
Fällt die Teilnahme an der Show „Big Brother“ unter Arbeit oder nicht? Darüber muss der Bundesfinanzhof in München entscheiden. Der Gewinner der RTL-II-Containershow von 2005, Sascha Sirtl (34), sollte seine Gewinnsumme von einer Million Euro als Einkommen versteuern.
Dagegen zog Sirtl vor Gericht. Aber bereits 2010 urteilte das Finanzgericht Köln, dass es sich bei der Teilnahme an der Container-Show um eine einkommensteuerpflichtige Tätigkeit handelt. Die Begründung: Anders als bei einer Lotterie oder TV-Formaten wie „Wer wird Millionär?“, deren Gewinne steuerfrei bleiben, erbringen die Teilnehmer eine erwerbswirtschaftliche Leistung, die deutlich über ein bloßes Spiel hinausgeht – auch wenn sie nicht schauspielern. Die Teilnehmer würden schließlich auch Werbeverpflichtungen für die TV-Produzenten wahrnehmen.
Aber Big-Brother-Gewinner Sirtl ließ nicht locker. Jetzt wird die Frage der Einkommensteuerpflicht vor dem Bundesfinanzhof abschließend verhandelt. Doch die Chancen für Sirtl stehen sehr schlecht. Es habe bereits einen Gerichtsentscheid gegeben, sagte ein Sprecher des Finanzhofes und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der „Financial Times Deutschland“.
Deutschlands absurdeste Steuern





Urteil in einigen Wochen erwartet
Allerdings habe Sirtl Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt. Damit wird der Entscheid zunächst ungültig. Ein endgültiges Urteil wird erst in einigen Wochen oder Monaten erwartet.
Dem Bericht der FTD zufolge hatte das Gericht eigentlich schon auf volle Steuerpflicht entschieden. Sirtls Anwalt Burkhard Binnewies erklärte, die Teilnahme an der „Big Brother“-Show werde dieser Entscheidung zufolge nicht als Spiel oder Wette, sondern als „nicht selbstständige Tätigkeit“ gewertet. Damit sind die Einkünfte aus derzeitiger Sicht des Finanzhofes nicht steuerfrei, sondern einkommenssteuerpflichtig.