Rein rechtlich

Der Kunde ist nicht immer König

Trotz Ärgers über ein "Montagsauto": Wer ein Fahrzeug erwirbt, kann wegen Bagatellschäden nicht vom Kauf zurücktreten. Bietet der Händler an, die Mängel zu beseitigen, muss der Käufer laut BGH den Wagen behalten.

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Was die Verbraucher 2013 erwartet
Schon bei den Kleinsten fängt das Kalkulieren mit den Finanzen an. Und gleich in mehreren Bereichen ändert die Politik die Leistungen für die Kinderbetreuung ab 2013. Doch nicht nur für Eltern bringt das neue Jahr wesentliche Änderungen... Quelle: dpa
Praxisgebühr Patienten müssen nicht mehr zehn Euro pro Quartal für Arztbesuche zahlen. Ärzte und Krankenkassen haben weniger bürokratischen Aufwand. Den Krankenkassen soll der Ausfall von knapp zwei Milliarden Euro im Jahr durch Gelder aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden. Quelle: dpa
RentensteuerArbeitnehmer können etwas mehr von den gesetzlichen Rentenbeiträgen steuerlich absetzen - statt bisher 48 Prozent des Arbeitnehmeranteils nun 52 Prozent. Die Beträge sind bei der Lohnsteuerberechnung schon eingearbeitet. Quelle: dpa
PflegeversicherungAb Januar gibt es höhere Leistungen für Demenzkranke. Werden sie von Angehörigen zu Hause betreut und sind sie noch in keiner Pflegestufe sind, haben sie erstmals Anspruch auf ein Pflegegeld von 120 Euro monatlich. Oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro. Auch in Stufe I und II gibt Erhöhungen. Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert. Quelle: dpa
MinijobsStatt 400 dürfen ab Januar monatlich bis zu 450 Euro steuerfrei verdient werden. Wer 2013 neu einen Minijob aufnimmt oder erstmals über 400 Euro verdient, ist automatisch rentenbeitragspflichtig. Das kostet ihn bei vollen 450 Euro Verdienst 17,55 Euro pro Monat. Dafür hat er die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung, etwa Erwerbsminderungsrente oder Reha-Maßnahmen. Die spätere Rente erhöht sich um etwa 4,50 Euro monatlich. Wer brutto für netto haben will, kann die Versicherungspflicht ablehnen. Für Midijobber steigt die Verdienstgrenze ebenfalls um 50 auf 850 Euro. Quelle: AP
Hartz IVDie rund sechs Millionen Hartz IV-Empfänger bekommen nächstes Jahr monatlich fünf bis acht Euro mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt von 374 auf 382 Euro, also um 2,1 Prozent. Der Hartz-IV-Satz für Partner erhöht sich um acht auf 345 Euro, für Kinder bis sechs Jahre um fünf auf 224 Euro, für Kinder von 7 bis 14 Jahren um sechs auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um ebenfalls sechs auf 289 Euro. Quelle: dpa
ÜbungsleiterNebenberufliche Tätigkeiten wie die Arbeit als Trainer, Ausbilder oder Betreuer sollen künftig stärker begünstigt werden. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von derzeit 2.100 auf 2.400 Euro. Zudem soll die "Ehrenamtspauschale" um 220 auf 720 Euro steigen. Die Änderungen werden erst Anfang 2013 beschlossen, sollen aber rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Quelle: dpa

Der Kläger hatte für über 130.000 Euro ein Wohnmobil erworben. Mehrfach hatte er sich über kleinere Fehler beschwert und diese vom Händler reparieren lassen. Nachdem er im ersten Jahr das Fahrzeug dreimal zur Reparatur gebracht hatte, beseitigte er weitere Mängel selbst. Als er nochmals 15 Fehler fand, beauftragte er einen Gutachter mit der Feststellung der für deren Beseitigung erforderlichen Kosten. Diese betrugen mit 5.500 Euro ca. 4 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist trat er deswegen vom Kaufvertrag zurück und forderte Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Er hielt ein Festhalten am Kaufvertrag für unzumutbar.

Das müssen Kunden zur Gewährleistung wissen

Zu Unrecht, wie nun der Bundesgerichtshof betonte. Denn der Verkäufer hatte ihm angeboten, die Mängel zu beseitigen. Dies könne dem Käufer zugemutet werden, schließlich habe es sich bei den Fehlern mehrheitlich um reine Bagatellen gehandelt. Diese hätten nicht darauf schließen lassen, dass auch künftig weitere Mängel am Fahrzeug auftreten würden (Az.: VIII ZR 140/12).

