Wenn es nach den Verbraucherschützern geht, sollten die Versicherer nun so wie die Autohersteller handeln. „Kaputte Autos werden vom Hersteller zurückgerufen und kostenlos repariert“, meint die Verbraucherzentrale Hamburg. „Für fehlerhafte Abrechnungen von Policen muss das Gleiche gelten.“
Der Versicherer Allianz hat gerade einen entsprechenden Prozess verloren. Daher forderten die Hamburger den Konzern auf, „ihren Kunden das ihnen zustehende Geld unverzüglich zu erstatten.“ Wenn das alle Lebensversicherer täten, könnten viele Milliarden Euro an die Kunden zurückfließen, glauben die Verbraucherschützer.
Freiwillige Rückzahlungen und dann auch noch in großem Stil wird es jedoch wohl nicht so oft geben. Zwar haben Allianz-Kunden, die ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherung gekündigt haben, nun theoretisch einen Anspruch auf einen Nachschlag. Doch diesen müssen sie schriftlich einfordern, wie die Stiftung Warentest feststellt.
Immerhin: Ein Sprecher der Allianz kündigte nach Berichten von Nachrichtenagenturen an, betroffene Kunden zu entschädigen. Wer noch entsprechend versichert sei, bekomme automatisch eine Erhöhung der beitragsfreien Leistungen.
Urteile gegen Lebensversicherer: Worum geht es?
„Bei kapitalbildenden Versicherungen muss die Kapitalbildung auch bei den Verbrauchern stattfinden und nicht nur bei den Versicherern und ihren Vermittlern – dies von Anfang an!“
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass (auch) die zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 gebräuchlichen Versicherungsbedingungen
· zur Abschlusskostenverrechnung (nach dem sog. „Zillmerverfahren“),
· zum Stornoabzug und
· zur Nichtauszahlung von „Kleinbeträgen“ (dort € 10,00) unwirksam sind.
Auch wenn die Urteile vom 25. Juli 2012 und 17. Oktober 2012 nur gegen den Deutschen Ring und die Generali (früher: Volksfürsorge) ergangen sind und Verträge aus der Zeit 2001 bis 2007 zum Gegenstand hatten, gelten sie im Ergebnis für alle Versicherungsnehmer, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen habe UND diese bereits gekündigt oder prämienfrei gestellt haben oder dies noch tun werden.
Fast alle Versicherungsgesellschaften sind von Mitte 1994 bis Ende 2007 den Empfehlungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gefolgt und haben mit nahezu identischen Versicherungsbedingungen gearbeitet.
Alle betroffenen Versicherungsnehmer haben Anspruch auf einen „Nachschlag“, der zumindest die Erstattung des Stornoabzugs, meistens aber auch die Erstattung eines Teils der Abschlusskosten zum Gegenstand hat.
Am größten ist der Nachzahlungsbetrag bei den Versicherungsnehmern, die ihre Verträge binnen der ersten 3 – 5 Vertragsjahre gekündigt oder prämienfrei gestellt haben.
Wie hoch der Nachzahlungsbetrag genau ist, hängt davon ab,
· mit welchen Abschlusskosten und
· mit welchem Stornoabzug
der einzelne Vertrag belastet wurde. Das weiß nur der Versicherer.
Die betroffenen Verbraucher sollten die Nachzahlungsaufforderung an den Versicherer mit einer Aufforderung zur Auskunft verbinden, rät Rechtsanwalt Bluhm.
Wurde der Rückkaufswert (= Zeitwert) um einen Stornoabzug verkürzt? Falls ja: Wie hoch war dieser?
Wie hoch war der nicht um den Stornoabzug verringerte Rückkaufswert (= Zeitwert) des Vertrages bei seiner Beendigung?
Wie hoch war das nicht um verrechnete Abschlusskosten verminderte („ungezillmerte“) Deckungskapital des Vertrages bei seiner Beendigung? Die Hälfte davon ist nämlich der vom Bundesgerichtshof zuerkannte „Mindestbetrag“, der bei früh gekündigten Verträgen regelmäßig über dem „Rückkaufswert“ liegt.
