Contra Das Streikrecht ist ein hohes Gut

Sollte das Streikrecht eingeschränkt werden? Nein, sagt Gustav Adolf Horn. Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Eine Einschränkung dieses Rechts würde gesamtwirtschaftlich nicht dienlich sein.

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Angestellte im Öffentlichen Dienst streiken. Laut Horn ist aber die Position der Gewerkschaften zu schwach. Quelle: dpa

Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Nur durch Streiks können Arbeitnehmer ihre Lohnforderungen mit der gebotenen machtpolitischen Glaubwürdigkeit durchsetzen. Nur vor dem Hintergrund glaubwürdiger Streikdrohungen ist es ihnen möglich, Lohnzuwächse zu erreichen, die ihren Interessen und ihrer Leistung gerecht werden.

Gustav Adolf Horn Quelle: dpa

Jeder Eingriff in das Streikrecht verschiebt folglich die machtpolitische Balance und erweitert oder vermindert die Möglichkeiten der Arbeitnehmer, ihre Lohnforderungen durchzusetzen.

Die Forderung, die rechtlichen Hürden für Streiks höher zu legen, bedeutet eine Machtverschiebung zuungunsten der Arbeitnehmerseite, da die Glaubwürdigkeit von Streikandrohungen und damit ihre Verhandlungsposition geschwächt wird. Abgesehen von rechtlichen Bedenken gegen einen solch massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit, stellt sich die Frage, ob eine Einschränkung aus gesamtwirtschaftlicher Sicht gerechtfertigt ist?

Alle Fakten sprechen dagegen.

Erstens ist Deutschland ein Land mit relativ geringer Streiktätigkeit. Folglich halten sich die Produktionsausfälle als Folge von Streiks in engen Grenzen. Da die unterlassene Produktion nach einem Streik in der Regel nachgeholt wird, ist der Ausfall de facto kaum messbar. Auch liegt die Streiktätigkeit trotz eines Anstiegs 2011 noch weit unter der früherer Jahre.

Verhandlungsposition zu schwach

Zweitens spricht die Lohnentwicklung nicht für übermächtige Gewerkschaften. In keinem anderen Land des Euro-Raums sind in den vergangenen zehn Jahren die Löhne so schwach gestiegen wie in Deutschland. Sie blieben real insgesamt sogar hinter dem Produktivitätsfortschritt zurück. Das spricht nicht für ein gewerkschaftslastiges Streikrecht. Im Gegenteil, hier zeigt sich, dass die Verhandlungsposition eigentlich zu schwach war.

Dies ist das Ergebnis einer Arbeitsmarktpolitik, die im vergangenen Jahrzehnt fortwährend die Arbeitnehmerseite geschwächt hat. Das Ergebnis sind sinkende Realeinkommen und eine schwache Binnennachfrage.

Sie wird zudem von außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten begleitet, weil bei schwacher Binnenkonjunktur zu wenig importiert wird. Mithin haben diese Machtverschiebungen die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sogar belastet. Eine Fortsetzung dieser Strategie durch ein verschärftes Streikrecht würde gesamtwirtschaftlich nicht dienlich sein.

Lesen Sie hier das Pro von Wolfgang Franz.

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