Policen loswerden Lebensversicherungen kündigen, aber richtig

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Klagen der Kunden wurden abgewiesen

Unklar war bisher, wie hoch der Rückkaufswert für Policen sein muss, die zwischen 2001 und 2007 abgeschlossen wurden. Die Kläger vor dem BGH hatten 2004 eine Lebensversicherung abgeschlossen und diese nach fünf Jahren wieder gekündigt. Jetzt forderten sie einen höheren Rückkaufswert und beriefen sich dabei auf die gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2008. Der BGH hat die Klagen allerdings abgewiesen und entschieden, dass auch für Verträge, die zwischen 2001 und 2007 geschlossen wurden, der Mindestrückkaufswert bei rund 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen muss. "Das Urteil ist wenig überraschend", sagt Castelló. Zuletzt hätten Versicherungen die Altverträge bereits auf diese Weise abgerechnet. Der GDV begrüßte die Entscheidung, die die Versicherer vor höheren Rückkaufswerten befreite, ausdrücklich. "Das Gericht hat Lücken geschlossen, die nach Urteilen des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Jahr entstanden waren", erklärte ein Sprecher gegenüber WirtschaftsWoche Online.

Welche Ansprüche haben Versicherte?

Versicherte fragen sich jetzt vor allem, ob sie noch Ansprüche auf Rückzahlungen seitens der Versicherer haben. Beispiele verbreiten Hoffnung, Castelló weiß von Fällen zu berichten, in denen Verbraucher 50.000 Euro Beiträge eingezahlt hatten und nach der Kündigung zunächst nur 5000 Euro von der Versicherung zurückgezahlt bekamen. Erst als eine Nachzahlung gefordert wurde, kamen immerhin über 20.000 Euro vom Versicherer zurück. Aber wer kann sich Hoffnungen auf nachträglichen Geldsegen machen und wie kommt es dazu?

Klar ist: Freiwillig zahlt kein Versicherer seinen ehemaligen Kunden Geld zurück. Wer also den Eindruck hat, nach der Policen-Kündigung mit zu wenig Geld abgespeist worden zu sein, muss bei der Versicherung eine Nachprüfung beantragen. Verbraucherzentralen bieten ein entsprechendes Schreiben. Verbraucherschützerin Castelló rät grundsätzlich, eine Nachberechnung einzufordern. Allerdings sind die Chancen auf Erfolg nicht für alle gleich. Wer seine Police vor 1995 abgeschlossen kann eigentlich gar keine Erstattung erwarten, ähnliches gilt für Verträge, die zwischen 1995 und 2001 abgeschlossen wurden. Am größten sich die Chancen für Kunden, die erst in den letzten Jahren gekündigt haben. Bei Policen, die vor 2009 gekündigt wurden, berufen sich die meisten Versicherer grundsätzlich auf eine Verjährung der Ansprüche. Diese Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt Ende des Jahres, in dem der Vertrag gekündigt wurde. Gerade das Argument der Verjährung nutzen laut Verbraucherschützern viele Versicherungen, um sich gegen die Ansprüche der Kunden zu wehren. Castelló rät daher in jedem Fall dazu, Rückzahlungen zu fordern, denn einige Versicherungen hätten auch schon verjährte Ansprüche gezahlt.

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