Wer hingegen eine entsprechende Versicherung gekündigt habe, müsse sich melden, um sein Geld zurückzubekommen, da beispielsweise viele Adressen früherer Kunden nicht mehr aktuell seien, so der Allianz-Sprecher. Die beanstandeten Vertragsklauseln seien inzwischen korrigiert worden.
Eine wichtige Grundlage für all dies ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. August 2011, das jetzt rechtskräftig geworden ist (Aktenzeichen 2 U 138/10). Das Gericht hat Allianz-Klauseln in Verträgen aus den Jahren zwischen 2001 und 2007 für unzulässig erklärt.
Die Folge: Ex-Kunden der Allianz können mehr Geld für ihre gekündigte Lebensversicherung erhalten, weil ihnen ein höherer Rückkaufswert und die abgezogenen Stornokosten zustehen.
Die zehn größten Lebensversicherer im Bilanzcheck
Bewertungsreserven (gibt an, wie stark der aktuelle Marktwert der Kapitalanlagen den Buchwert übersteigt): 16,004 Milliarden Euro (absolut), 11,1 Prozent aller Kapitalanlagen
Bilanzpuffer (freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung): 4,799 Milliarden Euro, 259 Prozent der Überschussbeteiligung
Stand: 8.11.2013
Bewertungsreserven (gibt an, wie stark der aktuelle Marktwert der Kapitalanlagen den Buchwert übersteigt): 1,986 Milliarden Euro (absolut), 9,5 Prozent aller Kapitalanlagen
Bilanzpuffer (freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung): 561 Millionen Euro (absolut), 268 Prozent der Überschussbeteiligung
Bewertungsreserven (gibt an, wie stark der aktuelle Marktwert der Kapitalanlagen den Buchwert übersteigt): 2,694 Milliarden Euro (absolut), 7,1 Prozent aller Kapitalanlagen
Bilanzpuffer (freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung): 1,951 Milliarden Euro (absolut), 318 Prozent der Überschussbeteiligung
Bewertungsreserven (gibt an, wie stark der aktuelle Marktwert der Kapitalanlagen den Buchwert übersteigt): 1,652 Milliarden Euro (absolut), 6,6 Prozent aller Kapitalanlagen
Bilanzpuffer (freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung): 609 Millionen Euro (absolut), 285 Prozent der Überschussbeteiligung
Bewertungsreserven (gibt an, wie stark der aktuelle Marktwert der Kapitalanlagen den Buchwert übersteigt): 1,218 Milliarden Euro (absolut), 6,1 Prozent aller Kapitalanlagen
Bilanzpuffer (freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung): 424 Millionen Euro (absolut), 209 Prozent der Überschussbeteiligung
Bewertungsreserven (gibt an, wie stark der aktuelle Marktwert der Kapitalanlagen den Buchwert übersteigt): 1,995 Milliarden Euro (absolut), 5,1 Prozent aller Kapitalanlagen
Bilanzpuffer (freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung): 593 Millionen Euro, 152 Prozent der Überschussbeteiligung
Bewertungsreserven (gibt an, wie stark der aktuelle Marktwert der Kapitalanlagen den Buchwert übersteigt): 1,466 Milliarden Euro (absolut), 5,0 Prozent aller Kapitalanlagen
Bilanzpuffer (freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung): 373 Millionen Euro (absolut), 146 Prozent der Überschussbeteiligung
Bewertungsreserven (gibt an, wie stark der aktuelle Marktwert der Kapitalanlagen den Buchwert übersteigt): 319 Millionen Euro (absolut), 0,9 Prozent aller Kapitalanlagen
Bilanzpuffer (freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung): 825 Millionen Euro (absolut), 142 Prozent der Überschussbeteiligung
Bewertungsreserven (gibt an, wie stark der aktuelle Marktwert der Kapitalanlagen den Buchwert übersteigt): 139 Millionen Euro (absolut), 0,7 Prozent aller Kapitalanlagen
Bilanzpuffer (freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung): 229 Millionen Euro (absolut), 91 Prozent der Überschussbeteiligung
Bewertungsreserven (gibt an, wie stark der aktuelle Marktwert der Kapitalanlagen den Buchwert übersteigt): -160 Millionen Euro (absolut), -0,4 Prozent aller Kapitalanlagen
Bilanzpuffer (freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung): 462 Millionen Euro (absolut), 97 Prozent der Überschussbeteiligung
Nicht jeder Allianz-Kunde mit einer Lebensversicherung ist jedoch betroffen. Es geht bei dem Urteil um Kapitallebens- oder Rentenversicherungen, die zwischen 2001 und Dezember 2007 abgeschlossen und vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden. Mehr als 90 Prozent der betroffenen Verträge sind nach Angaben der Allianz beitragsfrei gestellt.
