Der Fahrplan steht fest: Ab dem 1. Juli steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,60 Euro. Bis Juli 2022 soll er in zwei weiteren Schritten auf 10,45 Euro angehoben werden. So hat es die Mindestlohnkommission empfohlen. Doch dieser Pfad muss nicht das letzte Wort sein.
SPD und Grüne hatten schon vor der Bundestagswahl zwölf Euro als Ziel ausgerufen. Die neue Regierung täte nun wohl gut daran, nicht bloß die eine magische Zahl – die Höhe des bundeseinheitlichen Mindestlohns – in den Fokus zu stellen. Sinnvoller wäre eine regionale Differenzierung: mit einem allgemeinen Lohnsockel, der nirgendwo unterschritten werden darf, und variablen Ortszuschlägen, die lokale Arbeitsmarktunterschiede widerspiegeln.