Dieselfahrverbot Urteil zu Fahrverboten – diese vier Szenarien sind möglich

An diesem Donnerstag wird sich ein Leipzig entscheiden, ob Fahrverbote in Innenstädten zulässig sind oder nicht. Was alles passieren kann.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Diesel: Die vier Szenarien nach dem Urteil zum Fahrverbot Quelle: dpa

Düsseldorf Die gesamte deutsche Autobranche und Millionen von Dieselfahrern schauen an diesem Donnerstag gebannt nach Sachsen. In Leipzig entscheiden die Richter des Oberverwaltungsgerichts darüber, ob Fahrverbote für Dieselahrzeuge in deutschen Innenstädten ein rechtlich zulässiges Mittel sind, um die Luftqualität zu verbessern. Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte wegweisend werden.

Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehrsbereich, darunter vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung bei.

Für die Einhaltung von Grenzwerten laufen seit Jahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe. Das Gericht muss zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und der Umwelt einerseits, und der Berufsfreiheit von Handwerkern und Pendlern andererseits abwägen. Zum Beispiel könnten Läden in Innenstädten bei einem Diesel-Fahrverbot nicht beliefert werden oder Handwerker nicht mehr zu Kunden kommen.

Ein direktes Fahrverbot wird das Leipziger Gericht in keinem Fall aussprechen. Konkret geht es darum, ob die Luftreinhaltepläne der Städte Düsseldorf und Stuttgart nachgebessert werden müssen, damit sie die vorgeschriebenen Grenzwerte der EU für Feinstaub und Stickoxide einhalten. Die dort zuständigen Verwaltungsgerichte hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden dazu verpflichtet, die Pläne entsprechend zu verschärfen. Sie waren der Ansicht, dass der Gesundheitsschutz in den Städten höher zu bewerten ist, als die Interessen der Dieselfahrer.

Die Entscheidung könnte eine bundesweite Signalwirkung haben – insbesondere wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass Fahrverbote rechtlich zulässig sind. Nach der Urteilsverkündung sind vier unterschiedliche Szenarien vorstellbar.

Szenario 1

Die Revision wird zurückgewiesen. In diesem Fall hätten die Entscheidungen von Düsseldorf und Stuttgart weiter Bestand. Die städtischen Behörden wären entsprechend dazu verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne anzupassen und bestimmte Pkws vom Straßenverkehr auszuschließen.

20 weitere Kommunen, die auch von der DUH verklagt worden sind, müssten ebenfalls festlegen, wer nicht fahren darf und wo es Ausnahmeregelungen gibt. Es ist jedoch gewiss, dass es auch in diesem Fall keine Fahrverbote von heute auf morgen geben wird.

Szenario 2

Der Revision wird stattgegeben. Die Richter würden feststellen, dass Fahrverbote nach aktuellem Recht nicht zulässig sind. Dies würde bedeuten, dass die Urteile der Vorinstanzen geändert werden müssten.

Städte und Kommunen wären demnach nicht verpflichtet den Straßenverkehr einzuschränken. Der Druck auf die Autoindustrie würde sich in diesem Fall vermindern. Die Bundesregierung wäre jedoch selbst im Falle eines Erfolgs der Revision gezwungen, die Schadstoffbelastung in Ballungsräumen drastisch zu reduzieren. Die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Überschreitung der Grenzwerte eingeleitet.

Sowohl Politik als auch Autobranche sind sich jedoch einig: Es muss ein ganzes Bündel an Maßnahmen ergriffen werden – sowohl bei Nachrüstungen und alternativen Antrieben als auch in den Bereichen flexibler Verkehrsteuerung und öffentlicher Nahverkehr.

Szenario 3

Das Verfahren wird verlängert und die Entscheidung aufgeschoben. Das könnte passieren, falls sich das Bundesverwaltungsgericht außerstande sieht, eine Entscheidung zu treffen und sich zuerst den Rat des Europäischen Gerichtshofs einholen will.

Szenario 4

Die Urteile werden aufgehoben. Der Rechtsstreit wird somit einfach wieder nach Düsseldorf und Stuttgart zurückgewiesen. Dieser Fall ist wohl der unwahrscheinlichste, jedoch nicht vollständig auszuschließen, da es sich bei Fahrverboten um rechtliches Neuland handelt.

Unterdessen halten viele Experten eine blaue Plakette für notwendig. Bei dieser Maßnahme wären moderne Diesel, die die Abgas-Norm 6 erfüllen, von einem Fahrverbot ausgeschlossen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bislang jedoch kategorisch ab.

Nach aktuellen Zahlen des Umweltbundesamts sank die Belastung zuletzt zwar etwas. Immer noch aber werden die Grenzwerte in knapp 70 Städten überschritten – am stärksten in München, Stuttgart und Köln. Diesel-Fahrzeuge sind dabei die Hauptquelle für Stickoxide in den Städten.

Ein Fahrverbot halten viele trotzdem nicht für die Lösung. FDP-Chef Christian Lindner bezeichnete es kurz vor dem Leipziger Gerichtsurteil gar als „ideologisch motivierte Enteignung“. Er sagte der dpa, die Luft in den Städten sei bereits deutlich sauberer geworden. „In den nächsten Jahren kann sie durch technologischen Fortschritt weiter verbessert werden.“

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sieht den anstehenden Gerichtsentscheid als Folge einer untätigen Politik im Bund. „Die Bundesregierung hat viele Jahre die Hände in den Schoß gelegt und die Menschen in den Städten mit den Stickoxiden allein gelassen“, sagte Hofreiter der dpa vor der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht.

Die Bundesregierung dürfe bei Nachrüstungen für ältere Diesel nicht länger auf der Bremse stehen und müsse den Städten eine blaue Plakette an die Hand geben. Damit sollen relativ saubere Autos gekennzeichnet werden, um Fahrverbote zu regeln. Zudem forderte Hofreiter eine „echte“ Offensive für den öffentlichen Nahverkehr.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%