„Wir gehen davon aus, dass wir für die Erhöhung der Leistungen unserer Kunden weniger als die bereits zurückgestellten 117 Millionen Euro benötigen“, sagt Allianz-Sprecher Udo Rössler gegenüber test.de.
Insgesamt könnte auf die Lebensversicherer jedoch eine Belastung vielen Milliarden Euro zukommen. Denn auch gegen die Klauseln in den Verträgen anderer Lebensversicherer ist die Verbraucherzentrale Hamburg vorgegangen.
Der Bundesgerichtshof habe am 19. Dezember 2012 auf die Klage gegen den Versicherer Signal Iduna. Bereits am 25. Juli gab es ein Urteil gegen den Versicherer Deutscher Ring, am 17. Oktober gegen Generali und am 14. November gegen Ergo.
Die Versicherer rechnen eher mit Milliarden
Immer ging es darum, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert und zum Stornoabzug im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 200/10 Signal Iduna; IV ZR 198/10 Ergo; IV 202/10 Generali; IV 201/10 Deutscher Ring).
Damit hätten die Verbraucherschützer nun die vierte Entscheidung des höchsten Gerichts zu entsprechenden Klauseln erstritten. „Millionen Versicherte haben Anspruch auf Nachzahlung, denn die Urteile haben Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche“, glaubt die Verbraucherzentrale. „Wir schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf rund zwölf Milliarden Euro.“
Wichtige Kennziffern für Lebensversicherer
Bei der Nettoverzinsung werden sämtliche Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen berücksichtigt. In die Berechnung einbezogen sind somit auch Erträge und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen sowie die Abschreibungen auf Wertpapiere. Diese Kennzahl kann daher relativ starken Schwankungen unterworfen sein. Die Berechnung der Nettoverzinsung erfolgt nach den Empfehlungen des LV-Verbandes.
Abschlusskosten entstehen im Zusammenhang mit dem Neugeschäft. In der Regel sind die Kosten kalkulatorischer Bestandteil des Versicherungsprodukts, die der Versicherungsnehmer (zumindest teilweise) im Rahmen seiner Prämie trägt.
Diese Kostenquote beinhaltet die Kostenpositionen des Jahresabschlusses, die nicht unmittelbar dem Neugeschäft zuzuordnen sind. Hieraus lässt sich erkennen, wie hoch die Kostenbelastung in Relation zu den eingenommenen Beiträgen ist.
Der freien RfB (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) kommt die Bedeutung einer Pufferfunktion zur Glättung der jährlichen Gewinnbeteiligung zu. Die freie RfB in Prozent der Deckungsrückstellung ist ein Indikator für die Höhe dieses „Puffers“ in Relation zur gesamten Deckungsrückstellung der Versicherten im Geschäftsjahr.
Die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge und Nettoerträge aus Kapitalanlagen) gibt Aufschluss darüber, wie groß der Anteil der Erträge ist, der der Versichertengemeinschaft in Form von Überschüssen zugute kommt.
Das Wachstum eines Versicherungsunternehmens wird hier an drei Größenpositionen gemessen: Entwicklung der Beiträge (50%), Entwicklung der Kapitalanlagen (25%) und Entwicklung der Versicherungssummen (25%).
Das Storno erfasst die Verträge der kapitalbildenden Tarife (Kapital- und Rententarife), die vorzeitig - also vor Vertragsablauf - gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden. Es lässt einen Rückschluss auf die Qualität der Beratung, der Tarife und der Vertriebswege zu.
