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Managementmoment der WocheSo behalten Unternehmen die Krankenstände im Blick

Eine krankgeschriebene Lehrerin, die 16 Jahre volles Gehalt bekam, sorgt für Empörung. Nun zeigt sich: Die Aufsicht hat dabei mehrfach versagt. Wie geht es besser?Claudia Tödtmann 14.09.2025 - 09:28 Uhr
Ab dem vierten Krankheitstag muss dem Arbeitgeber in der Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen. Foto: IMAGO/Westend61

Das ist passiert

Der Fall einer verbeamteten Lehrerin, die 16 Jahre lang eine Krankschreibung nach der anderen bei ihrer Personalverwaltung einreichte, sorgt seit einiger Zeit für Aufregung. Nicht nur, weil sie in der Zeit ihr volles Gehalt bekam. Sondern auch, weil sich viele fragten, wie dies überhaupt passieren konnte. Das Problem sei in „mehrerlei Punkten ein Einzelfall“, betonte Bildungsministerin Dorothee Feller (CDU) in dieser Woche vor dem Bildungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags. Sowohl gegen den zuständigen Sachbearbeiter als auch gegen die Lehrerin läuft ein Disziplinarverfahren.

Auch Unternehmen sollten den Umgang mit Mitarbeitern, die länger erkrankt sind, besser organisieren, sagt Arbeitsrechtler Marcus Iske von der Kanzlei Fieldfisher. So könnten sie nicht nur den Krankenstand senken, sondern auch ihre Kosten.

Das können Sie daraus lernen

1. Kontakt halten zu krankgeschriebenen Mitarbeitern

Entweder die Personalabteilung oder der Vorgesetzte sollte bei einer längeren Krankschreibung mit kleinen Gesten wie Blumen und Genesungswünschen zeigen, dass das Unternehmen an den Mitarbeiter denkt. Auch persönliche Hilfe im Alltag anzubieten oder Genesungskarten, die vom ganzen Team unterschrieben werden, sorgen für ein Gemeinschaftsgefühl. Wer sich zugehörig fühlt und wertgeschätzt, überlegt sich mehrmals, ob er nicht doch zur Arbeit kommen kann und den Kollegen keine Mehrarbeit beschert.

2. Vertrauen schaffen – und an den Ursachen arbeiten

Nur wenn sich Mitarbeiter nicht vor Repressalien oder einer Stigmatisierung fürchten müssen, können die Vorgesetzten die Ursachen für eine ernsthafte Erkrankung erkennen – und diese beheben, etwa indem sie eine Entlastung oder Flexibilisierung anbieten. Arbeitsrechtler Sebastian Maiß empfiehlt Arbeitgebern deshalb eine offene Kommunikation und Fürsorge. „Unternehmen sollten Führungskräfte dazu ermutigen und dafür schulen“, sagt der Jurist. „Auf diesem Wege zeigt sich schnell, welcher Mitarbeiter kooperativ ist und am Genesungsprozess mitwirkt und wer in Wirklichkeit ein Blaumacher ist.“

Er rät Personalabteilungen, einen koordinierten Prozess für Gespräche mit Mitarbeitern zu verankern, die nach längerer Krankheit zurückkehren oder immer wieder über längere Zeit ausfallen.

Lehrerin 16 Jahre krank

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von Claudia Tödtmann

Etliche Krankmeldungen sind auch die Folge eines überlasteten Gesundheitssystems. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen bekommen die Menschen oft keinen Arzttermin. „Das Problem dürfte sich in Zukunft noch verschärfen“, sagt Mediziner Markus Müschenich. Wo Therapieplätze fehlen, häufen sich vorsorgliche Krankmeldungen, verzögerte Diagnosen und längere Ausfallzeiten. Unternehmen sollten, so rät Müschenich, Kooperationen mit Ärzten und digitalen Gesundheitsdiensten eingehen sowie Mitarbeitern Angebote zur schnellen medizinischen Erstberatung oder Präventionsprogrammen machen.

Zwischen krank und arbeitsunfähig besteht ein Unterschied, den Führungskräfte Mitarbeitern erklären sollten, empfiehlt Arbeitsrechtler Maiß. Sicherlich kann man mit einem Arm in Gips nicht in der Produktion arbeiten, wo beide Hände gebraucht werden. Doch wenn damit keine Schmerzen verbunden sind, lassen sich so sicherlich noch Telefonate für die Verwaltung erledigen.

3. Kontrolle und Konsequenz

Nur wenn Krankmeldungen überwacht werden, fällt Missbrauch auf – und kann sanktioniert werden, etwa mit Ermahnung, Abmahnung oder gar Kündigung. Laut Entgeltfortzahlungsgesetz müssen Angestellte erst am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Unternehmen dürfen sie aber durchaus schon am ersten Tag der Erkrankung verlangen.

Weigert sich ein Mitarbeiter, sich beim Amtsarzt vorzustellen, kann der Arbeitgeber den Lohn zurückhalten, sodass der Mitarbeiter unter Zugzwang gerät und seinen Lohn gerichtlich einfordern muss. Mit solch einer Maßnahme signalisiert das Unternehmen: Wir dulden keinen Betrug.

Im Fall der seit 16 Jahren krankgeschriebenen Lehrerin fehlten Kontrolle und Konsequenz: Eigentlich hätte die Personalverwaltung schon bei einer Erkrankung von mehr als drei Monaten ein amtsärztliches Verfahren einleiten sollen, räumte das NRW-Schulministerium ein. Eine versäumte Kontrolle. Später buchte der zuständige Sachbearbeiter ohne die nötige Erlaubnis die Lehrerin auf ein Schulaufsichtskonto um, das hierfür nicht vorgesehen war. Dadurch bekam die Schule ein Budget, um die Stelle nachzubesetzen. Und der Fall geriet in Vergessenheit.

Viele Unternehmen erkennen nicht, wenn ein Arbeitnehmer mehrfach erkrankt, dabei allerdings unter den Folgeerkrankungen der Grunderkrankung leidet. Dann zahlen sie mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen Lohn, obwohl sie das nicht müssten. „Meist überprüfen sie das nicht aus Unsicherheit oder wegen fehlender Dokumentation“, beobachtet Anwalt Iske.

Dabei ließe sich dies vermeiden, indem Unternehmen eine Vorerkrankungsanfrage bei der Krankenkasse stellen. Diese prüft dann anhand der Diagnosen, ob die aktuelle und frühere Arbeitsunfähigkeiten medizinisch zusammenhängen.

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