Kunde hat Recht auf mangelfreie Ware

Nach deutschem Gewährleistungsrecht hat der Käufer einer Sache unstreitig das Recht, ordentliche mangelfreie Ware zu erhalten. Wenn der Verkäufer das mit seiner Lieferung nicht erfüllt, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen. Unter Nacherfüllung versteht der Gesetzgeber dabei entweder die Beseitigung des Mangels, also deren Reparatur, oder aber den Austausch.

Rücktritt vom Kauf ist Höchststrafe für Verkäufer

Quark ist nicht gleich Milch
Kalziumhaltige ZuckerbombenDer Hersteller Ehrmann warb für seinen Kinderfrüchtequark "Monsterbacke" mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hat sich die Werbung vorgeknöpft und für irreführend befunden: Zwar enthalte der speziell für Kinder angebotene Quark so viel Kalzium wie ein Glas Milch, allerdings deutlich mehr Zucker. Nun hat auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Slogan für einen Fruchtquark "als gesundheitsbezogene Angabe grundsätzlich nicht zulässig" ist. Das Verbot folge aus der europäischen Verordnung über „nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“, so die Richter (Az. I ZR 36/11). Nach der Verordnung besteht allerdings die Möglichkeit, den Spruch EU-weit behördlich genehmigen zu lassen, wenn die Aussage in wissenschaftlichen Studien bestätigt wird. Die BGH-Richter legten den Fall noch dem Europäischen Gerichtshof vor, um klären zu lassen, ob die Genehmigungspflicht bereits im Jahr 2010 wirksam war. Eine Irreführung der Verbraucher sieht der BGH in der Aussage hingegen nicht. Den Käufern werde „deutlich gemacht, dass es sich um etwas anderes handelt als um Milch“, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Quelle: Screenshot
Viel Hack - weniger FleischDie Hackfleisch-Packungen der Netto-Eigenmarke Viva Vital tragen den Hinweis „30 Prozent weniger Fett“. Wie die Verbraucherorganisation Foodwatch mitteilte, enthalte die Packung tatsächlich aber 30 Prozent weniger Fleisch. Netto hat damit kein Problem. Die Zubereitung sei für Kunden entwickelt worden, die sich ausgewogener ernähren wollten. Das Hackfleisch „sei mit wertvollem pflanzlichem Eiweiß in Form von Weizenproteinen kombiniert“ worden. Damit habe das offiziell als „Fleischzubereitung“ deklarierte Produkt weniger Fett und Cholesterin als herkömmliches Hackfleisch, so die Edeka-Tochter. Die Verbraucherorganisation Foodwatch wertet das Hackfleisch-Produkt als eine „Fleisch-Wasser-Weizen-Pampe“, der man mit Hilfe von so genanntem textuiertem Weizenprotein zur fleischähnlichen Konsistenz und mit Rote-Beete-Saft und Paprika-Extrakt zu „möglichst viel Hackfleisch-Feeling“ verhelfe. Quelle: dpa
Kaum Fleisch, dafür schön fettigAuch bei einer Tütensuppe fühlten sich Verbraucher hinters Licht geführt - die Hühnersuppe von Knorr strotze zwar nur so vor Hühnerfett, nicht aber vor Hühnerfleisch: "Die Hühnersuppe des Herstellers Knorr beinhaltet lediglich Hühnerfett und das in sehr geringer Menge. Der Name "Hühnersuppe" ist daher für mich irreführend. Nach Inhaltsangabe besteht die Suppe hauptsächlich aus Hartweizengrießteigwaren (76 %) und enthält nicht einmal Hühnerfleisch. Die Bezeichnung Nudelsuppe mit geringanteiligem Hühnerfett würde es wohl eher treffen", schreibt Frau S. aus Leipzig auf lebensmittelklarheit.de. Der Hersteller Unilever Deutschland kontert: "Jede Hühnersuppe enthält selbstverständlich Hühnerbestandteile – dies muss aber nicht unbedingt Hühnerfleisch sein und ist es auch bei einer traditionell zu Hause hergestellten Hühnersuppe nicht immer. Entscheidend für den Geschmack der Suppe ist die Qualität des Fonds und nicht die Fleischeinlage. Geschmacksgeber ist, wie auch bei unserer Suppenliebe, das Hühnerfett."
Chili-Gurke ohne SchoteHerr S. aus Günding fühlte sich von der Aufmacher der Knax-Essigurken getäuscht: „Laut Produkt-Aufmachung handelt es sich bei dem Produkt um scharfe Gurken "mit pikantem Chili". In der Zutatenliste erscheint aber kein Chili. Auf der Webseite wird erklärt, dass in dem Aufguss eine scharf-würzige Chili Note ist, nicht aber auf dem Produkt selbst“, schrieb er dem Verbraucherportal. Die Verbrauchzentrale sah das ähnlich: „Falls Chili tatsächlich nicht im Produkt enthalten ist, sollte keine Hervorhebung dieser Zutat in Wort und Bild auf dem Etikett stattfinden.“ Der Hersteller Hengstenberg nimmt's gelassen. Die Kennzeichnung von „Hengstenberg Knax“ scharf-würzig mit pikantem Chili entspreche den  lebensmittelkennzeichnungsrechtlichen Vorgaben. Eine mengenmäßige Angabe sei rechtlich nicht erforderlich, da die Kaufentscheidung nur vom Produktversprechen „scharf-würzig“ beeinflusst würde. „Dieser Anforderung wird unser Produkt vollständig gerecht.“
Kulinarischer Ölwechsel Pesto alla Genovese besteht nach traditionellem Rezept aus Basilikum, Olivenöl und Pinienkernen. Barilla verwendet für seine Pesto jedoch hauptsächlich Sonnenblumenöl und Cashewnüsse statt Pinienkerne. Kommentar der Verbraucherzentrale: „Pesto alla Genovese mit Sonnenblumenöl und Cashewkernen erfüllt häufig nicht die Verbrauchererwartung an eine mediterrane Pasta-Soße.“ Barilla Deutschland erklärt, wie es zum Öl- und Nusswechsel kommt: „An keiner Stelle machen wir Angaben bezüglich einer stetigen Verwendung von Ölivenöl. (…) Die von uns verwendete Ölsorte gewährleistet eine hohe mikrobiologische Stabilität. Bis vor einiger Zeit haben wir Pinienkerne benutzt. Auf Grund von Befürchtungen über deren Qualität in Bezug auf die Stabilität haben wir uns entschieden, Cashewnüsse zu verwenden.“ Quelle: Screenshot
Gefrierbeere im Müslihaufen„Die Müslisorte nennt sich „Erdbeerjoghurt“, tatsächlich befinden sich in dem Müsli lediglich ein Prozent gefriergetrocknete Erdbeeren“, schreibt  Herr B. aus Münstertal. Die Verbraucherzentrale findet Herr B. hat recht.“ Gestaltung und Bewerbung des Produktes wecken Erwartungen, die nicht erfüllt werden. Der Verbraucher geht davon aus, dass bei einem Erdbeer-Joghurt-Müsli ein höherer Gehalt als nur ein Prozent gefriergetrocknete Erdbeeren zu finden ist.“ Das sieht der Hersteller anders und beruft sich auf geltendes Recht, dem die Aufmachung voll entspreche. „Die Menge an gefriergetrockneten Erdbeeren von 1 % ist angegeben und durch die Produktabbildung real gezeigt. Eine Irreführung des Verbrauchers halten wir für ausgeschlossen.“ Quelle: Screenshot