Die modifizierte Eigenmittelquote ist ein Maßstab dafür, in welchem Umfang ein Lebensversicherer Risiken durch die Eigenmittel Eigenkapital und Schlussüberschussanteil-Fonds (SÜAF) abdecken kann. Hierfür wird eine Quote gebildet, welche die Summe dieser beiden Eigenmittel der Deckungsrückstellung gegenüberstellt.
Die Reservequote zeigt, wie groß der Anteil der so genannten Stillen Reserven in Prozent der gesamten Kapitalanlagen zum Bilanzstichtag war. Die Stillen Reserven ergeben sich im Wesentlichen aus abgeschriebenen bzw. zum Niederstwert angesetzten Buchwerten (z. B. Grundstücke, Aktien und Investmentfondsanteile) gegenüber ihren zum Stichtag ermittelten und angesetzten Marktwerten. Die Bewertungsreserve wurde erstmals im Bilanzjahrgang 1997 in den Geschäftsberichten ausgewiesen. Seit dem Bilanzjahrgang 2007 sind auch die Stillen Reserven in den zu Nennwert bilanzierten Kapitalanlagen angabepflichtig und sind entsprechend integriert. Quelle: Morgen & Morgen
Die Versicherer schätzen die im Raum stehenden Summen dagegen niedriger ein.
Beispiel Allianz: Bei ihrer Klage schätzte die Verbraucherzentrale Hamburg den Nachschlag zunächst auf insgesamt zwei Milliarden Euro. Dies sei aber völlig unrealistisch, erklärte damals ein Sprecher des Versicherers.
Die Schätzung der Verbraucherschützer basierte darauf, dass knapp vier Millionen Policen betroffen seien, denen im Schnitt jeweils 500 Euro zustünden. Die Allianz bildete aber nur Rückstellungen für die Nachzahlungen von 117 Millionen Euro.
Der größte Lebensversicherer, die Allianz Leben, hatte bereits im August 2011 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verloren. Doch danach begann ein juristisches Gefecht, wodurch die endgültige Entscheidung hinausgezögert wurde.
Die Richter lehnten damals zwar einen Antrag der Allianz zur Revision ab. Dagegen legte der Konzern jedoch Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Erst als auch dort eine Niederlage absehbar war, zog die Allianz Anfang Dezember 2012 die Beschwerde zurück, wie die Stiftung Warentest berichtet. Damit sei der Versicherer einem BGH-Urteil zuvor gekommen, das Anfang dieses Jahres gesprochen werden sollte.
Wen betrifft das Allianz-Urteil? Verbraucher mit Verträgen, die ab 1995 abgeschlossen und seither wieder gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden. Denn laut Bundesgerichtshof durften diese Verträge nicht mit einem Stornoabzug belastet werden, erläutert die Verbraucherzentrale Hamburg.
Ein Beispiel für einen Nachschlag
Zudem hätten die Verbraucher einen Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert. Diese betrage knapp die Hälfte der eingezahlten Beiträge.
Wer also pro Monat 100 Euro Prämie gezahlt hat und nach 18 Monaten kündigt, hat einen Rückkaufswert von null Euro. Nach der Formel des Bundesgerichtshofs sei das zu wenig, so die Verbraucherschützer. Der Kunde könne knapp die Hälfte der eingezahlten Beiträge verlangen, also rund 850 Euro.
So sieht die Regierung Lebensversicherungen
Die Kapitalmärkte beeinflussen entscheidend, ob Lebensversicherer auf mittlere die Risiken tragen können, urteilen Experten aus Politik und Finanzministerium in einer gemeinsamen Sitzung.
Quelle: Protokoll vom 26. Oktober 2012
eine lang Phase mit niedrigen Zinsen, das wären sogenannte japanische Verhältnisse.
Die Kapitalanlagen der Branchen sind vorwiegend Zinstitel und laufen in der Regel nicht so lang wie die abgeschlossenen Verträge. Damit sinkt die Rendite der Kapitalanlagen schneller als die durchschnittlichen Zinsverpflichtungen gegenüber den Kunden. Gelder aus auslaufenden Schuldverschreibungen können nur zu einem geringeren Zinssatz wieder angelegt werden.
