Arbeitsrecht: Gibt es im Büro oder Homeoffice hitzefrei?
Tropische Zustände im Homeoffice.
Foto: imago imagesDie Hitze im Sommer macht vor allem jenen zu schaffen, die arbeiten müssen. Da kann von Glück reden, wer am Arbeitsplatz eine Klimaanlage hat. Im Betrieb ist die häufig vorhanden. Doch gerade im Homeoffice ist das nicht die Regel.
Und so kommen Arbeitnehmer immer häufiger ins Schwitzen. Doch welche Rechte stehen Arbeitnehmern zu, wenn sie in den eigenen vier Wänden die Hitze fast erdrückt?
„Es gibt im Homeoffice kein Recht auf hitzefrei“, erklärt Arbeitsrechtler Maximilian Schmidt von der Kanzlei Seitz. Auch nicht bei hohen Temperaturen. Wer blaumacht, statt sich etwa ins klimatisierte Büro zu begeben, verstößt gegen seinen Arbeitsvertrag. Abmahnung und beim wiederholten Mal auch Kündigung können die Folgen sein.
Hitzefrei ab 35 Grad
Für all jene, die es sich in den vergangenen Jahren im Homeoffice gemütlich gemacht haben, wird die Rückkehr ins Büro damit doch zur verlockenden Option. Denn dort gibt es Abkühlung – oder ein „Recht auf hitzefrei“, wie Anwalt Schmidt betont. Aus der Arbeitsstättenverordnung ergebe sich, dass Angestellte ihren Chef ab 35 Grad im Büro darauf hinweisen können, dass ihnen die Arbeit nicht mehr zuzumuten sei. Bedeutet: Wenn es an einer Klimaanlage im Büro mangelt, kann derjenige, dem die Hitze zu viel wird, nach Hause gehen – und zwar bei vollem Lohn. „Ab 35 Grad trifft den Arbeitgeber eine weitreichende Schutzpflicht, die auch eine Klimatisierung von Räumen umfassen kann“, sagt Anwalt Schmidt.
Schon unterhalb dieser Schwelle müssen Arbeitgeber bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um die Arbeit für die Menschen vor Ort erträglich zu machen. „Laut Gesetz soll die Temperatur im Büro nicht über 26 Grad liegen“, sagt Schmidt. Ab dann sind Chefs angehalten Maßnahmen zu ergreifen, die vor der Hitze schützen. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass im Büro Jalousien am Fenster angebracht sein müssen, die vor der Sonne schützen.
Wer im Homeoffice arbeitet, ist selbst für sich verantwortlich
In der Frage hitzefrei wird also rechtlich mit zweierlei Maß gemessen. Der Gedanke dahinter ist einfach: Im Gegensatz zum Büro kann der Arbeitgeber im Homeoffice nicht dafür sorgen, den Arbeitnehmer vor der Hitze zu schützen. „Das Risiko liegt hier nicht in der Einflusssphäre des Arbeitgebers“, sagt Schmidt.
Selbst dann nicht, wenn im Vertrag geregelt ist, eine fixe Anzahl an Tagen nicht vor Ort sein zu müssen. Im Homeoffice ist der Arbeitnehmer also selbst dafür verantwortlich, sich einen Arbeitsplatz zu suchen, von wo aus er arbeiten kann. Falls er das nicht tue, sei das rechtlich gesehen sein Problem, so Arbeitsrechtler Schmidt.
Einzige Ausnahme von der Regel ist die sogenannte Telearbeit. Davon sprechen Juristen, wenn Arbeitgeber Vorgaben machen, wie das Büro zu Hause auszusehen hat – also ihre Angestellten darin unterweisen, mit welcher Ausstattung sie arbeiten sollen. Die Zahl der Arbeitnehmer, die Absprachen zur Telearbeit im Arbeitsvertrag getroffen haben, ist aber verschwindend gering. Der Regelfall sei, dass der Arbeitnehmer seinen Homeoffice-Arbeitsplatz selbst einrichtet, sagt Schmidt.
Lesen Sie auch: Wie Angestellte ihre Chefs im Homeoffice austricksen
Transparenzhinweis: Dieser Artikel erschien erstmals im Juli 2023. Wir zeigen ihn aufgrund des hohen Leserinteresses erneut.