Vom Kauf zurücktreten, kann der Käufer nur, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen oder die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung unzumutbar ist. Ansonsten kann der Rücktritt erst nach einer angemessenen Frist erfolgen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Dafür gibt es gute Gründe: Der Rücktritt vom Vertrag ist die Höchststrafe, die einem Verkäufer auferlegt werden kann. Er bekommt faktisch eine im Wert erheblich geminderte Sache zurück, muss den Kaufpreis zurückzahlen und ist daneben verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.

Verkäufer hat Recht auf Nachbesserung

Die Kosten dafür können schnell den Wert des ursprünglichen Kaufgegenstandes übersteigen. Der Verkäufer muss daher die Möglichkeit haben, den Mangel zu beseitigen. Nur in Ausnahmefällen, also wenn beispielsweise zu befürchten steht, dass den Fehler immer wieder auftauchen wird, kann der Käufer den Kauf rückabwickeln.

Bagatellschäden, die zudem schnell zu beseitigen sind, rechtfertigen diesen Schritt laut Bundesgerichtshof nicht. Die vom Käufer vorgebrachten Mängel waren allesamt auch in Summe nicht geeignet, ihm ein Festhalten an seinem Fahrzeug unzumutbar zu machen. Künftige Mängel waren nicht zu befürchten. Und das Wohnmobil war trotz der festgestellten Unzulänglichkeiten voll nutzbar.

Die Entscheidung ist aus Sicht der Wirtschaft zu begrüßen. Die Karlsruher Richter schützen den Verkäufer, der selbst kleinste Mängel beseitigt und sich damit vollkommen gesetzeskonform verhält, gegen überpenible Käufer. Es wäre wünschenswert, dass die Entscheidung dazu beitragen wird, die Flut von Bagatellprozessen einzudämmen.

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