt nur für Fahrzeuge, die das erste Mal in Deutschland zugelassen werden.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug in Deutschland zugelassen wird und die sich verpflichten, das Fahrzeug sechs Monate zu halten. Antragsteller und Halter müssen identisch sein.
Derzeit beträgt der „Umweltbonus“ für vollelektrische Fahrzeuge insgesamt 4.000, für Plug-In-Hybride insgesamt 3.000 Euro. Er wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und den Autoherstellern aufgebracht. Künftig, voraussichtlich im Jahresverlauf 2020, soll der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge von 4.000 auf 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro steigen.
Tritt die Regelung in Kraft, wird über einem Nettolistenpreis von 40.000 bis maximal 65.000 Euro der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro und für Plug-In-Hybride 3.750 Euro betragen. Die Förderung ist längstens bis 2025 möglich. Sobald die zur Verfügung stehenden Mittel (ab 2020 2,09 Mrd. Euro aus Bundesmitteln) ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Der Umweltbonus wird zunächst online über die Internetseite des BAFA beantragt. Dabei muss der Kauf- bzw. Leasingvertrag samt verbindlicher Bestellung im Portal hochgeladen werden. Die Auszahlung des Umweltbonus erfolgt erst, wenn im zweiten Schritt ein spezieller Verwendungsnachweis und die Zulassungsunterlagen des E-Autos eingereicht und geprüft worden sind. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer
Nicht nur beim Kauf bietet ein elektrisch betriebenes Auto finanzielle Vorteile. Auch der Unterhalt fällt im Vergleich günstiger aus. Der Strom für 100 Kilometer Fahrt kostet gut ein Drittel weniger als die entsprechende Menge an herkömmlichem Kraftstoff. Nach dem Besuch der Werkstatt müssen Besitzer eines E-Autos zudem weniger tief in die Tasche greifen, denn Elektrofahrzeuge haben keinen so wartungsintensiven Antriebsstrang wie Autos mit konventionellem Verbrennungsmotor. Obendrauf kommt noch eine gute Nachricht: Wer bis zum 31. Dezember 2020 ein vollelektrisches Auto zulässt, braucht für die nächsten zehn Jahre keine Kfz-Steuer zu zahlen.
Nebst Kaufprämien und günstiger Unterhaltung genießen E-Autofahrer zusätzlich so manches Privileg im Straßenverkehr. Seit 2015 gibt das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) den Kommunen die Möglichkeit, E-Autos bestimmte Sonderrechte einzuräumen. Voraussetzung ist das sogenannte E-Kennzeichen, also ein Nummernschild mit großem E am Ende, das mit einem elektrisch betriebenen Fahrzeug sicher ist.
Damit gelten etwa Ausnahmen bei Durchfahrtsverboten und Zufahrtsbeschränkungen. Um Innenstädte, die als Umweltzone so manchem Diesel oder Benziner verwehrt bleiben, müssen Stromer keinen Bogen machen. Freie Fahrt macht die Benutzung von sogenannten Sonderspuren möglich: In Dortmund beispielsweise dürfen Elektrofahrzeuge einige Busspuren mitbenutzen. Einmal quer durch die staugeplagte City führt in Düsseldorf die Umweltspur, auf der auch E-Autos fahren dürfen.
Kostenlos parken, kostenlos Laden
Besonders regen Gebrauch machen immer mehr deutsche Städte vom Angebot des EmoG, die Parkgebühren für E-Autos zu senken oder gar ganz zu erlassen. In Leipzig etwa ist für einen Abstellplatz mit Ladesäule kein Parkschein erforderlich. In München dürfen Stromer auf allen städtisch bewirtschafteten Parkflächen, zunächst befristet bis Ende 2020, zwei Stunden kostenlos parken. Hamburg geht einen Schritt weiter und erlaubt Fahrern von E-Autos das Parken zum Nulltarif bis zur Höchstparkzeit mit Parkscheibe. Zwischen 20 Uhr und 9 Uhr dürfen sie unbegrenzt kostenlos parken. Und in Stuttgart gibt es einen Sonderparkausweis für E-Auto-Halter, der zum kostenlosen Parken auf allen städtischen Parkplätzen und sogar in Bewohner-Parkgebieten berechtigt. Welche konkreten Vorteile für E-Autos im Straßenverkehr in Ihrer Stadt gelten, können Sie bei der örtlichen Zulassungsstelle erfragen.
