
Eine Zahlung senkt die andere
Vom Bundesfinanzhof (BFH) kommen gute Nachrichten für Erben. Einkommen-, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag aus dem Todesjahr des Erblassers zählen jetzt zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten. Die Steuerüberweisungen mindern dadurch das Vermögen, auf das Erbschaftsteuer fällig wird (II R 15/11). Im besten Fall bleiben Erben dadurch unter den Freibeträgen und müssen gar nichts zahlen. Auf jeden Fall aber werden sie nicht länger doppelt zur Kasse gebeten.
Im Streitfall erbten zwei Schwestern, deren Eltern kurz nacheinander im gleichen Jahr gestorben waren, ein Millionenvermögen. Nachdem sie für das Todesjahr der Eltern noch deren Einkommensteuererklärung abgegeben hatten, mussten sie 1,8 Millionen Euro Steuern nachzahlen. Vorinstanzen hatten es nicht zugelassen, dass die Zahlungen das geerbte Vermögen verringerten.
Recht Einfach Baulärm
Der Mieter einer Wohnung in Berlin lebte auf einer Baustelle. Der Vermieter ließ mehrere Etagen des Hauses entkernen. Am Ende wurde das Haus um eine Etage aufgestockt. Während der rund 18 Monate dauernden Aktion war es ringsum mit einer Bauplane abgedeckt. Als der Vermieter die volle Miete verlangte, zog der Mieter vor Gericht. Die Richter hielten eine Minderung von 40 Prozent für sachgerecht: 20 Prozent wegen der „schwerwiegenden Geräusch-, Lärm und Schmutzbeeinträchtigungen“, 10 Prozent wegen der aufgestemmten Wände und 10 Prozent wegen der Beeinträchtigung der Aussicht und der Frischluftzufuhr (Kammergericht, 8 U 5875/98).
Von Juli bis November 2004 machte einem Münchner Arzt sein Beruf keinen Spaß mehr. Grund: Knapp 100 Meter entfernt von seiner angemieteten Praxis verbreitete eine Großbaustelle einen Höllenlärm. Die Gerichte werteten den Sachverhalt als „erhebliche Beeinträchtigung“. Der Medikus durfte seine Miete um 10 Prozent senken (Oberlandesgericht München, 3 U 3422/06).
In Gießen fühlten sich Mieter durch Pumpen einer Baustelle gestört. Eine Messung ergab, dass die Geräte die für die Nachtzeit geltenden Grenzwerte leicht überschritten. Eine Mietminderung gab es nicht. Die Bautätigkeit beschränkte sich auf Herbst- und Wintermonate. In dieser Zeit sei Anwohnern zuzumuten, Fenster nachts geschlossen zu halten. Dann aber würden Grenzwerte in den Wohnungen nicht überschritten (Bundesgerichtshof, VIII ZR 22/11).
Nach der neuen Auffassung der BFH-Richter gehören sie jedoch zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten, obwohl manche Steuerschulden erst nach dem Todestag des Erblassers entstanden waren, weil sie erst später berechnet werden konnten. Entscheidend sei, dass der Erblasser selbst und nicht etwa der Erbe die steuerrelevanten Tatbestände noch verantwortet hat, die später zu den Nachzahlungen führen.
Ob auch Steuerberatungskosten, die nach dem Tod von Angehörigen entstehen, zu Nachlassverbindlichkeiten gehören, muss der BFH in einem anderen Verfahren klären.
Kein Geld bei Streik
Fällt ein Langstreckenflug wegen eines Pilotenstreiks aus, haben die Reisenden keinen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, entschied der Bundesgerichtshof (X ZR 146/11). Am 22. Februar 2010 wollte ein Urlauber von Miami aus zurück nach Düsseldorf fliegen. Lufthansa annullierte den Flug wegen eines Pilotenstreiks, und der Reisende konnte erst am 25. Februar zurückfliegen. Zwar kam die Lufthansa für Unterkunft und Verpflegung des gestrandeten Urlaubers auf, der jedoch wollte auch eine finanzielle Entschädigung.
Da die Piloten-Gewerkschaft den Streik angekündigt habe, hätte Lufthansa ausreichend Zeit gehabt, Ersatz für das Flugpersonal zu beschaffen, argumentierte er. Die Richter stellten aber klar, dass ein Streik für eine Fluglinie nicht beherrschbar sei. Lufthansa sei gezwungen gewesen, den Flugplan neu zu organisieren. Solange eine Fluglinie alles dafür tue, die Zahl ausgefallener Flüge zu minimieren, müsse sie die Fluggäste nicht entschädigen. Wäre der Flug von Miami nach Düsseldorf wegen eines technischen Defekts ausgefallen, hätte Lufthansa dagegen pauschal 600 Euro zahlen müssen.