Bundesregierung Begrenzte Diesel-Fahrverbote geplant

Quelle: dpa

Am Dienstag entscheidet das Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten. Jetzt wird eine Initiative des Verkehrsministeriums bekannt, diese teils einzuführen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Plötzlicher Plan für bundesweite Fahrverbote: Kurz vor dem für Dienstag erwarteten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts prescht die Regierung in Berlin mit der Idee begrenzter Einschränkungen für Dieselfahrer vor. Zeitpunkt und Inhalt des überraschenden Konzepts lösen jedoch auch Kritik aus.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Norbert Barthle (CDU), erklärte auf eine Anfrage der Grünen, man wolle neue Regeln über die Straßenverkehrsordnung (StVO) einführen. Auf Besitzer von Dieselautos könnten dann „streckenbezogene Verkehrsverbote oder -beschränkungen“ zukommen. Ziel: „Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub und Abgasen“. Über das Papier, das auch der Deutschen Presse-Agentur vorlag, hatte zuvor die „Rheinische Post“ berichtet.

Am Montag wollen sich Vertreter von Bund und fünf Modellstädten für sauberere Luft in Bonn treffen. Der Vorschlag aus Berlin lässt aus Sicht von Skeptikern aber wichtige Frage offen. Nach Darstellung des Bundesverkehrsministeriums ließen abgeschwächte Fahrverbote für Diesel, deren Schadstoffausstoß wiederholt die zulässigen Grenzwerte überschreitet, die städtischen Regelungen unberührt. „Solche beschränkenden oder verbietenden Maßnahmen könnten unabhängig von dem Vorliegen eines Luftreinhalteplans, der stets Grundlage der Umweltzone sein muss, angeordnet werden“, heißt es in der Antwort.

Fahrverbote sind Unsinn

Die Grünen-Bundestagsfraktion sieht dies allerdings als erneutes Manöver, um die Verantwortung letztlich doch wieder in die Kommunen abzuschieben. „Für eine bundesweit einheitliche Regelung braucht es endlich die Blaue Plakette“, meinte der Abgeordnete Matthias Gastel. Auch mit der Lösung über die StVO drohe „ein Flickenteppich“ - bei der Umsetzung bleibe das Konzept zu vage. „Die Bundesregierung gesteht damit ihr eigenes Versagen in Sachen Luftreinhaltung ein.“

Ähnlich bewertete der Chef der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, den Vorstoß. Die DUH klagt bundesweit vor vielen Gerichten auf einen besseren Gesundheitsschutz in den Städten, was am Ende zur Vorlage des Themas am höchsten Verwaltungsgericht in Leipzig führte. „Das ist die Bankrotterklärung der Bundesregierung“, sagte Resch der dpa. „Man hat jahrelang den Städten eben dieses unmöglich gemacht. Und unmittelbar vor der drohenden Verurteilung kündigt man jetzt panisch an, doch eventuell eine entsprechende Regelung machen zu wollen. Es ist der Versuch, das Gericht zu beeinflussen.“

Die Bundesregierung hatte am Freitag noch erklärt, sich mögliche Folgen des anstehenden Urteils offen zu halten. Es gelte abzuwarten, was das Gericht verkünden werde, sagte Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer. Aus dem Verkehrsministerium hieß es am Samstag, neben dem beim Dieselgipfel beschlossenen „Sofortprogramm Saubere Luft“ seien gegenüber der EU-Kommission Zusatzmaßnahmen angekündigt worden - etwa, Verkehrsflüsse teilweise umzuleiten. „Dazu gehört auch, den Rechtsrahmen so zu präzisieren, dass dies nach einheitlichen Kriterien streckenbezogen in hochbelasteten Straßen geschehen kann. Dabei ist weiterhin das Ziel, Fahrverbote zu vermeiden.“

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%