Spannende neue Technik
Es gibt derzeit drei verschiedene elektrische Antriebskonzepte: Zunächst das Battery Electric Vehicle (BEV). Das ist ein Auto, das ausschließlich von einem Elektromotor angetrieben wird. Dazu zählt zum Beispiel der SEAT Mii electric. Des Weiteren wäre da das Hybrid Electric Vehicle (HEV). Das ist ein Hybridfahrzeug, das mit einem Elektro- und Verbrennungsmotor ausgestattet ist und über keine externe Lademöglichkeit verfügt. Das Fahren per Elektromotor ist nur für kurze Distanzen ausgelegt. Und als dritte Variante existiert das Plug-in-Hybrid Electric Vehicle (PHEV). Auch dies ist ein Hybridfahrzeug mit Elektro- und Verbrennungsmotor. Gegenüber dem HEV ist es allerdings zusätzlich mit externer Lademöglichkeit, sprich einem Anschluss für ein Ladekabel, ausgestattet und verfügt über eine größere rein elektrische Reichweite.
Elektroautos können prinzipiell mit Wechselstrom (AC = Alternating current) oder mit Gleichstrom (DC = Direct current) geladen werden. AC-Laden stellt die Lösung für das Laden zu Hause dar, während DC-Laden in der Regel an großen öffentlichen Ladestationen zu finden ist, da hier hohe Ladeleistungen vorliegen.
Für Europa gibt es zwei Steckertypen die als Standard für Elektroautos gelten. Zum einen Typ 2: Der dreiphasige Stecker ist der Ladestandard bei E-Autos. Er lädt mit Wechselstrom (AC) und wird an den meisten öffentlichen und privaten Ladestationen verwendet. Bei den meisten Elektroautos ist der Typ-2-Stecker serienmäßig verbaut. Beim SEAT Mii electric ermöglicht es der Stecker, die Akkus des Autos zu Hause an einer Wallbox oder an einer öffentlichen AC-Ladestation zu laden. Desweiteren gibt Combined Charging System (CCS): Die CCS-Stecker ermöglichen das Schnellladen mit Gleichstrom (DC). Schnellladen ermöglicht hohe Ladeleistungen, wodurch sich die Ladezeiten drastisch verkürzen. Dies ist meist an großen öffentlichen Ladestationen verfügbar. Die CCS-Ladedose ist für den Mii electric optional verfügbar.
Eine Ladesäule ist meist Teil der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, zum Beispiel an der Straße oder auf Rastplätzen sowie in teilöffentlichen Bereichen wie etwa in Hotelgaragen oder auf Firmenparkplätzen. Wandladeboxen, die sogenannten Wallboxen, findet man hingegen eher im privaten Bereich, zum Beispiel in der hauseigenen Garage.
Die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Deutschland hat sich im Jahr 2018 deutlich erhöht und wächst rasch weiter. Ende 2019 gab es in der Bundesrepublik etwa 23.840 öffentliche und teilöffentliche Ladestationen, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) angibt. Der Anteil der Schnellladestationen liegt bei rund 12 Prozent.
Auch die Wirtschaft zieht in Sachen Elektromobilität mit. Insbesondere der Einzelhandel möchte seinen elektrisch mobilen Kunden etwas bieten und gestattet immer öfter das kostenlose Laden vor dem Geschäft. Ob Discounter wie Aldi oder Lidl, Supermärkte wie Rewe oder Kaufland, Baumärkte wie Hornbach oder Bauhaus oder die schwedische Einrichtungskette Ikea: Drinnen füllen Kunden ihren Einkaufswagen, draußen den Akku ihres Elektroautos.
SEAT Mii Electric (Stromverbrauch kombiniert: 12,9–12,7 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Effizienzklasse: A+*)
*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.