Der Garantiezins in der deutschen Lebensversicherung ist deutlich gesunken:
1994: 3,5 %
1995-6 bis 2000: 4 %
7/2000 bis 2003: 3,25 %
2004-2006: 2,75 %
2007-2011: 2,25 %
Ab 2012: 1,75 %
Eine anhaltende Niedrigzinsphase alleine bringt bis 2018 keinen deutschen Lebensversicherer in Schwierigkeiten. Die Unternehmen könnten bis zum Jahr 2025 eine Nettoverzinsung oberhalb des mittleren Rechnungszinses erzielen. Allerdings müssten sie bis zum Jahr 2020 zusätzliche Mehraufwendungen von insgesamt 61 Milliarden Euro für den Aufbau der Zinszusatzreserve leisten.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Unternehmen künftig in Schwierigkeiten geraten können.
Die Inflationsraten gehen hoch und damit auch die Zinsen. Experten sprechen vom Inflationsszenario.
In solch einem Umfeld können die Lebensversicherer ihre Überschussbeteiligung nicht schnell erhöhen. Daher könnte es für Kunden attraktiver sein, ihre Lebensversicherung zu kündigen, also zu stornieren. Wenn viele das tun, entsteht ein „Run“.
Da bei hohen Storno-Raten Kapitalanlagen veräußert werden müssen, um die garantierten Rückkaufswerte zu bezahlen, müssen manche Versicherer stille Lasten realisieren. Im Extremfall fehlen dann auch Mittel, um die Verpflichtungen aus den im Bestand verbleibenden Versicherungsverträgen zu erfüllen.
Das Geld sollten die Allianz-Kunden fordern. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet einen Musterbrief als Hilfe an und will über das weitere Vorgehen informieren, wenn sie eine Kopie der Forderung erhält. Zudem können Ex-Allianz-Kunden ihren Vertrag und die Antwort des Versicherers prüfen lassen. Auch Verwandte und Bekannte sollte man informieren. Denn: „Viel zu wenig Betroffene machen ihren Anspruch geltend. Die Versicherer freut's: Sie sparen Geld.“
Wer Geld zurück möchte, sollte dabei wichtige Fristen beachten. Die Ansprüche aus gekündigten Versicherungsverträgen verjährten drei Jahre nach Vertragsende, erläutern die Verbraucherschützer. Die Verjährungsfrist beginne am 1. Januar des auf die Vertragskündigung folgenden Jahres.
Kunden, die im Jahr 2010 ihre Lebensversicherung gekündigt hätten, müssten also 2013 ihrem Versicherer schreiben und Geld nachfordern. Versicherte, die vor dem Jahr 2010 gekündigt hatten, behalten ihre Ansprüche, wenn sie ihren Versicherer innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich zu Nachzahlungen aufgefordert haben. Auch eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann unterbreche die Verjährung.
Die Stiftung Warentest nennt eine Reihe von Versicherern, bei denen Kunden mit gekündigten Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherungen Ansprüche anmelden sollten: Allianz, Deutscher Ring, Ergo, Generali und
Signal Iduna.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat außerdem Finanztest zufolge folgende Unternehmen wegen unzulässiger Klauseln in Kapitallebens- oder Rentenversicherungen zwischen 2001 und Dezember 2007 abgemahnt:
- Aachen+Münchener
- Axa
- BHW
- DBV
- HDI/Gerling (Aspecta)
- Nürnberger
- R+V
- Skandia
- Stuttgarter Leben
- VGH Provinzial
- Victoria
- Zurich
Auch andere Lebensversicherer werden vielleicht mehr zahlen, glaubt die Stiftung Warentest. Wer seine Kapitallebens- oder Rentenversicherung vor 2008 bei einem anderen Unternehmen abgeschlossen und vorzeitig gekündigt habe, sollte ebenfalls Geld zurückfordern. In der Regel beherzigten die Unternehmen die BGH-Entscheidungen, auch wenn ihre Klauseln kein Gericht beanstandet habe.
Finanztest bietet dafür eine Checkliste.