
„Stock Options gehören ins Strafgesetzbuch.“ Haselsteiner zeigte sich erstaunt, dass es daran bislang keine öffentliche Kritik gibt: „Das Aktiengesetz sieht vor, dass der Vorstand den Stakeholdern zu dienen hat, also nicht nur den Aktionären, sondern auch Mitarbeitern, Kunden und der Gesellschaft. Eine Aktienoption aber ist der Versuch der Shareholder, den Vorstand für eine einseitige Betrachtungsweise zu gewinnen, als wäre nur der Börsenkurs wichtig.“